Der neue Kollektivvertrag im Versicherungssektor

 

Der aktuelle Kollektivvertrag der Arbeitnehmer aus dem Versicherungssektor läuft am 31.12.2017 ab.
Um die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften des Sektors und der ACA im Hinblick eines neuen Kollektivvertrags vorzubereiten, haben wir die Delegierten, die Mitglieder und die betroffenen Arbeitnehmer um Teilnahme gebeten, und das über eine Umfrage, die auf unserer Webseite http://www.ogbl.lu/syndicat-banques-et-assurances/sondages/ zugänglich war:
Unter den erhaltenen Vorschlägen, sind folgende prioritär zurückzu-behalten:
In Bezug auf das Vergütungssystem:
1.    Priorität: Lineare Gehaltserhöhung
2.    Aufwertung der Gehaltssätze (garantiertes Referenzmindestgehalt)
3.    Erhöhung der Dienstaltersstufen (Beförderungsgarantie)
4.    Aufwertung der Konjunkturprämie
In Bezug auf den Arbeitszeitplan:
1.    Priorität: Einhaltung der legalen Arbeitszeit, Gewährung zur Rückgewinnung der geleisteten Arbeitsstunden während der Referenzperiode
2.    Personalaufstockung bei Über-belastung
3.    Erhöhung der Zahl der Urlaubstage
4.    Garantierte Einstufung der Mehrstunden zu Ende der Referenz-periode als Überstunden
Im Bereich der Bildung:
1.    Priorität: Recht auf Um- und Weiterbildung beim Risiko des Arbeitsverlusts
2.    Einführung eines absoluten Rechts auf individuelle Bildung
3.    Erhöhung der Anzahl der Bildungstage
Was die Aus- und Weiterbildung betrifft, so waren die Bedürfnisse und die geäußerten Forderungen zahlreich in puncto Weiterentwicklung und Sicherung der Arbeitsplätze im Versicherungswesen gegenüber der Einführung neuer Technologien und anderer größerer Änderungen in dem Sektor.
Das OGBL/SBA bedankt sich bei allen, die an dieser Umfrage teilgenommen haben und die ihre Forderungen und ihre Prioritäten für den neuen Kollektivvertrag mitgeteilt haben.

Gedankenaustausch mit dem Finanzminister

Das OGBL/SBA hat sich am 5. September mit dem Finanzminister Pierre Gramegna getroffen, um sich über die kürzlich angekündigte Übernahme der BIL durch Legend Holding Corporations zu unterhalten.

Dieses Treffen fand statt auf Anfrage des OGBL/SBA, um Genaueres über die Folgen dieser Übernahme für die Arbeitsplätze innerhalb der BIL zu erfahren. Das OGBL/SBA wollte hauptsächlich Garantien bezüglich der Zukunft der Arbeitnehmer der Bank. Es wollte sich auch über die zukünftige Strategie dieser Bank informieren, und wissen, ob schon jetzt neue Entwicklungsmöglichkeiten vom neuen Käufer in Erwägung gezogen wurden.

Zuerst hat der Minister unterstrichen, dass die Arbeitnehmer der Bank immer für die Regierung vorrangig waren. Er hat garantiert, dass es innerhalb der kommenden drei Jahre zu keinem Sozialplan kommen wird. Er wollte auch bezüglich des Vorhabens des neuen Käufers beruhigen, die Kontinuität bei der Entwicklung der Bankstrategie aufrechtzuerhalten. Was neue Opportunitäten betrifft, so hat dieser bis jetzt nicht präzisiert, welche neuen Bereiche in Frage kämen. Doch wird dieses Thema noch vertieft werden, versichterte der Minister.

Das OGBL/SBA, das sich zufrieden gezeigt hat über den Willen des Staates, die Kontinuität innerhalb der BIL zu bewahren, wird die Entwicklung der Situation weiterhin aus der Nähe betrachten. Ein Treffen ist ebenfalls noch mit der Bankdirektion vorgesehen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA)
am 7. September 2017

Des engagements en faveur du maintien des conditions de travail des salariés concernés par la fermeture et la relocalisation d’agences

banque_RaiffeisenSur demande du syndicat Banques et Assurances (SBA) de l’OGBL, une entrevue a eu lieu le 6 juillet avec les membres de la direction de la banque Raiffeisen, à savoir M. Hoffmann, M. Sales et M. Lutgen.

Craignant des conséquences en termes d’emploi pour les salariés de la banque Raiffeisen, les responsables du SBA avaient sollicité cette réunion en vue de clarifier toutes les questions liées à la sécurisation des parcours professionnels des personnes touchées par la réorganisation du réseau d’agences annoncée dans la presse luxembourgeoise.

Les responsables du SBA s’inquiètent de l’impact négatif sur l’emploi d’une telle décision stratégique: Est-ce que des postes sont menacés? Quelles mesures sont mises en place pour minimiser les effets négatifs sur l’emploi? Est-ce que le maintien des conditions de travail pour les personnes concernées est garanti? Est-ce qu’il y a eu des réaffectations? Le cas échéant, dans quelles conditions?

La direction de la banque Raiffeisen s’est montrée réceptive aux inquiétudes soulevées par le SBA. Elle évoque cependant, qu’en interne, la banque aurait fait le nécessaire afin de garantir pour chacun le maintien de son emploi et ses conditions de travail. Tout au long des préparatifs, ainsi que dans la phase de mise en œuvre, la banque a constamment dialogué et échangé avec les personnes concernées. Elle a pu offrir des solutions satisfaisantes pour chacun. En effet, par le biais de relocalisations ou de réaffectations, des emplois convenables en interne, sans incidences négatives sur les conditions de travail, ont pu être trouvés pour les salariés concernés.

Par rapport à la stratégie de croissance à moyen et à long terme, la proximité avec les clients demeure le pilier fort de la banque Raiffeisen. D’ailleurs, elle a investi un budget considérable dans le développement des agences et le fera encore davantage. D’après la banque, si les agences étaient implantées historiquement en milieu rural, il s’avère aujourd’hui que des décisions de délocalisation d’agences vers des centres villes ou des centres d’activités (industriel ou commercial) plus animés s’imposent.

Quant aux clarifications concernant les conséquences pour l’ensemble du personnel, le SBA se voit rassuré suite à cette entrevue du fait que les salariés concernés ne subissent pas de modifications relatives à leur contrat de travail en leur défaveur. Le SBA salue enfin l’échange franc qu’il a pu avoir avec les responsables de la banque.

Communiqué par le syndicat Banques et Assurances (SBA) de l’OGBL
le 17 juillet 2017

Erneuerung des Tarifvertrages für die Angestellten des Versicherungswesen : Ihre Meinung interessiert uns

sondages_SBA

Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass der Tarifvertrag für die Angestellten des Vericherungswesen am 31. Dezember 2017 ausläuft. Deshalb müssen die Verhandlungen zur Ausarbeitung des neuen Tarifvertragen, die zwischen den Gewerkschaftsverbänden und der ACA stattfinden werden, bestmöglich vorbereitet werden.

Wir starten diesen Auffruf, um mit Ihnen zusammen als Experten, als Personadelegierten, als direkt betroffenen Mitarbeiter des Versicherungswesen den Forderungskatalog zusammen zu gestalten und vorzubereiten.

In diesem Sinne bitten wir Sie an dieser Umfrage teilzunehmen und uns Ihre Vorschläge für die Erneuerung des Tarifvertrages mitzuteilen: http://www.ogbl.lu/syndicat-banques-et-assurances/de/sondages/

Die Daten werden anonym erfasst, ausgearbeitet und in unseren jeweiligen gewerkschaftlichen Gremien ausgearbeitet.

Nehmen Sie teil an der Gestaltung der Erneuerung des Tarifvertrages für die Angestellten des Versicherungswesen.

Wie steht es um die Restrukturierung?

banque_RaiffeisenNachdem am 27. Juni in der Presse angekündigt wurde, dass die Raiffeisen-Bank eine Restrukturierung und Neuorganisation ihrer Filialen quer durchs Land durchführen würde und wegen der Unsicherheiten, die zu diesem Thema bestehen bleiben, hat das OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) kürzlich einen Brief an den Vorstand der Bank geschrieben.

Das OGBL-SBA hat in der Tat das Mandat darauf zu achten, dass seine Mitglieder sowie alle anderen Angestellten bei der Raiffeisen-Bank, keine bedeutenden Änderungen ihres Arbeitsvertrags erfahren, die, nach einem solchen strategischen Entschluss, zu ihren Ungunsten wären.

Demnach hat das OGBL-SBA um ein Treffen gebeten, um Klarheit zu erlangen, bezüglich der Umsetzung dieses Entschlusses und ihrer Folgen für das gesamte Personal.

Das OGBL-SBA wünscht sich, dass ein ehrlicher Austausch zwischen Sozialpartnern stattfinden kann über die zukünftige Entwicklung und Strategie bezüglich des Personals der Raiffeisen-Bank.

Das OGBL/SBA gibt seine Zustimmung zur Verlängerung des Arbeitskollektiv-vertrags

secteur_bancaireIm Rahmen der Arbeitskollektivvertragsverhandlungen, hat das OGBL/SBA am 7. Juni seine sämtlichen Delegierten aus dem Bankensektor zusammengerufen, um sich gegenüber dem letzten Vorschlag der ABBL zu äußern. Diese wurde schließlich von einer Mehrheit von ihnen akzeptiert. Das OGBL/SBA hat demnach am 8. Juni sein Einverständnis gegeben, den jetzigen Arbeitskollektivvertrag für das laufende Jahr zu verlängern.
Konkret sieht dieses Abkommen vor:

  • Die Verlängerung des aktuellen Arbeitskollektivvertrags für 2017. Dieser wird also in seinen sämtlichen Punkten bis Ende dieses Jahres Gültigkeit haben.
  • In diesem Rahmen wird die Konjunkturprämie ebenfalls ausbezahlt, mit Dienstaltersentschädigung.
  • Die Auszahlung einer Unterzeichnungsprämie von 400 Euro an die Arbeitnehmer die am 1. Juni 2017 im Dienst waren und deren Arbeitsvertrag zu diesem Datum noch nicht gekündigt ist. Diese Prämie wird anteilig zum Beschäftigungsgrad berechnet.

Die Entscheidung der OGBL/SBA-Delegierten ist dadurch motiviert, dass der Arbeitskollektivvertrag für ein Jahr fortgesetzt wird, mit all seinen Errungenschaften. Darüber hinaus war es für sie auschlaggebend, dass das OGBL/SBA an den Gesprächen im Hinblick auf den nächsten Arbeitskollektivvertrag teilnehmen kann, wohlwissend, dass diese Gespräche sich im Wesentlichen um den Lohn und um die Lohntabellen drehen, aber auch um die Arbeitszeit und um die Arbeitsplatzerhaltung.
Seinerseits wird das OGBL/SBA während der ganzen Gespräche in den kommenden Monaten und darüber hinaus, während der offiziellen Verhandlungen, die Ende dieses Jahres beginnen werden, einen neuen Arbeitskollektivvertrag, der endlich die Arbeitnehmer im gerechten Verhältnis zur Produktivität in diesem Sektor entlohnen wird, Produktivität die laut vom STATEC veröffentlichten Zahlen weiterbestehen bleiben dürfte, und die eine Erhöhung des BIP um annähernd 4,8% für kommendes Jahr voraussieht.
Das OGBL/SBA erinnert die Mehrheitsgewerkschaft des Sektors übrigens daran, dass es sich bei einer der gemeinsamen Verpflichtungen, die von den Gewerkschaften für den nächsten Arbeitskollektivvertrag genommen werden muss, um eine beträchtliche Lohnerhöhung handeln muss. Wenn diese Gewerkschaft in der Tat für dieses sogenannte Übergangsjahr auf diese Forderung verzichtet hat, so hofft das OGBL/SBA, dass dieses unentbehrliche Engagement bei den kommenden Verhandlungen zum Tragen kommt.
Das OGBL/SBA ist seinerseits mehr denn je fest dazu entschlossen, einen festen Standpunkt zu verteidigen, gegen jeglichen Versuch die beruflichen und sozialen Errungenschaften zu zerstören, und wird sich nicht von einer Arbeitgeberschaft an der Nase herumführen lassen, die unter dem Deckmäntelchen eines „modernen“ und „vereinfachten“ Arbeitskollektivvertrags, im Endeffekt nur versucht, eine leere Schale zu erhalten.