Einführung der Ruhepause

post_luxembourgDem OGBL gelingt es die tägliche Ruhepause wieder einzuführen, ohne dass es zu einem Einkommensverlust für die Angestellten der Post-Verteilerstelle in Bettemburg kommt.

Nachdem die Post-Verteilerstelle in 2006 von Luxemburg nach Bettemburg umgezogen ist hat das Unternehmen die Wochenarbeitszeit der Angestellten der genannten Abteilung reduziert, um so den Vorteil der täglichen Ruhepause zu kompensieren, die bis dahin vom Unternehmen bezahlt wurde. Die Arbeitszeitreduzierung entsprach der Gesamtheit der bezahlten Ruhestunden, von denen das Personal profitierte. Für das betroffene Personal entsprach diese Arbeitszeitreduzierung einem Nettoverlust an Einkommen.

Der OGBL hat die Wiedereinführung der bezahlten täglichen Ruhepause ohne Wochenarbeitszeitverlust während der letzten Lohndiskussionen für das betroffene Personal gefordert.

Der OGBL musste auf die Direktion und auf die LCGB-Delegationsvertretung, die nicht im Stande war dafür zu sorgen, dass die Direktion ihre Versprechen einhält, Druck ausüben, mit der Drohung, dass er die aktuellen Lohnverhandlungen in Frage stellen würde. Der OGBL hat schließlich erreicht, dass rückwirkend die Regulierung der Arbeitsbedingungen des Personals aus der Post-Verteilerstelle ab dem 1. Januar 2016 wieder hergestellt wurde.

Achtung! Privatisierungsgefahr

nettoyage_gant_vignetteDer OGBL sagt NEIN zur Anfrage von der CSV nach outsourcing der kommunalen Reinigungsdienste!

In ihrer Intervention während der Gemeinderatssitzung forderte die CSV eine Reduzierung der Personalkosten, die sie als zu hoch einschätzt, und schließt dabei die Schulpersonalkosten mit ein. Während man eine stichhaltige und überlegte Argumentation über die Rechtmäßigkeit einer Reduzierung der Personalkosten seitens der CSV erwarten konnte, hat sich diese ausschließlich über die Situation der niedrigsten Berufslaufbahnen und der verletzlichsten Berufe ausgelassen, und zwar die der Reinigungsdienste.

Die CSV, vertreten durch ihre Sprecherin Frau Kayser-Wengler, fordert:

  • Outsourcen und Verlagern des Reinigungspersonals der Gemeinde Düdelingen in Privatunternehmen; das verlagerte Personal wird im Endeffekt durch Arbeitnehmer ersetzt, die den Mindestlohn verdienen;
  • Den Arbeitsrhythmus zu verdoppeln wenn nicht sogar zu verdreifachen, und zwar auf 250 und bis 300m2 pro Stunde;
  • Mit Privatfirmen zu arbeiten, deren Personal scheinbar besser ausgerüstet, besser ausgebildet und weniger teuer ist.

Die CSV-Botschaft ist deutlich. Der kommunale Reinigungsdienst muss durch Privatunternehmen ersetzt werden, da das kommunale Personal zu teuer, zu ineffizient und zu inkompetent ist!

Der OGBL prangert die unannehmbaren Arbeits- und Lohnbedingungen des Personals von Privatdienstleistern an.

Der OGBL prangert die Kostenvoranschläge der Privatdienstleister an, die schließlich hoch sind, und als Folge überhaupt keine Verminderung der durch diese Dienste entstehenden Kosten nach sich ziehen.

Die CSV scheint, so könnte man glauben, die Kassen der Privatunternehmen füllen zu wollen, und das auf Kosten der derzeitig noch würdigen Lohn- und Arbeitsbedingungen der jetzigen Gemeindeangestellten.

Der OGBL fordert alle damit befassten Gemeindeakteure, d.h. das betroffene Gemeindepersonal, die Dienststelle sowie den für das Personal der Gemeinde Düdelingen zuständigen Schöffen dazu auf, verantwortungsbewusst zu handeln, um eine Privatisierung der kommunalen Reinigungsdienste zu verhindern.

Der OGBL fordert die sofortige Wiederaufnahme der Kollektivvertragsverhandlungen bei den Arbeitnehmern

services_publics_camionDie letzte Verhandlungsrunde fand am 9. Juni 2015 unter guten Vorzeichen statt. Die paritätischen Arbeitsgruppen bewerteten sich als ausgezeichnete Hilfsmittel bei sehr wichtigen Aufgabenlösungen wie z.B. das Ausarbeiten angepasster Prozeduren beim „reclassement interne“, die Schaffung neuer Mechanismen zur beruflichen Wiedereingliederung und die Gestaltung einer kohärenten Gehälterstruktur für alle privatrechtlichen Berufsbilder in den Gemeinden. Des Weiteren einigten sich die Sozialpartner, eine Vereinfachung aller Laufbahnen unverzüglich nach der Unterzeichnung gemeinsam in Angriff zu nehmen.

Die Sozialpartner verließen den Verhandlungstisch mit der vereinbarten Absicht, den Südgemeindenkollektivvertrag im Herbst 2015 zu unterzeichnen.

Wichtige Bestandteile der Verhandlungen sind:

  • die Einführung eines paritätischen Sozialobservatoriums, das schwervermittelbaren Arbeitssuchenden eine berufliche Perspektive in den Südgemeinden ermöglicht;
  • Arbeitszeitbestimmungen im Sinne einer besseren gesundheitlichen Absicherung für Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst;
  • die Förderung der Arbeitnehmer, die ihre berufliche Kompetenz den Gemeinden zur Verfügung stellen, wie z.B. bei der Ausbildung von Lehrlingen und Arbeitskollegen;
  • Verbesserungen der Lohn-bedingungen bei Ersetzen eines höheren Arbeitspostens,
  • Umsetzung der Empfehlungen der verschiedenen Arbeitsgruppen.

Der Präsident der kommunalen Verhandlungskommission torpediert die Lohnverhandlungen

Die Gewerkschaften staunten nicht schlecht, als der Verhandlungspräsident der Südgemeinden, Dan Codello, am 22. Juli 2015, neue skandalöse Forderungen an die Gewerkschaften einreichte. Diese neuen Forderungen, die im Namen aller Südgemeinden formuliert wurden, beinhalteten einen massiven Gehälterabbau von fast 20% in sämtlichen Arbeitnehmerlaufbahnen für die ersten 3 Dienstjahre und einer Lohnkürzung von bis zu 8% für die nachfolgenden Arbeitsjahre.

Die Gewerkschaften erteilten diesen neuen Forderungen seitens der Gemeindeverantwortlichen eine klare Absage!

Bis dato ist den Gewerkschaften auf Grund der gegebenen Umstände und des erlebten mangelhaften Führungsstils des Verhandlungspräsidenten unklar, ob dieser im Auftrag der Gemeindeverantwortlichen oder auf eigene Faust gehandelt hat. Neue kommunale Gehälterforderungen müssten eigentlich durch die jeweiligen Schöffenräte genehmigt werden. Dies war jedoch nicht der Fall.

Gerüchten zufolge hätte sich Herr Codello als Verhandlungspräsident bei den Gemeindeverantwortlichen zurückgezogen. Der Gewerkschaft schickte er keine offizielle Kündigung, sondern nach deren NEIN! zum Sozialabbau einen Drohbrief. Seitdem herrscht Funkstille.

Den Worten Taten folgen lassen – der OGBL stellt den Südgemeinden ein Ultimatum

Falls es den Gemeindeverantwortlichen aller politischen Couleur in den Südgemeinden wirklich ernst gemeint ist, betreffend die guten Beziehungen zu den Gewerkschaften und der notwendigen Verteilung des erarbeiteten Wirtschaftswachstums, auf den so mancher Politiker sehr stolz ist, so müsste es an der Zeit sein, dies den Arbeitnehmern in den Gemeinden zu beweisen. In den Gemeinden sind nämlich die Politiker die Geschäftsführer und die Bürger Arbeitnehmer.

Korrekte, faire und verantwortungsvolle Lohnverhandlungen wären ein erster Schritt, den Worten Taten folgen zu lassen…

Auf Initiative des OGBL haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB am 1. März beschlossen, den Südgemeinden ein Ultimatum betreffend die Wiederaufnahme der Lohnverhandlungen zu stellen. Die Südgemeinden haben drei Wochen, um den Gewerkschaften einen neuen Verhandlungstermin mitzuteilen. Andernfalls sehen sich die Gewerkschaften dazu gezwungen, die Lohnverhandlungen der Südgemeindearbeitnehmer als gescheitert zu betrachten.

Der OGBL wird keine gewerkschaftlichen Mittel scheuen, die Gemeindeverantwortlichen daran zu erinnern, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Der OGBL weiß dies auf jeden Fall zu tun!

Die vertragschließenden Gewerkschaften

OGBL 86%   LCGB 14%

Abdeckungsbereich des Kollektivvertrags

  • Die 18 Südgemeinden beschäftigen rund 2.200 privatrechtliche Arbeitnehmer.
  • Der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Südgemeinden deckt jene Arbeitnehmer ab, die vorwiegend eine handwerkliche Tätigkeit ausüben.
  • Das kommunale Personal im sozio-edukativen- und im Pflegebereich fällt unter den sektoriellen Kollektivvertrag der Arbeitnehmer des Sozial- und Pflegesektors (SAS).
  • Die Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten, sowie das Schulpersonal (employés communaux) fallen nicht unter den Geltungsbereich des Kollektiv-vertrags, da sie dem öffentlichen Recht unterliegen.

Die 18 Südgeimenden

Bettemburg, Garnich, Niederker-schen, Sassenheim/Beles, Differdingen, Hobscheid, Petingen, Kayl/Tetingen, Reckingen/Mess, Steinfort, Düdelingen, Koerich, Roeser, Esch/Alzette, Monnerich, Rümelingen

Der OGBL verhandelt einen sozialfortschrittlichen Kollektivvertrag

contern_9_12_2015

Unter der Federführung des OGBL wurde der erste Kollektivvertrag für die Gemeindearbeitnehmer der Gemeinde Contern am Mittwoch, dem 9. Dezember 2015 unterschrieben. Es gelang dem OGBL nach langatmigen aber stets fairen Verhandlungen folgende massiven Verbesserungen für das privatrechtliche Personal der Gemeinde Contern auszuhandeln:

  • die Erhöhung des Punktwertes um 2,2 %;
  • die Auszahlung einer einmaligen Jahresprämie von 0,9%;
  • die Einstufung aller Arbeitnehmer in eine neue Gehälterstruktur auf Basis des Südgemeindenkollektivvertrags;
  • eine Ausgleichsprämie von 7 Lohnpunkten solange der Tabellenlohn 150 Lohnpunkte nicht übersteigt;
  • die Erhöhung der Sonderzulage auf 11 Lohnpunkte monatlich;
  • eine Berufsfahrerprämie von monatlich 10 Lohnpunkten für sämtliche Arbeitnehmer des Regiebetriebes;
  • ein jährliches Urlaubsgeld von 42 Lohnpunkten;
  • einen Geburtenzuschuss von 100 Euro;
  • die Einführung eines Sozial-urlaubs von jährlich 96 Stunden;
  • eine Regularisierung aller Arbeitsverträge des Busbegleitpersonals;
  • Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit des Busbegleitpersonals auf 20 Stunden;
  • einen angepassten und geregelten jährlichen Arbeitsplan für das Busbegleitpersonal.

Die Sicherheit der Arbeitnehmer darf nicht auf dem Altar der Sparpolitik geopfert werden

teaserbreitDer OGBL fordert die obligatorische Präsenz des Beifahrers bei Winterdienstarbeiten

Die Straßenbauverwaltung verordnete, dass der angehende Winterdienst neuerdings ohne Beifahrer, allein durch den Fahrer gewährleistet werden muss. Ausnahmen können nur unter den drei folgenden Voraussetzungen genehmigt werden:

  • der Streckenbereich muss größtenteils aus schmalen und kurvenreichen Straßen bestehen;
  • es muss dichter Schneefall herrschen;
  • der Schneepflug muss am Fahrzeug befestigt sein.

Letztlich entscheidet die Direktion selbst, ob eine Strecke die obengenannten Kriterien bei Schneefall erfüllt, dies aufgrund eines obligatorischen Streckenbuches. Die Streckenbücher werden aber durch die Vorgesetzten verfasst.

Die Direktion argumentiert ebenfalls, dass sämtliche Fahrzeuge mit einem GPS-Navigationssystem und mobilen Telefongeräten zwecks Ortung und Kommunikation ausgestattet sind. Das eingebaute GPS-System ermöglicht ebenfalls eine Automatisierung der Streuarbeiten. Das System soll die vollautomatische Steuerung des Streuzeitpunkts wie auch der Streumenge garantieren. Ein Beifahrer sei somit überflüssig.

Die OGBL-Delegierten stellen jedoch fest, dass die Realität dieser technokratischen Rhetorik widerspricht. Das angesprochene GPS-System ist nicht in jedem Fahrzeug eingebaut. Schlimmer ist, dass niemand während der Streuarbeiten vorhanden ist, um bei einem Notfall die GPS-Konsolen zu orten, um ein schnellstmögliches Eingreifen der Rettungsdienste gewährleisten zu können.

Außerdem müssen die Fahrer, das Display, das das Fahrzeug samt seiner Ausrüstung steuert, ständig im Auge behalten und manipulieren. Dies stellt höchste Konzentrationsanforderungen an die Fahrer, da erstens die Konsolen weder im direkten Blickfeld noch in Reichweite des Fahrers montiert sind und zweitens da die Fahrfähigkeiten der Fahrer bei erschwerter Sicht und komplizierter Strecke auf ein Höchstes gefordert werden.

Außerdem müssen bei Glatteis Streckenabschnitte von Hand vorgestreut werden, um ein sicheres Vorankommen des Streuwagens zu ermöglichen. Der Fahrer kann aber nicht gleichzeitig in und außerhalb der Kabine tätig sein. Dies muss ein Beifahrer erledigen. Der OGBL bezweifelt des Weiteren, dass der Arbeitnehmer bei einem gesundheitlichen Notfall oder bei einem Streckenunfall selbst auf das mobile Telefon zurückgreifen kann, um einen Notruf zu tätigen!

Das GPS-System ist nicht voll funktionsfähig. Es entlastet den Fahrer keineswegs und kann in keiner Weise die Sicherheit der Arbeitnehmer garantieren. Ganze Landstriche sind zwangsweise bei schlechten Wetterbedingungen als gefährlich einzustufen.

Der OGBL fordert, dass die Straßenbauverwaltung die Sicherheit und die Gesundheit nicht nur des Personals, sondern auch der Verkehrsteilnehmer, ernst nimmt. Der OGBL fordert die obligatorische Präsenz des Beifahrers bei Winterdienstarbeiten!

Personalabbau auf Kosten der Sicherheit und Gesundheit der staatlichen Arbeitnehmer!

Der OGBL entlarvt die Abschaffung des Beifahrers als Symptom einer falschen Sparpolitik seitens der Regierung. Die obengenannten Regeln gelten für die im Winterdienst angeheuerten Privatunternehmen nicht. Diese fahren z.B. nur mit Beifahrer.

Das Sparpontenzial bei der Straßenbauverwaltung ist vorhanden. Sparen kann die Regierung jedoch nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer und der Verkehrsteilnehmer!

Mitgeteilt vom OGBLSyndikat Öffentliche Dienste
am 2. Dezember 2015

Personalvertreter-wahlen

ville_esch

 

Am 18. September fanden die Personalvertreterwahlen der Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten der Stadt Esch/Alzette statt. Der OGBL konnte sein Mandat trotz vorgezogener Wahlen behaupten.

Die Kandidatinnen und Kandidaten des OGBL spenden 1.500 Euro.

Im Rahmen der Personalvertreterwahlen der Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten der Stadt Esch/Alzette luden die Kandidatinnen und Kandidaten des OGBL das Personal der Gemeinde Esch/Alzette zu einer „Afterwork“-Party ein. Den Erlös, rund 1.500 Euro, spendeten diese an die Fondation Kannerschlass – Foyer Demian in Esch/Alzette.