Treffen zwischen den OGBL-Personalvertretern und dem Minister Kersch

Am 15. Januar 2015 trafen sich OGBL-Vertreter der Staatsarbeitnehmer mit Minister Dan Kersch, dies im Rahmen der angehenden Lohnverhandlungen bei den Arbeitnehmern beim Staat. Der OGBL informierte den Minister über ein neues Lohnkonzept, das die Laufbahnen der Staatsarbeitnehmer an die neuen Berufsentwicklungen in den Staatsbetrieben anpasst und den diesbezüglichen neuen Anforderungen an das Personal gerecht wird.

Die neuen linearen Laufbahnen ermöglichen auch ein besseres Verständnis der Laufbahnen, eine bessere und sicherere Laufbahnplanung, mehr Lohngerechtigkeit sowie eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.

Der OGBL regelt die Begleichung der geschuldeten korrekten Lohnfortzahlung bei Urlaub
Die OGBL-Fraktion der Personaldelegation bemängelte, dass die Bestimmungen des Artikels 31.I.2 des Staatsangestelltenkollektivvetrags bei der Straßenbauverwaltung nicht korrekt angewendet wurden. Diese Bestimmungen regeln die Entlohnung des gesetzlichen Urlaubs unter Berücksichtigung sämtlicher Zuschläge, die ein Angestellter in den letzten drei Monaten vor seinem Urlaub regelmäßig erzielt.

Nach einer Unterredung mit der Direktion und der „Administration du personnel de l’État“ verhandelte die OGBL-Fraktion folgende Berichtigungen:

  • die Lohnfortzahlungen für Periode 2008 bis 2012 werden für alle Arbeitnehmer bei der Straßenbauverwaltung nach-gerechnet;
  • die Berichtigungen für die Periode 2008 bis 2012 gelten für alle Arbeitnehmer der Straßenbauverwaltung;
  • die Auszahlung erfolgt demnächst.

Die OGBL-Delegierten der Straßenbauverwaltung weisen ihre Mit-arbeiter darauf hin, dass etwaige nicht erfolgte Korrekturen für das Jahr 2013 und 2014 dem Arbeiterausschuss zwecks Verbesserung mitzuteilen sind.

Abgebrochener Sozialdialog der FGFC schadet den Interessen der kommunalen Bediensteten

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Anlässlich der Mandatsniederlegung der Personalvertreter der Beamten der Gemeinde Esch/Alzette, stellt der OGBL folgendes klar.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Beamtenpersonalvertreter des OGBL ihr Mandat ebenfalls niederzulegen ist hauptsächlich die Sitzverteilung in der Beamtenpersonalvertretung. Da der OGBL nur über ein Effektiv- und ein Ersatz-Mandat in der Beamtenvertretung verfügt, maßten sich die OGBL-Vertreter nicht an, den Wählerwillen zu übergehen und eine rechtmäßige und handlungsfähige gewerkschaftliche Arbeit für die kommunalen Bediensteten der Gemeinde Esch alleine gestalten zu können.

Als nicht korrekt, unsolidarisch und unkollegial beurteilen die OGBL-Vertreter die Vorgehensweise der FGFC-Personalvertreter. Die OGBL-Vertreter sind völlig unvorbereitet und ganz spontan zu einer Delegiertenversammlung bestellt worden. Ohne vorherige Abklärung wurden sie mit der Sachlage konfrontiert. Sie sind des Weiteren vom Präsidenten der Beamtenvertretung unzureichend informiert worden.

Gewerkschaftliche Kapitulation löst die Probleme der Escher Bediensteten nicht!

Der OGBL versteht und teilt die Entscheidung des FGFC-Präsidenten, die Delegierten zur Mandatsniederlegung aufzurufen, nicht. Die gewerkschaftliche Tagesordnung ist in Esch/Alzette, wie auch in anderen Gemeinden, gut gefüllt. Die Gewerkschaften verfügen über eine ganze Palette von gewerkschaftlichen Instrumenten, um die Interessen des Personals erfolgreich zu verteidigen. Die wichtigsten Instrumente dabei sind erfolgreiche Verhandlungen, ein verantwortungsvoller Sozialdialog, das Aufbauen eines positiven Kräfteverhältnisses im Sinne der Verteidigung der Interessen sowie der Mobilisierung des Personals. Diese Mittel wurden von der FGFC weder ausgeschöpft noch ausreichend angewendet.

Mit der Auflösung der Beamtenpersonalvertretung und der Kapitulation beraubt sich der FGFC der elementaren Mittel zum gewerkschaftlichen Handeln. Durch ihre Vorgehensweise setzt der FGFC den wichtigen Sozialdialog in der Gemeinde Esch/Alzette aufs Spiel.

Das Resultat dieser Aktion sind Neuwahlen und ein „coup d’éclat médiatique“ vor den Beamtenkammerwahlen auf Kosten der Verteidigung der Interessen der kommunalen Bediensteten.

Die Lösung der angesprochenen Dossiers hat jetzt absolute Priorität!

Relevant für den OGBL sind die Belange des Personals. Der OGBL verlangt vom Schöffenrat eine schnellstmögliche Aufbereitung aller wichtigen Dossiers. Lösungsvorschläge seitens der OGBL-Personalvertreter gibt es. Vom Personalschöffen fordert der OGBL einen fairen, konstruktiven und konsequenten Sozialdialog. Der OGBL wird die Qualität des Sozialdialogs an konkreten Verhandlungsresultaten und nicht an leeren Ankündigungen messen. Dies im Interesse aller kommunalen Bediensteten!

Die erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit der OGBL-Beamtenvertreter in anderen Gemeinden, wie z.B. in Düdelingen, wie auch die gemeinsame gewerkschaftliche Zusammenarbeit mit den KollegInnen des FNCTTFEL/Landesverband beim TICE und in der Stadt Luxemburg beweisen, dass ein stetiges, sachbezogenes Handeln schlussendlich dem Personal zugute kommt.

Dass engagierte Gewerkschaftsarbeit sich lohnt, beweist die Arbeitnehmerdelegation in Esch, die sich den Sozialdialog durch hartnäckige Arbeit jeden Tag erkämpft.

Der OGBL wird sich mit ganzer Kraft für das gesamte Gemeindepersonal der Stadt Esch einsetzen! Ein Ende kann ein neuer Anfang sein. Aufgeben lohnt sich nie!

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 5. März 2015

Die Privatisierung des Reinigungspersonals der Gemeinde Grevenmacher birgt die Gefahr eines Sozialabbaus in sich!

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Die vertragsschließenden Gewerkschaften LCGB und OGBL wurden vom Schöffenrat der Gemeinde Grevenmacher über die Absicht informiert, die Reinigungsarbeiten in den Gemeindegebäuden an Privatunternehmen zu vergeben.

Damit würden sieben aktuelle Mitarbeiterinnen der Gemeinde ihren Arbeitgeber kurzfristig wechseln. Obwohl laut den erhaltenen Informationen die Lohn- und Arbeitsbedingungen dieser Arbeitnehmerinnen über den vorgesehenen Vertrag mit dem Privatunternehmen abgesichert werden sollen, gilt es keineswegs als erwiesen, dass diese Bedingungen nicht mittelfristig doch wesentlich verschlechtert werden. So gibt es keine Absicherung des Personals seitens der Gemeinde Grevenmacher, falls der private Dienstleister die vertraglichen Abmachungen nicht einhält oder kündigt.

In jedem Fall kann dies dazu führen, dass die betroffenen Tätigkeiten mittelfristig auf einer wesentlich ungünstigeren Lohngrundlage ausgeführt werden. Neben diesem verwerflichen Verhalten der Gemeindeführung steht die Entscheidung nach Meinung des LCGB und des OGBL im Widerspruch zum Artikel 41 des Staatsarbeiterkollektivvertrags, der auch in Grevenmacher Anwendung findet:

Im Sinne einer aktiven Beschäftigungspolitik wird der Staat keine Privatisierung von bestehenden Arbeitsplätzen vornehmen. Sollte trotzdem in Ausnahmefällen eine Privatisierung unumgänglich sein, so müssen die vertragsschließenden Gewerkschaften LCGB und OGBL sowie der Arbeitnehmerausschuss vorher vom zuständigen Verwaltungschef angehört werden.
Bei der Neuschaffung von Arbeitsplätzen verpflichten sich der Staat als Arbeitgeber sowie die zuständigen Verwaltungen nur in Ausnahmefällen Unterhalts- und Reinigungsarbeiten in Gebäuden (die unter anderem besondere technische Kenntnisse voraussetzen) an Privatunternehmen zu vergeben.

Hier wird keine soziale Verantwortung übernommen!

Die Gewerkschaften LCGB und OGBL fordern die umgehende Rücknahme der scheinbar bereits gefällten Entscheidung und die Klärung der Umstände, die hierzu geführt haben.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 23. Dezember 2014

OGBL fordert Neueinstellungen bei der Straßenbauverwaltung

voirie_vignetteUnterredung des OGBL-Syndikats Öffentliche Dienste mit dem Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen François Bausch und mit der Direktion der Straßenbauverwaltung

Auf der Tagesordnung der Unterredung standen die Empfehlungen, die kürzlich von der „Commission d’Économie et de Rationalisation“ (CER) ausgesprochen worden waren, betreffend die von der Regierung geforderten Einsparungen von 10% bei den Betriebskosten sämtlicher öffentlicher Verwaltungen und deren negative Folgen für die Einstellungspolitik in der Straßenbauverwaltung.

Die CER legte der Straßenbauverwaltung nahe, Personal, das in den Ruhestand eintritt, nur zur Hälfte zu ersetzen.

Diese Empfehlungen der Kommission stoßen beim OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste auf Unverständnis. In einem Schreiben an die CER protestierte das Syndikat vehement gegen die pauschalen „Sparempfehlungen“ und wies auf die damit verbundenen negativen und gefährlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen des Personals hin.

Der enorme Zuwachs des hiesigen Straßenverkehrs, sprich +35,22% an zugelassenen Fahrzeugen und +40,39% am Warentransport im Vergleich zum Jahr 2000 sowie der permanente Ausbau der Infrastrukturen – Ausweitung des Autobahnnetzes (+32,17% im Vergleich zu 2000), Fertigstellung der Nordstraße und des Tunnels „Groufft“, Instandhaltung und -setzung sämtlicher Brücken – beanspruchen das jetzige Personal in höchstem Maße. Demgegenüber steht ein geringer Zuwachs an Personal von +1,71% seit 2000.

Die Reduzierung der finanziellen und personellen Mittel bei einer ständigen Erhöhung des Arbeitsvolumens birgt die Gefahr eines erhöhten Sicherheitsrisikos für das Personal. Die Reduzierung des Personals verschärft die negative Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt eher, als sie den Abbau der Arbeitslosenquote fördert. Das OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste befürchtet außerdem eine weitere Auslagerung und Privatisierung bei der Straßenbauverwaltung, falls der Personalbestand nicht an das Arbeitsvolumen angepasst wird.

Das OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste fordert das Ersetzen aller pensionsberechtigten Bediensteten, (Arbeitnehmer und Beamte) und die massive Aufstockung des Personalbestands der Straßenbauverwaltung.

Sowohl Minister Bausch als auch die Direktion der Straßenbauverwaltung teilten die Ansichten des OGBL-Syndikats Öffentliche Dienste und zeigten vollstes Verständnis für die Argumente der OGBL-Vertreter. In einem Schreiben an den Staatsminister bekräftigte Minister Bausch ein sofortiges Ersetzen des Personals, das in den Ruhestand eintritt.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 25. September 2014

Wahl der Arbeitnehmerkammer (CSL): Die Stimmzettel der Gruppe 6 werden erneut versandt

Das Arbeitsministerium hat den OGBL darüber informiert, dass sich leider ein Fehler im Stimmzettel der Gruppe 6 „Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltung sowie der öffentlichen Betriebe im Bereich der Kommunikation, des Wassers und der Energie“ eingeschlichen hat.

Den betroffenen Arbeitnehmern werden neue Unterlagen für die Wahl von 8 Mitgliedern (4 effektive Mitglieder und 4 Ersatzmitglieder) der Gruppe 6 der Arbeitnehmerkammer am heutigen 4. November zugesandt.

Die Wahlberechtigten, die noch nicht gewählt haben und den grauen Stimmzettel, den sie vor einigen Tagen erhalten haben, noch nicht zurückgesandt haben, werden gebeten sowohl den Stimmzettel als auch die Briefumschläge zu vernichten.

Die Personen, die bereits gewählt und den grauen Stimmzettel zurückgesandt haben, müssen ein zweites Mal mittels des neuen Stimmzettels, den sie ab dem 5. November durch die Post erhalten werden, wählen. Das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL bittet alle betroffenen Personen sich trotz dieser Unannehmlichkeit die Mühe zu machen und noch einmal zu wählen, weil ihr erster Stimmzettel ungültig sein wird.

OGBL-Programm- und Kandidaten für die Gruppe 6 ansehen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 4. November 2013

Erster Kollektivvertrag für das Postunternehmen

photo_pt Am 20. September 2013 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL und LCGB den ersten Kollektivvertrag für das neue Postunternehmen, „Entreprise des P&T“ (EPT). Der Betriebsrat der EPT stimmte diesem am 24. September zu. Das Postgesetz führte die von Brüssel geforderte Privatisierung- und Liberalisierung der Post ein, schaffte de facto den Staatsarbeiterkollektivvertrag für die Arbeiter der Post ab und sah die Einführung eines für das gesamte privatrechtliche Postpersonal gültigen Kollektivvertrags vor.

Die Verhandlungen begannen Ende November 2010. Die Verhandlungen kamen allerdings erst unter der neuen Postdirektion richtig in Gange.

OGBL verhindert Gehälterkahlschlag
Obwohl bei der Post minoritär, gelang es dem OGBL den anvisierten massiven Lohnabbau bei den unteren und mittleren Laufbahnen abzuwenden. Der OGBL setzte wichtige Forderungen durch:
A) Für Arbeitnehmer mit Einstellung vor dem 1. Januar 2011
• die Absicherung der günstigeren Bestimmungen des Staatsarbeiterkollektivvertrags vom 1. Januar 2009;
• die automatische Anpassung an zukünftige Punktwerterhöhungen im öffentlichen Dienst.

B) Für Arbeitnehmer mit Einstellung ab dem 1. Januar 2011
• Einführung einer kohärenten Gehälterstruktur für sämtliche Berufsbilder und für sämtliche Ausbildungsstufen, vom Schulabschluss bis Masterdiplom;
• verbesserte reelle Einstiegslöhne gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn inklusive Essenszulage und Jahresendzulage für Arbeitnehmer ohne Diplom:
 Laufbahn A: Mindestlohn + rund 10%
 Laufbahn B: Mindestlohn + rund 15%
 Laufbahn C: Mindestlohn + rund 20%
• für sämtliche Laufbahnen gilt das Prinzip der gemischten Aufstiegsmöglichkeiten:
1) automatischer Lohnanstieg nach Dienstalter;
2) Aufstiegs- und Beförderungsperspektiven nach kollektivvertraglich verankerten Kriterien;
• Auszahlung einer Essenszulage von monatlich 113 Euro während jährlich 11 Monaten (indexiert);
• Auszahlung einer halben Jahresendzulage für die Laufbahnen A-C;
• Auszahlung eines Jahresbonus nach Bewertung zwischen 0 bis 10 % (12% Laufbahn E) des Jahreslohnes für die Laufbahnen D-F;
• Absicherung der Löhne für kaufmännische Angestellte durch das Heben des fixen Lohnanteils;
• zusätzliche Urlaubstage nach Dienstalter: 27-30 Urlaubstage;
• die Stärkung des Mitspracherechts der Personalvertreter durch die Einführung einer paritätischen Beratungskommission;
• die Bestimmungen gelten retroaktiv ab dem 1. Januar 2011.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 30. September 2013

Kontaktperson: Christian Sikorski, 621 370 051