Demo gegen die Schließung der Zugstrecke Ettelbrück-Diekirch

Strecke Ettelbrück-Diekirch von Schließung bedroht!

Werte Bürgerinnen und Bürger der Nordstad!
Im Jahre 2008 sprachen sich 90 Prozent der Bevölkerung der Nordstad in einer TNS-Ilres-Studie für den Erhalt der Strecke Ettelbrück-Diekirch aus. Fünf Jahre konnte man hoffen, dass der Erhalt gesichert sei.
Plötzlich scheint das nicht mehr der Fall zu sein. Es gibt wieder Bestrebungen die Strecke zu schließen, um die somit freiwerdenden Grundstücke für andere Zwecke verwenden zu können.

Interessant und wichtig ist, dass die politische Majorität in Diekirch sich für den Erhalt der schienengebundenen Anbindung der Kantonalhauptstadt ausspricht. Die unterzeichnenden Organisationen wehren sich gegen eine Schließung und fordern hingegen eine Revalorisierung der Strecke.

Die zwischen Ettelbrück und Diekirch verkehrenden Pendelzüge sollen bis Bissen verlängert werden. Neue Haltepunkte sollen geschaffen werden.
Zusätzlich zur Verbesserung des Fahrplanangebotes müssen stündliche Direktverbindungen in die Hauptstadt beibehalten werden, welche im Hinblick des geplanten Haltepunkts „Roud Bréck“, und somit einer Direktverbindung Diekirch-Kirchberg, umso mehr an Attraktivität gewinnen.

Falsch und verantwortungslos wäre es, den öffentlichen Personenverkehr von der Schiene
auf die Straße zu verlegen. Die längeren Fahrzeiten im Busverkehr würden sicher viele Pendler dazu bewegen, auf den Individualverkehr umzusteigen, was zu weiteren Belastungen der Straße führen wird. Und falsch wäre es, die Zielankunft der Buslinien in Ettelbrück zu konzentrieren. Besonders die Straßeninfrastrukturen im Eingang von Ettelbrück könnten diesen Verkehr nicht bewältigen. Der notwendige Straßenausbau würde nicht nur viel Geld kosten, sondern auch weitere nicht wieder gut zu machende Umweltschäden anrichten. Auch die Lebensqualität der Einwohner und Einwohnerinnen
würden sich durch mehr Verkehr und Lärm verschlechtern.

Die CO2-Emissionen dürfen nicht vergessen werden. Die CFL hingegen fahren mit „grünem Strom“!

Ein Konzept, die Busse aus dem Sauertal, dem Ourtal und von Hosingen her zum Zug nach Diekirch zu fahren, würde eine enorme Verbesserung im Fahrplanangebot für die Kunden des öffentlichen Transportes bedeuten. Ein Umsteigen auf kurzem Weg in Diekirch zu einer direkten Bahnverbindung über Ettelbruck nach Luxemburg wäre ein unübersehbarer Qualitätssprung im Angebot, sowohl was den Komfort als auch den Faktor Zeit angeht. Die Kapazitätsunterschiede zwischen Bahn und Bus sind ebenfalls nicht zu übersehen. Alles spricht für den traditionellen Bahnverkehr.

Werte Bürgerinnen und Bürger der Nordstad!

Die unterzeichnenden Organisationen sind bereit mit Ihnen die Kräfte zu bündeln, um einen nachhaltigen öffentlichen Personentransport auf der Schiene zu erhalten und auszubauen. Diese Nachhaltigkeit führt nun eben zum größten Teil über die Eisenbahn.
Angesichts des Beschlusses des Ettelbrücker Gemeinderates, den Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen zu bitten, den gesamten öffentlichen Transport zwischen Ettelbrück und Diekirch auf die Straße zu verlegen, rufen unterzeichnende Organisationen alle Einwohner und Einwohnerinnen der Nordstad auf, gemeinsam am 8. Juli 2013 um 18.30 Uhr in Ettelbrück vor dem Stadthaus für den Erhalt und den Ausbau der Eisenbahnstrecke Ettelbrück-Diekirch zu manifestieren.

Mit freundlichen Grüßen.

Verschlechterungen überwiegen

Kürzlich wurden die OGBL-Syndikate „Erziehung und Wissenschaft“ und „Öffentliche Dienste“ in getrennten Sitzungen von den Ministern Biltgen und Delvaux einerseits sowie Modert und Halsdorf andererseits darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Gesetzesvorentwurf zur Reform im öffentlichen Dienst an diesem Freitag dem Regierungsrat unterbreitet wird und die betroffenen Gewerkschaften bis zur Hinterlegung des Gesetzentwurfs bei der Abgeordnetenkammer, die im November geplant ist, Zeit hätten Stellung zu beziehen.

Sozialer Rückschritt

Die Abteilung Öffentlicher Dienst, der alle im OGBL organisierten Beamtinnen, Beamten und Angestellten beim Staat und bei den Gemeinden angehören, stellt nach Analyse der Gespräche mit den Ministern fest, dass das Abkommen zur grundlegenden statutarischen und Gehälterreform, welches zwischen Regierung und CGFP verhandelt wurde, ganz klar als sozialer Rückschritt anzusehen ist. Der 1.000 Seiten umfassende Gesetzesvorentwurf wird laut Minister Biltgen erst kommenden Montag auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Bittere Pillen für die heutigen und zukünftigen Staatsdiener

Eine wesentliche und nicht zu unterschätzende Verschlechterung ist die Abschaffung der „Majoration de l’indice”; diese Maßnahme bedeutet ein klares Abbremsen aller Gehaltsstufen. Die bislang jährlich ausbezahlte „Annale“ wird fortan nur alle zwei Jahre ausbezahlt, in Form einer „Biennale“.

Niemand soll behaupten, dass die Kürzung der Anfangsgehälter vermieden wurde, da das Anfangsgehalt übergreifend in allen Lohnkategorien auf die Lohnstufe 3 harmonisiert wird. Dies bedeutet für viele Staatsbeamten eine niedrigere Einstufung als bisher der Fall. Des Weiteren kommen noch die Verlängerung des Praktikums (Stage) von 2 auf 3 Jahre und die Kürzung der Gehälter während der ersten 2 Jahre um 20% und während des 3. Jahres um immerhin 10% hinzu. Den zukünftigen Praktikanten und Referendaren im öffentlichen Dienst wird somit ein halbes Jahr Gehalt vorenthalten und sie müssen ein Jahr länger in einer unsicheren Situation ausharren.

Der OGBL bedauert, dass diese Rückschritte überwiegend junge Menschen, die in den Dienst des Staates treten wollen, treffen werden. Die Reform erschwert klar und deutlich den Eintritt in den öffentlichen Dienst. Dem gegenüber wird der Kündigungsschutz kräftig gelockert.

Staat setzt auf Ellenbogenmentalität

Auch wenn die Beurteilung von Leistung und von Personen in der heutigen Gesellschaft allgegenwärtig ist, bedeutet dies keineswegs, dass auf diese Weise mehr Verteilungsgerechtigkeit erreicht würde, auch nicht beim Staat. Ganz im Gegenteil!

Laut den Ministern soll es bei der Leistungsbewertung gerecht, objektiv und transparent zugehen. Der OGBL stellt genau dies in Frage, da die Arbeitsbedingungen, die Leistungsnormen und die Erwartungen der Bewerter verschieden sind. Für den OGBL ist klar, dass es vor allem darum geht, die beim Staat Beschäftigten einem verstärkten Lohn- und Leistungsdruck auszusetzen; dabei wird nun auch bei Staat und Gemeinden die Ellenbogenmentalität gefördert. Schönredner, Selbstdarsteller und Kriecher werden in Zukunft Hochkonjunktur haben!

Die Abteilung Öffentlicher Dienst wird sich weiterhin für die beim Staat und den Gemeinden und darüber hinaus alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten einsetzen und mit allen verfügbaren Mitteln gegen die geplanten Verschlechterungen vorgehen. Zudem rufen wir alle Betroffenen auf, gemeinsam mit uns, ihrem Unmut Luft zu machen.

Mitgeteilt von der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL
am 21. Oktober 2011

Gehälterreform im öffentlichen Dienst

Widersprüchliche Resultate

Nach monatelangem Warten wurden die OGBL-Syndikate „Öffentliche Dienste“, „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Erziehung und Wissenschaft“ am vergangenen Freitag von Minister Biltgen über die mit der CGFP getroffene Einigung zu einem Gehälterabkommen und zu der viel diskutierten statutarischen und Gehälterreform im öffentlichen Dienst informiert. Die zwei separaten Abkommen sind eng miteinander verbunden, zeigen jedoch zum Teil widersprüchliche Resultate auf.

 

Adäquates Gehälterabkommen

Die OGBL-Syndikate begrüßen zum einen das Resultat zum Gehälterabkommen, welches eine lineare Gehaltserhöhung vorsieht. Dies entspricht der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.

Zum anderen überrascht es jedoch, dass die für 2012 von der Regierung in Aussicht gestellte Abschaffung der Krisensteuer nun im Gehälterabkommen auftaucht. Hier werden Gehälterverhandlungen im öffentlchen Dienst und nationale Steuerpolitik miteinander vermischt. Der OGBL macht seit Beginn dieses Jahres darauf aufmerksam, dass diese Steuer überflüssig ist und abgeschafft werden muss.

 

Reform: Vieles bleibt unklar!

Das positive Gehälterabkommen wird jedoch vom zweiten Abkommen zur grundlegenden statutarischen und Gehälterreform im öffentlichen Dienst überschattet.

Erstens ist zu bemerken, dass das vorliegende Textdokument äußerst dürftig ist und sehr viele Fragen offen lässt. So ist zum Beispiel ein wesentlicher Eckwert der Reform die Umstrukturierung der bestehenden Laufbahnen. Details hierzu gibt es bisher keine. Dies wiederum macht eine eingehende Analyse sowie eine diesbezügliche Stellungnahme unmöglich.

Die OGBL-Syndikate „Öffentliche Dienste“, „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Erziehung und Wissenschaft“ fordern den zuständigen Minister auf, diese grundlegenden Informationen mitzuteilen und die langjährigen Forderungen der drei OGBL-Syndikate in dem neuen Laufbahnmodell zu berücksichtigen.

 

Rückschrittliche Gehälterreform

Andere Aspekte der Reform sind wesentlich eindeutiger, aber leider auch vollkommen unannehmbar, da sie Sozial- und Gehälterabbau bedeuten.Ein wesentlicher wenn auch versteckter Abbau ist z.B. das Abbremsen der jeweiligen Lohnstufen. So wird die bislang jährlich ausbezahlte „Annale“ fortan nur alle zwei Jahre ausbezahlt, in Form einer „Biennale“.

Weiter wird sich zurzeit von Regierung und CGFP auf die Schultern geklopft, da es nicht zu der viel diskutierten Kürzung der Anfangsgehälter gekommen sei. Da ist es jedoch überraschend, dass das Anfangsgehalt übergreifend in allen Lohnkategorien auf die Lohnstufe 3 harmonisiert werden soll, was durchaus für viele Staatsbeamte eine niedrigere Einstufung bedeutet als es bisher der Fall war.

Zudem kommen noch die Verlängerung des Praktikums (Stage) von 2 auf 3 Jahre und die Kürzung der Gehälter während der ersten 2 Jahre um 20% und während des 3. Jahres um immerhin 10% hinzu. Wenn man bedenkt, dass jeder neue Staatsbeamte seinen Dienst als Praktikant antritt, kann man also sehr wohl von einer Kürzung der Anfangsgehälter sprechen. So muss der zukünftige Praktikant im öffentlichen Dienst also ein Jahr länger in einer unsicheren Situation ausharren, in der er als billigere Arbeitskraft fungieren darf.

Allgemein bedauern die OGBL-Syndikate eine Reihe von Verschlechterungen, die überwiegend junge Leute treffen werden. Unterm Strich erschwert die Reform den Eintritt in den öffentlichen Dienst, da in Zukunft das Bestehen von zwei Aufnahmeexamen erforderlich ist, anstatt wie bisher nur einem einzigen. Das Heraustreten aus dem öffentlichen Dienst wird jedoch vereinfacht durch eine Lockerung des Kündigungsschutzes.

Des Weiteren soll, nach den, laut Pressemitteilungen der CGFP, zähen Verhandlungen, die Einführung eines Bewertungssystems jetzt doch vollzogen werden. Die individuelle Bewertung, ausgeführt vom direkten Vorgesetzten, wird nach 12 Jahren Staatsdienst in allen Laufbahnen jeden Beamten treffen. Neben der Tatsache, dass Bewertungssysteme nie objektiv sind, tragen sie keineswegs zu einer Verbesserung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei und fördern zudem die Ellenbogengesellschaft.

Für die OGBL-Syndikate „Öffentliche Dienste“, „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Erziehung und Wissenschaft“ ist es inakzeptabel, dass patronatsfreundliche Bewertungssysteme aus der Privatwirtschaft, die bisher keine Früchte getragen haben (ganz im Gegenteil!), im öffentlichen Dienstleistungsbereich eingeführt werden sollen, um auch hier die Beschäftigten einem verstärkten Lohn- und Leistungsdruck auszusetzen!

Die OGBL-Syndikate unterstreichen abschließend, dass diese Reform nicht alleine Staatsbeamte- und angestellte betrifft, sondern sich auf den gesamten nicht-kommerziellen öffentlichen Dienstleistungssektor auswirken wird. Besonders im Bereich des Gemeinde-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialwesens werden die negativen Impakte nicht ausbleiben und deswegen wiederholen die betroffenen Syndikate des OGBL ihre ursprüngliche Forderung mit in die Verhandlungen einbezogen zu werden.

 

Mitgeteilt von den Syndikaten „Öffentliche Dienste“, „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Erziehung und Wissenschaft“ des OGBL
am 20. Juli 2011

Gehälterrevision im öffentlichen Dienstleistungsbereich Unterredung zwischen Arbeitsminister Schmit und dem OGBL

Am Montag, den 21. März 2011 trafen sich die Syndikate „Gesundheit und

Sozialwesen“ und „Öffentliche Dienste“ des OGBL zu einem Meinungsaustausch über die Gehälterreform mit Arbeitsminister Schmit.

Die OGBL-Delegation unterstrich, dass die vorgeschlagene Gehälterreform der Regierung nicht alleine Staatsbeamte- und angestellte betreffe, sondern sich auf den gesamten nicht-kommerziellen öffentlichen Dienstleistungssektor ausdehne. Besonders im Bereich des Gemeinde-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialwesens hätte dies äußerst negative Auswirkungen. Worauf der Arbeitsminister entgegnete, dass seinen Informationen nach die Reform sich lediglich auf die „Fonction publique“ beziehen solle. Der restliche öffentliche Dienstleistungsbereich wäre nicht direkt betroffen. Die Regierung habe die zuständigen Minister für den Öffentlichen Dienst damit befasst die Reformvorschläge in einem ersten Textentwurf zu konkretisieren.

OGBL fordert eine qualitative Gehälterreform

Der OGBL erinnerte daran, dass er am Gleichgewicht zwischen dem öffentlichen Dienst und dem Gesundheits- und Sozialwesen festhält, und dass der Staat weiterhin auch in diesem Sektor seine Verantwortung übernehmen müsse. Er fordert die Regierung auf, endlich mit allen betroffenen Gewerkschaften eine Diskussion über eine qualitative Gehälterrevision zu führen, die weder in der „Fonction publique“ noch im erweiterten öffentlichen Dienstleistungsbereich auf Sozialabbau hinausläuft. Es müsse auch im Gesundheits- und Sozialwesen über die längst fällige Aufwertung der Laufbahnen verhandelt werden.

Minister Schmit zeigte Verständnis für verschiedene Forderungen des OGBL. Er betonte, dass das von der Regierung vorgeschlagene Bewertungssystem auf keinen Fall dazu dienen dürfe Gehälter zu kürzen und Druck auf die Angestellten auszuüben. Beide Seiten waren sich darüber einig, dass es bei einer Reform darum gehen muss, qualitative Verbesserungen des Dienstes am Bürger zu bewirken.

Mitgeteilt von den Syndikaten „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Öffentliche Dienste“ des OGBL
am 22. März 2011

OGBL-Mobilisierung stößt auf großes Echo

Die von der Regierung geplante Gehälterreform im Öffentlichen Dienst wird den gesamten öffentlichen Dienstleistungsbereich direkt betreffen. Die unteren und mittleren Laufbahnen sollen zugunsten der höheren Laufbahnen eingedämmt und abgebaut werden. Die patronatsfreundlichen Bewertungssysteme aus der Privatwirtschaft sollen im öffentlichen Dienstleistungsbereich eingeführt werden, um auch hier die Beschäftigten einem verstärkten Lohn- und Leistungsdruck auszusetzen!

Die Zugehörigen aller Berufsstatuten im öffentlichen Dienst müssen sich konsequent gegen die Abwertung ihrer Laufbahnen und Diplome wehren und eine schleichende Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungsbereiche verhindern!

Seit einem Monat informiert das Syndikat „Öffentliche Dienste“ des OGBL die Beschäftigten in den Gemeinden- und Staatsverwaltungen über die Auswirkungen der geplanten Reform. Diese Informationsversammlungen stoßen auf ein reges Interesse. So nahmen beispielsweise in der Gemeinde Esch/Alzette 200 und in Düdelingen 160 betroffene Arbeitnehmer teil. Bei beiden Veranstaltungen sprachen sich die Beschäftigten eindeutig gegen die Reform aus.

Mitgeteilt vom Syndikat „Öffentliche Dienste“ des OGBL
am 16. März 2011

Gehälterreform im öffentlichen Dienst betrifft den gesamten öffentlichen Dienstleistungsbereich

Gehälterreform im öffentlichen Dienst betrifft den gesamten öffentlichen Dienstleistungsbereich

Am 23. Februar trafen sich die Syndikate Gesundheit und Sozialwesen, Öffentliche Dienste sowie Erziehung und Wissenschaft des OGBL zu einem Meinungsaustausch über die geplante Gehälterreform mit dem zuständigen Minister Biltgen.

Gesetzesvorentwurf in Ausarbeitung

Der Minister bestätigte dem OGBL, dass die Verhandlungen mit der CGFP zu keinem Resultat geführt haben und er somit in naher Zukunft einen Gesetzesvorentwurf (avant-projet de loi) präsentieren werde, der dann mit allen Interessenten diskutiert würde. Der Minister erklärte, dass er hierbei auf Transparenz und Dialog setzen wolle.

Die OGBL-Vertreter unterstrichen wiederum, dass eine Kürzung der Anfangsgehälter und die Einführung von Bewertungssystemen im Öffentlichen Dienst von ihnen strikt abgelehnt werden, da sie mit Sicherheit keinen Beitrag zu einer Verbesserung der Dienstleistungen leisten würden.

Die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienstleistungsbereich sind, beachtet man die Studiendauer, die Diplome, die Verantwortung und die verlangte Autonomie, keineswegs zu hoch. Zudem bleibt die Arbeit einiger Berufsgruppen weiterhin unterbewertet. Eine Kürzung der Anfangsgehälter und somit der gesamten Laufbahnen setzt auf jeden Fall ein falsches Signal.

Die Einführung eines Bewertungssystems ist in vielen Bereichen, bspw. im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, unsinnig, da die dort geforderte und geleistete Arbeitsqualität und -quantität einfach nicht bewertet werden können, da diese nicht in Maßeinheiten erfassbar sind. Bewertungssysteme sind niemals objektiv sondern immer subjektiv, da Menschen Menschen bewerten und somit Empathie, Sympathie und sogar Vetternwirtschaft eine erhebliche Rolle spielen. Zudem sind die Gefahren der Diskriminierung nicht zu unterschätzen, da die bekannten Bewertungssysteme nicht auf die Geschlechterdimension eingehen.

 

 

Statut der öffentlich Bediensteten beibehalten?

Der Minister erklärte, dass die angestrebte Reform als ein Ganzes anzusehen sei. Es gehe um die Frage des Beibehaltens und der Anpassung des öffentlichen Statuts. Die Idee sei es, nicht nur aufgrund von Diplomen und Dienstjahren in eine Laufbahn eingestuft zu werden, vielmehr müssten andere Elemente, wie zum Beispiel das lebenslange Lernen sowie kollektive und individuelle Zielsetzungen, berücksichtigt werden. Das System müsste transparent und nachvollziehbar sein.

Gehaltskürzungen und Bewertungssysteme sind nicht qualitätsfördernd!

Die Vertreter der OGBL-Syndikate betonten, dass weder Gehaltskürzungen noch das Einführen von Bewertungssystemen der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen förderlich seien. Anstatt die Arbeits- und Lohnbedingungen der Beschäftigten zu verschlechtern, wäre es angebracht ein Arbeitsumfeld und -klima zu schaffen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten, die eine bestmögliche Qualität gewährleisten.

Mitgeteilt von den Syndikaten „Gesundheit und Sozialwesen“, „Öffentliche Dienste“ und „Erziehung und Wissenschaft“ des OGBL
am 24. Februar 2011