Die zuständigen Syndikate des OGBL lehnen die Regierungsvorschläge kategorisch ab

Endlich hat die Regierung die Katze aus dem Sack gelassen und ihre Vorschläge zur anstehenden Gehälterrevision im öffentlichen Dienst bekannt gegeben. Es ist schon empörend, dass in dem Diskussionspapier, wie die beiden Minister Modert und Biltgen ihre Vorschläge bezeichnen, ganz klar zu erkennen ist, dass die Regierung den Sozialabbau im öffentlichen Dienstleistungsbereich einläuten möchte. Die Aussagen sind klar und deutlich: die Gehälter sollen sich in Zukunft an den niedrigen Gehältern des Privatsektors orientieren. Deshalb sollen die Einstiegsgehälter gekürzt werden, die Gehälterentwicklungen zum Teil abgebremst bzw. verzögert werden, neue Leistungsbewertungssysteme sollen eingeführt werden usw.

Zehntausende Beschäftigte wären betroffen

Auch wenn die Regierung nur von einer Gehälterrevision im Öffentlichen Dienst (Fonction publique) spricht, so wären mehrere zehntausend Beschäftigte im gesamten Bereich des öffentlichen Sektors davon betroffen – sprich im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bildungswesen, in den Gemeinden, usw. Es wird ganz bewusst nicht darüber geredet, dass durch eine solche Gehälterreform auch die Entlohnung des Pflegepersonals in den Spitälern und Alteneinrichtungen gekürzt würde, dass die Erzieher/innen in den Kindertagesstätten, Kinderheimen, Beratungsstellen weniger Gehalt bekämen, dass es zu Gehaltskürzungen bei den Staats- und Gemeindearbeitern kommen würde, die jeden Tag im Dienst der Mitbürger stehen, sei es auf unseren Autobahnen, bei der städtischen Müllabfuhr, im städtischen Wasseroder Elektrizitätswerk, usw.

Der OGBL wird die Rechte aller Beschäftigten im öffentlichen Sektor verteidigen, die durch diesen Lohnangriff geschädigt werden sollen:

  • die Staatsbeamten und -angestellten, sowie die Beschäftigten die unter den Staatsarbeiterkollektivvertrag fallen;
  • die Gemeindebeamten und -angestellten, sowie die Beschäftigten die unter die Gemeindearbeiterkollektivverträge fallen;
  • die Beschäftigten im Bildungswesen;
  • die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, deren jahrzehntelange Forderung nach einer Aufwertung ihrer Laufbahnen durch diese geplante Lohnkürzung vernichtet werden soll.

Die Syndikate des OGBL im öffentlichen Dienstleistungsbereich fordern die Regierung auf, die Reformvorschläge sofort zurück zu ziehen

Die Syndikate des OGBL im öffentlichen Dienstleistungsbereich verurteilen den Versuch der Regierung, die aktuelle Wirtschaftskrise zu missbrauchen, um die Arbeitsund Lohnbedingungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienstleistungsbereich abzubauen.

Sie fordern die Regierung auf, die vorliegenden Reformvorschläge zurück zu ziehen und endlich eine Diskussion über eine qualitative Gehälterrevision zu führen, welche nicht auf Sozialabbau beruht.

Anstatt über Lohnabbau im öffentlichen Dienstleistungsbereich, gilt es über eine strukturelle Erhöhung der Niedriglöhne im Privatsektor zu diskutieren.

Mitgeteilt von den Syndikaten Gesundheit und Sozialwesen, Öffentliche Dienste, Erziehung und Wissenschaft des OGBL
am 2. April 2010

Der OGBL fordert die Anwendung der vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen

Die Anwendung der europäischen Direktiven, welche die Liberalisierung der Postaktivitäten vorsehen, führt zum Verlust der letzten Monopole des Postunternehmens (EPT). Das bedeutet, dass spätestens zum Dezember 2012 die Briefpost den unerbittlichen Gesetzen der freien Marktwirtschaft ausgesetzt wird.

Der Masterplan, der darauf abzielt das Postunternehmen an die Gesetze des freien Marktes anzupassen (Agenda 2012), sieht des Weiteren die baldige Schaffung eines privatrechtlichen Telekommunikationsunternehmens vor, das auch LUXGSM einschließt.

Die sozialen Errungenschaften sowohl was die beruflichen Laufbahnen betrifft als auch die Arbeitsbedingungen im Postunternehmen sind unmittelbar gefährdet.

Letztere können nur durch einen Kollektivvertrag abgesichert werden, der das Ergebnis von Verhandlungen ist, die gemäß den im Arbeitsrecht für Tarifverhandlungen vorgesehenen Bestimmungen geführt werden.

Das Berufssyndikat Öffentliche Dienste des OGBL prangert die Strategie individuell gestalteter Verhandlungen sowie die absichtliche Irreführung der Gewerkschaften seitens des Direktionskomitees der EPT an und ruft alle durch das Arbeitsgesetz befähigten Gewerkschaften dazu auf, unverzüglich und gemeinsam konstruktive Lohnverhandlungen aufzunehmen.

Das Berufssyndikat Öffentliche Dienste des OGBL hat mit großem Erstaunen festgestellt, dass der LCGB Pressemitteilungen über so genannte Lohnverhandlungen herausgibt, bei denen es sich aber nur um informelle Diskussionen im Direktionskomitee des Postunternehmens zu handeln scheint.

Das Syndikat Öffentliche Dienste ist empört darüber, dass der LCGB die Belegschaft verunsichert, indem er Verhandlungen, die nicht stattgefunden haben, als gescheitert erklärt.

Mitgeteilt vom Berufssyndikat Öffentliche Dienste des OGBL
am 11. Februar 2010

OGBL gegen die Kürzung der Anfangsgehälter bei Staat, Gemeinden und im Gesundheits- und Sozialwesen !

Anlässlich des CSV-Kongresses vom 29. März hat Premier Minister Juncker vorgeschlagen, „für zukünftige Staatsbeamte die Anfangsgehälter näher an den Privatsektor  heranzuführen“ (Wahlprogramm 2009 – CSV), das heißt zu kürzen.

Der OGBL widersetzt sich einer solchen Spaltung der Beschäftigten im öffentlichen Dienstleistungsbereich und deshalb kommt eine Gehälterkürzung für ihn nicht in Frage. Für die neuen Bewerber werden die gleichen Auswahlkriterien und der gleiche Bildungsweg, die gleichen Arbeitsbedingungen und die gleichen Verantwortungen gelten wie bisher und dies muss in gleichwertigen Laufbahnen anerkannt bleiben.

Der OGBL wird die Rechte aller Beschäftigter im öffentlichen Dienstleistungsbereich verteidigen, die durch diesen Lohnangriff geschädigt werden sollen:

  • die Staatsbeamten und -angestellten, sowie die Beschäftigten die unter den Staatsarbeiterkollektivvertrag fallen;
  • die Gemeindebeamten und -angestellten, sowie die Beschäftigten die unter die Gemeindearbeiterkollektivverträge fallen;
  • die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, deren jahrzehntelange Forderung nach einer Aufwertung ihrer Laufbahnen durch diese geplante Lohnkürzung vernichtet werden soll.

Mit ihrem Wahlprogramm leitet die CSV den Sozialabbau ein

Der OGBL verurteilt den Versuch der CSV, die aktuelle Wirtschaftskrise zu missbrauchen, um die Lohnabhängigen gegeneinander auszuspielen und den bestehenden Sozialneid zu nutzen, den Hebel bei den Beschäftigten der öffentlichen Dienstleistungsbereiche anzusetzen, um in einer zweiten Etappe die Lage der Lohnabhängigen im Privatsektor noch weiter zu verschlimmern.

Anstatt über Lohnabbau, sollte besser über eine Anpassung der Anfangsgehälter im Privatsektor an die Anfangsgehälter beim Staat diskutiert werden. In Luxemburg arbeiten 12% der Männer und 20% der Frauen für den Mindestlohn, womit Luxemburg an der Spitze der EU-Länder steht. Der Mindestlohn liegt übrigens in Luxemburg unter der offiziellen Armutsgrenze.

Der OGBL fordert eine bessere Umverteilung des erwirtschafteten Mehrwerts durch eine offensive Lohnpolitik, eine Verbesserung der Löhne im Privatsektor und kaufkraftstärkende Maßnahmen und lehnt Verschlechterungen strikt ab, in welchem Bereich auch immer.

Der OGBL wird sich gegen solche Lohnangriffe seitens der Politik und des Privatsektors zur Wehr setzen und ruft deshalb alle Beschäftigten auf, an der Manifestation vom 16. Mai 2009 in Luxemburg-Stadt teilzunehmen um sich zusammen mit dem OGBL für ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen einzusetzen.

Mitgeteilt vom OGBL am 7. April 2009

Abschaffung des Staatsarbeiterkollektivvertrags bei der Post?

Durch die Einführung des Einheitsstatuts brachte Minister Krecké einen Gesetzesentwurf auf den Instanzenweg, der die „Entreprise des P&T“ (EPT) an die neue Gesetzeslage des Einheitsstatuts anpassen soll. Mit Erstaunen muss das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL feststellen, dass ganz nebenbei der Begriff „Kollektivvertrag der Staatsarbeiter“ dem Begriff „Arbeitsgesetz“ weichen muss und somit der Staatsarbeiterkollektivvertrag bei der EPT abgeschafft wäre.

Daraufhin verschaffte sich das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL Klarheit bei einem Treffen mit der Postdirektion. Diese wies auf die spezielle Situation bei der Briefpost hin: Eine Ausnahmeregelung ermöglichte es der Post sehr spezifische Posten mit Spezialisten unter dem früheren Statut des „Privatbeamten“ zu besetzen.

Seit der Einführung des Einheitsstatuts am 1. Januar 2009 ist die Unterscheidung zwischen „Staatsarbeiter“ und „Privatbeamte“ abgeschafft. Der bestehende Staatsarbeiterkollektivvertrag regelt allerdings nur die Belange der ehemaligen Staatsarbeiter. Um neue Einstellungen und die Regelung aller Arbeitsverhältnisse bei der Post zu ermöglichen, bedürfe es eines neuen einheitlichen Kollektivvertrags.

Stutzig machte den OGBL aber folgende Aussage in der Begründung zum Gesetzesentwurf: Die Abschaffung des Staatsarbeiterkollektivvertrags soll der EPT ermöglichen, sich der geplanten Liberalisierung und Konkurrenz im Postsektor anpassen zu können. Der EPT soll auf diesem Weg Chancengleichheit gegenüber ihren Konkurrenten durch eine gesteigerte Flexibilität in der Personal- und Tarifpolitik zugesichert werden.

Das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL ist natürlich zu Diskussionen bereit, lehnt es aber vehement ab, die in vielen Jahren verhandelten Errungenschaften auf dem Altar der Liberalisierung zu opfern. Der OGBL fordert einen sektoriellen Kollektivvertrag, der gleiche Regeln für die Lohn- und Arbeitsbedingungen aller im Postsektor tätigen Arbeitnehmer festsetzt. Der bestehende Staatsarbeiterkollektivvertrag darf nicht abgeschafft werden! Es können durchaus Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Kollektivvertrags verhandelt werden. Die bessere Wettbewerbsfähigkeit werde durch strukturelle Vorteile, Innovation und Know-How entschieden.

Um sich völlige Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen, hat das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL eine Unterredung beim zuständigen Minister Jeannot Krecké beantragt.

Mitgeteilt vom Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL
am 19. Februar 2009

Kollektivvertrag für die Kommunalarbeiter der Südgemeinden

Am 4. Juli 2008 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL und LCGB den neuen Kollektivvertrag für die Kommunalarbeiter der 18 Südgemeinden. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und gilt bis zum 31. Dezember 2009. Die Verhandlungen, welche sich als langwierig und hartnäckig erwiesen, konnten nur durch geschicktes und kreatives Verhandeln unter der Federführung des OGBL abgeschlossen werden.

Nebst wesentlichen Veränderungen bei Laufbahnen, Gehalt und Urlaub, wurden wichtige Akzente bei den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalausschusses im Arbeitsprozess gesetzt. Die neuen paritätischen Kommissionen erweisen sich als wichtige Instrumente für erweiterte Handlungsmöglichkeiten des Personalausschusses.

Die Sozialpartner stellen des Weiteren einvernehmlich fest, dass es Handlungsbedarf bei der Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser gibt. Wegen der angespannten ökonomischen Lage riskieren die Gemeinden ihrer Rolle als Garant einer vom Kollektiv getragenen sozialen Verantwortung nicht mehr gerecht zu werden.

Durch die Verwirklichung des Einheitsstatuts müssen in Zukunft sämtliche Kollektivverträge der Gemeindearbeiter und -angestellten vereinheitlicht werden. Der OGBL besitzt die nötigen Kompetenzen und Mittel zum Bündeln der Interessen aller Lohnempfänger.

Der OGBL, der seit jeher für ein gemeinsames Statut der Arbeiter und Angestellten eintritt, wird sich als führende Gewerkschaft dieser Herausforderung stellen.

Die Verbesserungen beinhalten unter anderen:

  • die Auszahlung einer einmaligen Prämie von 0,9% des Jahreseinkommens für die Jahre 2007 und 2008;
  • Anheben des Basislohnpunktwerts um 1,5% ab Januar 2009;
  • Umwandlung des Hauptkirmestags, des Fastnachtmontags und des Allerseelentags in 3 Urlaubstage für 2008 und 4 Urlaubstage für 2009;
  • Anhebung des außerordentlichen Urlaubs bei der Geburt eines Kindes von 3 auf 5 Arbeitstage;
  • denjenigen Arbeitern, die in Anwendung des Gesetzes vom 9. Juli 2004 eine Partnerschaft eingehen, wird der gleiche außerordentliche Urlaub (6 Arbeitstage) gewährt wie bei einer Eheschließung;
  • Verbesserungen und Verlängerungen bei den Laufbahnen der Hilfshandwerker, Handwerker, Berufsfahrer und Ersatzfahrer, Vorarbeiter und Ersatzvorarbeiter, Handwerker mit Meisterdiplom auf führendem Posten;
  • flexible Gestaltung des Urlaubs durch die Möglichkeit, 10 Urlaubstage als Halbtagsfreistellungen zu nehmen;
  • Umwandlung des Familienurlaubs in Sozialurlaub mit Anhebung von 2 auf 3 Arbeitstage;
  • Schaffung einer paritätischen Arbeitsgruppe mit der Aufgabe, die Weidereingliederungsprozeduren (reclassements) mitzuverwalten;
  • Schaffung einer paritätischen Schlichtungskommission;
  • Anhebung des Zuschlags für den Bereitschaftsdienst an den gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, auf 4 Punkte;
  • Schaffung eines paritätischen Sozialobservatoriums, mit dem Ziel, alle Möglichkeiten zu untersuchen, um schwer vermittelbare Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Mitgeteilt am 10. Juli 2008
vom Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL