Nach ëmmer keng Gerechtegkeet fir d’Polizisten mat Premièresdiplom !

Nodeem am Rechtssträit géint de Lëtzebuerger Staat zréckbehalen ginn war, dass honnerten vun Polizisten bei der Policereform 2018 opgrond vun hirem Secondairesdiplom een direkten Accès an d’Carrière B1 hätten missen kréien (d’Riichter benotzen am Uerteel den Ausdrock “de plano”, d.h. “de plein droit”) an dorops hin den Mechanismus vun der “Voie expresse” (iwwert deen säit 2018 honnerten Beamten ouni Secondairesdiplom opgrond vun hirer Anciennetéit prioritär, d.h. virun den Beamten mat Schoulofschloss, an d’Carrière B1 gewiesselt waren), agefruer ginn war, well d’Riichter eng Verfassungswiddregkeet festgestallt haten, hätt een missen mengen, dass déi zoustänneg Ministeren verstane hätten wat d’Klack gelaut hätt.

Net awer sou d’Ministeren Marc Hansen (Fonction publique) an Henri Kox (Sécurité intérieure), déi mam Accord relatif au mécanisme temporaire de changement de groupe de traitement dit « voie expresse » au sein de la Police grand-ducale, deen den 12. Juni 2023 tëschent der Regierung, dem SNPGL an der CGFP ënnerschriwwen gouf, wëllentlech an wëssentlech, déi vun der Cour constitutionnelle an der Cour administrative festgehalen Ongerechtegkeeten weider bestoen loossen:

  • Beamten mat Secondairesdiplom kréien nach ëmmer keen direkten Accès an d’Carrière B1.
  • D’Anciennetéit behält, opgrond vun der feelender Retroaktivitéit, d’Prioritéit virum Diplom.

Zudeem ass och d’Aart a Weis, wéi dësen Projet zustane komm ass, héchst verwäerflech an engem Minister eigentlech onwierdeg. D’Ministeren Marc Hansen an Henri KOX haten d’ADESP vu vireran vun allen Verhandlungen écartéiert an hunn sech domat gezielt iwwer den Art. 1 vum Règlement grand-ducal vum 5. Mäerz 2004 ewech gesat : « Au cas où plusieurs associations représentatives pour les différents sous-groupes de traitement existent au sein d’une même administration, la représentation du personnel est constituée par les comités de ces différentes associations. »

Och den Art. 3 vum Règlement grand-ducal gouf ignoréiert : « Pour les matières où l’avis de la représentation du personnel est obligatoire […], le comité doit être consulté dès le stade de l’élaboration du texte. Il doit recevoir la documentation complète […] ».

Et muss ee feststellen, dass keng Consultatioun vun enger Personalvertriedung stattfonnt huet. D’ADESP als Vertriederin vun de Poliziste mat Secondairesdiplom, déi, vun Ufank un, dat berechtegt Uleies vun honnerten betraffenen Polizisten no enger Reklasséierung an de B1, souwuel um Niveau vun der Police intern wéi och an der Ëffentlechkeet, vertrueden huet, ass hei vu vireran net mat an Diskussiounen agebonne ginn. Säit Dezember huet d’ADESP ëmmer rëm Entrevuen ugefrot, a gouf vertréischt. Amplaz huet d’Regierung hannert zouenen Dieren eleng mat SNPGL/CGFP verhandelt.

D’ADESP an den OGBL drécken heimat ganz kloer eisen Désaccord zu deem aktuellen Projet aus, vu dass den Projet an den Accord am totalen Disrespekt vum Sozialdialog zustane komm sinn an am Projet ganz kloer d’Schlussfolgerungen vum Verfassungsgeriicht an vum Verwaltungsgeriicht ignoréiert goufen.

Des Weideren kritiséieren mir d’Virgoensweis vun den Ministeren Marc Hansen an Henri Kox op d’Schäerfst. Déi 3 Regierungsparteien musse sech d’Fro stellen, a wéiwäit et tragbar ka sinn, dass Ministeren de Sozialdialog ignoréieren a sech wëllentlech a wëssentlech iwwer Reglementer a Geriichtsuerteeler ewech setzen.

Matgedeelt vun der ADESP a vum OGBL-Syndikat Öffentlechen Dengscht,
de 19. Juni 2023

Die Regierung ist am Zug

Im Zusammenhang mit den Klagen einer großen Zahl von Polizisten mit Sekundarschulabschluss, die eine Neueinstufung in die Laufbahn B1 fordern, hat das Verwaltungsgericht vor kurzem ein Berufungsurteil gefällt. Darin betont das Gericht, dass “ein Eingreifen des Gesetzgebers zwar im Lichte der vom Verfassungsgericht gezogenen Lehren angebracht erscheint, das Gericht selbst jedoch keine Abhilfe schaffen kann, da es sonst in die Befugnisse des Gesetzgebers eingreifen würde”.

Die Schlussfolgerung ist also klar: Da der Gerichtshof eine Diskriminierung feststellt, aber nicht in den Gesetzgebungsprozess eingreifen kann, liegt die Verantwortung nun beim zuständigen Minister. Die derzeitige Rechtslage muss also geändert werden, um dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden.

Der Gerichtshof spricht in seinem Urteil auch von einer verpassten Chance: “Die Entscheidung des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Gesetzes vom 18. Juli 2018, die Polizeibeamten […], die im Besitz eines Diploms der klassischen oder allgemeinen Sekundarschule oder eines gleichwertigen Diploms […] sind, nicht von Amts wegen in die Gehaltsgruppe B1 einzustufen, ist eine politische Entscheidung […].

Der OGBL, der seit Februar 2020 mit der ADESP zusammenarbeitet, teilt voll und ganz die Forderung der ADESP nach einer Neueinstufung in die Gehaltsgruppe B1 und hat die in diesem Zusammenhang eingeleiteten rechtlichen Schritte unterstützt.

Es ist in der Tat nicht zu rechtfertigen, dass Polizeibeamte, die die gleichen Aufgaben wahrnehmen, im Wesentlichen das gleiche Arbeitsniveau haben und über die gleiche Stellenbeschreibung verfügen, in unterschiedliche Gehaltsgruppen eingestuft werden, je nachdem, ob sie vor oder nach dem 1. August 2018 eingestellt wurden. Es sei daran erinnert, dass die betroffenen Beamten vor dem 1. August 2018 keine Wahl zwischen den Laufbahnen B1 und C1 hatten und dass jeder, der Polizist werden wollte, Inspektor werden musste, was der heutigen Laufbahn C1 entspricht.

Es liegt nun an der Regierung, die bisher keine Bereitschaft gezeigt hat, ihre Entscheidung von 2018 zu revidieren, indem sie erklärt hat, sie wolle “das Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten”, schnell zu handeln und innerhalb kurzer Zeit einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Die ADESP hat bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der auch vom OGBL unterstützt wird und auf den sich Minister Kox bei der Ausarbeitung seines Gesetzesentwurfs stützen könnte.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzesvorschlags der ADESP sind folgende

Alle Offiziere der Laufbahn C1 des Polizeikaders, deren erste Ernennung vor dem 1. August 2018 erfolgt ist und die am 1. August 2018 über einen Sekundarschulabschluss verfügten, werden in die Laufbahn B1 umgestuft;
Die Neueinstufung erfolgt in die Dienstaltersstufe;
Beamtinnen und Beamte, die bereits eine Beförderungsprüfung in der Laufbahn C1 bestanden haben, sind von der Beförderungsprüfung befreit;
alle Beamtinnen und Beamte, die die Voraussetzungen für eine Neueinstufung erfüllen, aber nach dem 1. August 2018 durch die Mechanismen “Out-in” (Art. 66) oder “voie expresse” (Art. 94) in die Laufbahn B1 wechseln, werden ebenfalls rückwirkend zum 1. August 2018 neu eingestuft. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen der oben genannten Mechanismen nicht eintreten werden. Beamtinnen und Beamte, die seit 2018 die Prüfung für den Aufstieg in die Laufbahn B1 bestanden haben, müssen diese nicht erneut ablegen.

Der OGBL und die ADESP fordern Minister Kox und die gesamte Regierung auf, keine Zeit mehr zu verlieren und so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der diesen Vorschlägen entspricht, um zu verhindern, dass die Situation innerhalb der großherzoglichen Polizei noch weiter eskaliert.

Es ist darauf hinzuweisen, dass den bereits benachteiligten Beamten eine zusätzliche Verantwortung auferlegt wird, nämlich die Ausbildung einer großen Zahl von Polizeianwärtern. Der ADESP wurden bereits mehrere Vorfälle gemeldet, die immer wieder darauf hinweisen, dass die notwendige professionelle Betreuung der Praktikanten aufgrund der niedrigen Moral nicht gewährleistet ist. Dieses vorhersehbare und katastrophale Szenario wurde dem Polizeiminister mehrfach angekündigt.

Mitgeteilt von OGBL und ADESP,
am 8. Mai 2023

Bessere Arbeits- und Lohnbedingungen für das Personal sind eine Voraussetzung für den konsequenten Ausbau des öffentlichen Personentransports

Vor kurzem fand eine Unterredung von gleich vier Strukturen von OGBL und Landesverband – Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband, Syndikat Straßentransport und Schifffahrt-ACAL, Syndikat Eisenbahnen FNCTTFEL-Landesverband sowie die Abteilung Öffentlicher Dienst – mit dem Mobilitätsminister und seinen Beamten statt. Die Gewerkschaftsvertreter hatten diese Unterredung angefragt auf Grund von Informationen, dass im Rahmen der Neuorganisierung des öffentlichen Personentransports im Süden des Landes es zu einer Reduzierung der vom TICE betriebenen Linien kommen soll.

Die Gewerkschaftsdelegation kritisierte in diesem Zusammenhang die schleichende Tendenz öffentlich betriebene Linien durch Linien zu ersetzen, die von privaten Busgesellschaften betrieben werden, wie auch die Tatsache, dass der festzustellende Personalmangel, die ständigen Überstunden sowie die daraus entstehenden Abwesenheiten wegen Krankheit (insbesondere Burnout) vor allem durch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, durch Einstellung neuer Busfahrer in einem weniger gut bezahltem Statut (Gemeindeangestellte statt Beamte, privatrechtlich statt öffentlich) begegnet werden soll. Für OGBL und Landesverband ist dies genau der falsche Weg: die Karriereperspektiven, die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden, um den Beruf des Busfahrers wieder attraktiver zu machen.

Dies ist auch im Sinne der Ziele der Regierung. Die Vertreter des Ministeriums erläuterten bei der Unterredung die Pläne der Regierung, den öffentlichen Personentransport weiter auszubauen, die Komplementarität zwischen den einzelnen Angeboten zu verstärken und auch mehr grenzüberschreitende Linien im Süden des Landes einzuführen.

Die Vertreter des Ministeriums unterstrichen, dass bis 2035 damit gerechnet wird, statt 75.000 Passagiere heute 160.000 Passagiere pro Tag transportiert werden müssen. Auch hat eine Studie gezeigt, dass sehr viele Grenzgänger im Süden des Landes arbeiten, während bisher der grenzüberschreitende Personentransport vor allem auf die Stadt Luxemburg ausgerichtet ist.

Es gilt also die Komplementarität der verschiedenen Angebote, zwischen der schnellen Tram, zu einer erhöhten Taktfrequenz im Eisenbahnverkehr sowie zu den zusätzlichen grenzüberschreitenden Linien zu verbessern und dadurch insgesamt die Kapazitäten zu erhöhen.

Diese Anstrengungen können nicht ohne ausreichendes und zufriedenes Personal erreicht werden.

Bezüglich des TICE gaben die Vertreter des Ministeriums zum Teil Entwarnung: noch sei nicht klar, ob es wirklich zu einer Reduzierung der vom TICE betriebenen Linien kommen soll, da die diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Gemeindesyndikat noch laufen. Die aktuelle Konvention besteht noch bis 2024.

Auch wenn der Inhalt dieser Konvention noch nicht bekannt ist, ist angesichts der zu leistenden Kapazitätserhöhungen klar, dass insgesamt nicht weniger gefahren werden wird. Die Vertreter des Ministeriums haben unterstrichen, dass es auf jeden Fall nicht zu Entlassungen beim TICE kommen würde.

Unter welchem Statut neue Fahrer beim TICE eingestellt werden sollten, sei nicht Sache des Mobilitätsministeriums, sondern hier liege der Ball klar bei den Gemeinden.

Über den Betreiber der zukünftigen Tramlinie zwischen Luxemburg und Esch-Belval wollte der Minister keine Aussage machen, diese Entscheidung müsse sein Nachfolger treffen.

Weitere Themen bei der Unterredung waren unter anderem die Situation am Ausbildungszentrum CFC („Centre de formation des conducteurs“), das für den OGBL neu organisiert werden und zusätzliche regionale Zweigstellen erhalten sollte, sowie die leidige, und noch immer weitgehend ungelöste Frage des Zugangs zu Toiletten insbesondere für die RGTR-Busfahrer, aber auch für die Fahrer des TICE. Selbst an einem zentralen Knotenpunkt wie Belval ist dies derzeit noch nicht gewährleistet

Auch dies ist ein Teil von attraktiven Arbeitsbedingungen für die Fahrer. Die Vertreter des Ministeriums haben versichert, weiter in diesem Sinne auf die Gemeinden einzuwirken, zumal mittlerweile 50% der Kosten vom Staat übernommen werden.

Mitgeteilt von den Syndikaten Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband, Straßentransport-ACAL, Eisenbahnen FNCTTFEL-Landesverband und der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL, am 21. April 2023

Ein Paradigmenwechsel für 1.600 Arbeitnehmer

Nach jahrelangen Verhandlungen haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB, der Verband NVGL sowie der Schöffenrat der Stadt Luxemburg einen neuen Kollektivvertrag für 1.600 Arbeitnehmer der Stadt Luxemburg unterschrieben.

Die vertragschließenden Gewerkschaften konnten nach langen Verhandlungen mit dem Schöffenrat einen modernen attraktiven Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Stadt Luxemburg unterzeichnen.

Die Verhandlungspartner bekennen sich eindeutig zu einem Paradigmenwechsel indem der neue Kollektivvertrag mehreren neuen Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung trägt.

Der neue Text wurde an die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen angepasst und präsentiert sich in einer neuen koordinierten Fassung. Darin enthalten ist eine klare Strukturierung u.a. der Arbeitszeiten- und Ruhezeitenreglung, der Urlaubsbestimmungen, des Arbeitszeitkontos („Compte épargne-temps“, der Rentenzulage, der Sicherheits- und Gesundheitsregeln am Arbeitsplatz sowie die sexuelle und moralische Belästigung am Arbeitsplatz.

Neu verhandelt wurde das Recht auf Abschalten, das für eine bessere Work-Life-Balance sorgt. Es wurde insbesondere festgehalten, dass keine disziplinarischen Maßnahmen bei Nichtbeantwortung von Anrufen oder Mails während den Ruhe- und Urlaubszeiten angewendet werden können.

Darüber hinaus sind die Lohnbestimmungen folgendermaßen aufgewertet geworden:

  • Einführung einer neuen linearen Lohnstruktur und eines neues Karrieremodells, das auf 6 leicht lesbaren und übersichtlichen Laufbahnen fußt.

Das vergangene Modell basierte auf 12 Lohngruppen, welches eine Mehrzahl an Karriereentwicklungen aufzeigte. Der neue transparente Karriereüberblick in 6 Laufbahnen ermöglicht nun eine einfache Laufbahnklassifizierung, die eine gerechte Lohnpolitik aller Arbeitnehmer garantiert. Auch ein Wechsel in eine andere Laufbahn gestaltet sich verständlicher. Desweitern sind die Laufbahnen der Beschäftigten mit Behindertenstatut, die sich in einer Begleitmaßnahme befinden, dem neuen Laufbahnmodell gleichgestellt.

  • Einführung von neuen Zulagen für Führungsposten (z.B. Vorarbeiter, Abteilungsleiter) und für den Meisterbrief.
  • Erhöhung um 25 % der Sonderzulage (Kleidergeld, Ferien- und Essenszulage) für alle Arbeitnehmer. Dies entspricht einem monatlichen Bruttobetrag von 456 €.

Diese qualitative wie auch finanzielle Aufwertung des Kollektivvertrags trägt zur Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten der Stadt Luxemburg bei.

Der Kollektivvertrag hat eine Gültigkeitsdauer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025.

Mitgeteilt am 21. Februar 2023

Buschaufferen aus de Gemengen: Den OGBL-Landsverband trëfft sech mat déi Lénk

Eng Delegatioun vum OGBL-Landesverband, dorënner Delegéierten vun AVL an TICE, hu viru kuerzem Déi Lénk getraff fir en Austausch iwwert d’Situatioun um Niveau vun de Buschaufferen an der Fonction communale. D’Entrevue huet sech virun allem ëm d’Verschlechterung vun den Aarbechtskonditioune konzentréiert, iwwert d’Lacunen bei der Ausbildung, iwwert d‘Weeër fir de Beruff vum Chauffeur méi attraktiv ze maachen, mä och op de schleichenden Privatiséierungstrend an dësem Secteur. Den OGBL-Landesverband an déi Lénk verdeedegen allebéid eng Ausdehnung vum ëffentlechen Transport an dulde keng Afrostellungen vum ëffentleche Statut vun den AVL- an TICE-Chauffeuren.

Matgedeelt den 3. Februar 2023

Der OGBL fordert eine Stärkung des öffentlichen Status von POST Luxemburg

In Artikel 24 des Rahmengesetzes von POST Luxembourg ist das Personalsystem von Post Luxembourg festgelegt. Er sichert die Anwendung der derzeitigen und künftigen Bestimmungen des allgemeinen Statuts, der Gehalts-, Zulagen- und Pensionsregelungen, der Gesetzgebung für Beamte und Staatsangestellte und die Anwendung des Kollektivvertrags für Staatsarbeitnehmer auf das öffentlich-rechtliche Personal von POST Luxembourg.

Derselbe Artikel 24 führte gleichzeitig die Möglichkeit für POST Luxembourg ein, künftig Personal nach Privatrecht einzustellen.

Der derzeitige zuständige Minister für POST Luxemburg, in diesem Fall der Wirtschaftsminister, der im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2022 zitiert wird, erklärt, dass Artikel 24 auch darauf abzielt, das private System in das POST-Gesetz einzufügen, um das öffentlich-rechtliche und das privatrechtliche System gleichzustellen, ohne dass die Koexistenz dieser beiden unterschiedlichen Status dazu dient, Quoten festzulegen oder POST Luxemburg gar zu verpflichten, 50 % ihres Personals öffentlich-rechtlich und 50 % privatrechtlich zu beschäftigen.

Der Minister betonte, dass der Wille des Gesetzgebers eindeutig darauf zielt:

  1. den  privatrechtlichen Status im POST-Gesetz als Alternative zum öffentlich-rechtlichen Status zu verankern und
  2. jede Art von möglicher Diskriminierung von Arbeitnehmern mit unterschiedlichem Status zu beenden.

Der OGBL stellt fest, dass der Privatstatus bei POST sehr wohl verankert wurde und dass dies mit der Einführung eines Kollektivvertrags (KV) im Jahr 2009 einherging. Trotz der Bemühungen des OGBL, eine Gleichbehandlung zwischen den beiden Status zu erreichen, muss jedoch festgestellt werden, dass der besagte KV die Ungerechtigkeiten zwischen den Status nur noch vergrößert hat, anstatt jegliche Art von Diskriminierung zu beenden, wie es vom Gesetzgeber gewünscht wurde (Punkt 2).

Der OGBL stellt ebenfalls fest, dass die Regierung und die Direktion von POST Luxemburg während der Pandemie nicht müde wurden, den wesentlichen Charakter des Unternehmens für das Überleben des Landes zu betonen. Für den OGBL belegt diese Tatsache einmal mehr den gemeinnützigen Auftrag von POST Luxemburg.

Der OGBL fordert eine Stärkung des öffentlichen Status von POST Luxembourg:

  • durch eine Politik der Einstellung von öffentlich Bediensteten (Beamte, Staatsangestellte oder Staatsarbeitnehmer);
  • durch die Aushandlung von Bestimmungen, die den Übergang des derzeitigen „privaten“ Personals in den öffentliche Status zum Ziel haben;
  • durch echte den Status betreffende Verhandlungen innerhalb von POST, die das Management, die Regierung und ALLE bei POST Luxemburg vertretenen Gewerkschaften einbeziehen.

Der OGBL wird nicht aufhören, den öffentlichen Charakter von POST Luxembourg zu verteidigen.

Mitgeteilt vom Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband
am 9. Januar 2023