Neues Gehälterabkommen im Öffentlichen Dienst unterzeichnet – der OGBL nimmt Stellung

Etwas überraschend wurde bereits am 9. Dezember eine Vereinbarung über die Erneuerung des Gehälterabkommens für den Öffentlichen Dienst verkündet. Überraschend auch deswegen, weil die einzige verhandlungsführende Gewerkschaft einige Tage vorher noch behauptete, noch keinen Forderungskatalog eingereicht zu haben.

Die Verhandlungen fanden also erneut hinter verschlossenen Türen, ohne OGBL und Landesverband statt, obwohl Letztere noch kurz zuvor ihren Anspruch an diesen Verhandlungen teilzunehmen bekundet hatten, da sie die Mehrheit in mehreren Sektoren stellen, die vom Gehälterabkommen abhängen. Insgesamt sind in der Tat mehr Personen (derzeit etwa 41.000) bei der Eisenbahn, im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor, sowie als Arbeitnehmer beim Staat und bei den Gemeinden beschäftigt, als Staatsbeamte und –angestellte im Öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaft, die dieses Personal mehrheitlich vertritt, bleibt aber weiter von den Verhandlungen des Gehälterabkommens ausgeschlossen. Eigentlich ein unannehmbarer Zustand. OGBL und Landesverband nehmen dies nicht weiter hin und werden alles unternehmen, dass sich dies in Zukunft nicht mehr wiederholt und es zu Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor kommt.

Im Unterschied zu seinen Vorgängern hat Minister Marc Hansen erneut keine Sitzung mit den anderen Gewerkschaften abgehalten. Immerhin hat er diesmal aber – im Gegensatz zu dem vorherigen Gehälterabkommen – den OGBL vor der Unterschrift des Abkommens telefonisch über das Verhandlungsergebnis informiert.

Wie der Minister auch während der Pressekonferenz betonte, seien ja einige Forderungen des OGBL beim Verhandlungsergebnis berücksichtigt worden, auch wenn der OGBL nicht mit am Tisch saß.

In der Tat ist es wohl kein Zufall, dass sich die vom OGBL geforderten „5%“ im neuen Gehälterabkommen wiederfinden – wenngleich das tatsächliche Ergebnis weit unter dieser Forderung bleibt: 5% auf den ersten 100 Punkten (100 „points indiciaires“ entsprechen in etwa dem gesetzlichen Mindestlohn) bedeutet ja im Klartext, dass kein Beamter und Angestellter beim Staat eine 5%-Erhöhung erhalten wird. Der maximal zu erreichende Prozentsatz beträgt 3,9% bei einem Staatsangestellten der Laufbahn D3 im ersten Dienstjahr.

Nichtsdestotrotz ist der Ansatz einer Punktwerterhöhung bis zu einer gewissen Anzahl von Punkten, wodurch die niedrigen Karrieren also proportional stärker aufgewertet werden, als die höheren, interessant.

Auch ist zu begrüßen, dass es sich um eine Punktwerterhöhung handelt und nicht um eine Prämie, so dass diese Erhöhung sich auch in den vom Gehälterabkommen abhängigen Kollektivverträgen widerspiegeln wird (auch wenn die genauen Modalitäten dort noch zu verhandeln sind).

Nicht nachvollzuziehen und abzulehnen ist jedoch, dass die Erhöhung von 5% auf ein Jahr limitiert bleiben soll und nicht dauerhaft in die Löhne einfließen soll. Dies wird nämlich dazu führen, dass der Effekt der Aufwertung der niedrigeren Karrieren nach einem Jahr nicht nur annulliert wird, sondern es bedeutet ebenfalls, dass am 1.1.2024 bis weit in die B1-Karriere hinein die Löhne im Vergleich zu 2023 sinken werden! Die vom Minister ins Feld geführte „soziale Selektivität“ bleibt also auf ein Jahr beschränkt. Der Unmut, gerade bei den niedrigen Karrieren, ist vorprogrammiert!

Aus Sicht des OGBL hätten beide Maßnahmen kombiniert werden müssen, also eine Punktaufwertung von 5% auf den ersten 100 Punkten ab dem 1.1.2023 und eine lineare Aufwertung um 1,95% ab dem 1.1.2024, um zu einem akzeptablen Verhandlungsergebnis zu kommen.

Was die sonstigen Punkte des neuen Gehälterabkommens anbelangt, so begrüßt der OGBL ausdrücklich, dass das Bewertungssystem, das er von Anfang an abgelehnt hat, jetzt wieder abgeschafft wird.

Zu begrüßen ist, dass der Abschluss einer BTS-Ausbildung mit einer Prämie valorisiert werden soll. Das gleiche gilt für Beamte mit Meisterbrief in der B1-Karriere, die damit auch eine Aufwertung erhalten. Der OGBL hält aber nichtsdestotrotz an seiner Forderung einer Aufwertung des Meisterbriefs durch eine Einstufung auf Ebene 6 im Qualifikationsrahmen fest.

Die Maßnahmen bei den Posten „à responsabilité particulière“ (PARP), können dazu beitragen, einige Ungerechtigkeiten aus der Welt zu schaffen – insbesondere der Tatsache, dass bisweilen aufgrund der 15%-Schwelle einige Beamte zwar mehr Verantwortung übernommen haben, ohne dass dies einen Einfluss auf ihre Besoldung hatte. Es ist jedoch zu bedenken, dass weiter große Ungleichheiten zwischen den Laufbahnen und Funktionen bestehen, was den Zugang zu den PARP anbelangt und ganze Funktionen, insbesondere auch bei der Eisenbahn, nichts von dieser Maßnahme haben werden.

Die Möglichkeit, über die „voie expresse“ in eine höhere Laufbahn wechseln zu können, wird verlängert. Dagegen ist an sich nichts auszusetzen. Es ist aber zu bedauern, dass erneut die Gelegenheit verpasst wurde, endlich ein für alle Mal die Situation der nach dem alten Gesetz eingestellten Polizisten mit Sekundarschuldiplom zu regeln und diese von der C1 in die ihnen zustehende B1-Laufbahn zu erhöhen und damit durch die Anerkennung ihres Sekundarabschluss-Diploms ein starkes Zeichen zu setzen.

Am 9. Dezember 2022, also am gleichen Tag, an dem das Gehälterabkommen unterschrieben wurden, urteilte das Verfassungsgericht, dass die Polizisten mit Sekundarschulabschluss seit Inkrafttreten des Polizeigesetzes im Jahre 2018 benachteiligt werden. Es wurde als verfassungswidrig eingestuft, dass Beamte ohne Abschluss durch die „voie expresse“ in die Laufbahn B1 durchgeschleust werden, während Beamten, die über einen Abschluss verfügen und somit alle Voraussetzungen für den Zugang zur Laufbahn B1 erfüllen, über keinen adäquaten Zugang zu dieser Laufbahn verfügen.

Überhaupt nicht angesprochen werden im neuen Gehälterabkommen weitere wichtigere Forderungen des OGBL, wie die Personaldelegationen im öffentlichen Dienst, die Arbeitszeitdiskussion oder auch die sektoralen Forderungen wie z.Bsp. die Aufwertung der Laufbahn der Fluglotsen und die Gleichbehandlung der Lehrbeauftragten bei der „Altersdécharge“.

Auch wenn das Ergebnis also nicht völlig zufriedenstellend ist, handelt es sich aber insgesamt um ein besseres Verhandlungsergebnis als bei den zwei vorangegangenen Nullrunden. Der Druck des OGBL im Vorfeld wird dazu beigetragen haben.

Es bleibt aber für den OGBL völlig inakzeptabel, dass er weiter von diesen Verhandlungen, deren Auswirkungen weit über den öffentlichen Dienst hinaus reichen, ausgeschlossen bleibt. Dies bleibt eine fundamentale Verletzung seiner Verhandlungsrechte und damit auch der demokratischen Rechte des Personals in all den vom Gehälterabkommen abhängigen Sektoren, in denen der OGBL klar die Mehrheit stellt. Er wird seine Anstrengungen, dass dies in Zukunft nicht mehr so bleibt, weiter fortsetzen und fordert auch, im Hinblick auf die Wahlen, von allen Parteien, dass sie sich klar dazu bekennen, dass OGBL und Landesverband als Mehrheitsgewerkschaft in den direkt vom Gehälterabkommen abhängigen Sektoren an den Verhandlungen teilnehmen muss.

Mitgeteilt von der OGBL-Abteilung Öffentlicher Dienst
am 14. Dezember 2022

Der OGBL unterbreitet Minister Marc Hansen seinen Forderungskatalog

Da das Gehälterabkommen des öffentlichen Dienstes Ende 2022 ausläuft, hat die Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL vor kurzem ihren Forderungskatalog an den Minister des öffentlichen Dienstes, Marc Hansen, im Hinblick auf die Verhandlungen des neuen Gehälterabkommens übermittelt.

Für den OGBL und seine vier betroffenen Berufssyndikate (Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband; Eisenbahnen FNCTTFEL-Landesverband; Erziehung und Wissenschaft; Gesundheit und Sozialwesen), die zusammen rund 20.000 Arbeitnehmer, Beamte und Angestellte des öffentlichen Sektors organisieren, ist es nicht mehr vertretbar, dass der zuständige Minister die Verhandlungen über das Gehälterabkommen mit der einzigen Gewerkschaft führt, die die Mehrheit im öffentlichen Dienst stellt. Die CGFP vertritt nämlich nur die Staatsbeamten und -angestellten und hat im Übrigen nie den Anspruch erhoben, Arbeitnehmer zu organisieren, die unter einen anderen Status fallen.
Nun betrifft das Verhandlungsergebnis des Gehälterabkommens nicht nur die Staatsbeamten und -angestellten, sondern direkt oder indirekt auch Zehntausende von Arbeitnehmern des öffentlichen Sektors, darunter die CFL-Agenten, die Arbeitnehmer, Beamten und Angestellten der kommunalen öffentlichen Dienste, die Staatsangestellten sowie die Arbeitnehmer der öffentlichen und konventionierten Einrichtungen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass der OGBL bzw. der FNCTTFEL-Landesverband in der großen Mehrheit der betroffenen Sektoren die stärkste Gewerkschaft ist.

Folglich besteht der OGBL darauf, in die Verhandlungen über das Gehälterabkommen integriert zu werden, bis diese Verhandlungen neu organisiert werden, damit sie zu globalen Lohnverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor werden (1. Punkt des Forderungskatalogs, der dem Minister zugesandt wurde). Der OGBL erwartet daher, vom Minister des öffentlichen Dienstes so bald wie möglich eine Einladung für eine erste Verhandlungssitzung zu erhalten.

>> Catalogue de revendications du Département de la Fonction publique de l’OGBL en vue des prochaines négociations de l’accord salarial de la Fonction publique (PDF)

Convention collective de travail POST Telecom

Le 19 septembre les syndicats nationaux représentatifs OGBL, LCGB et le syndicat ALEBA ont signé la nouvelle convention collective de travail pour les salarié.e.s de POST Telecom.

L’accord est valable à partir du 01.05.2022 jusqu’au 31.12.2023 et prévoit les améliorations suivantes :

  • introduction d’une nouvelle grille de salaires prévoyant des augmentations de salaire automatiques tous les 2 ans. La nouvelle grille de salaire garantit une évolution de salaire régulière et tout au long de la carrière du salarié. Les ressources humaines informeront  les salariés par courrier concernant les mécanismes de classement dans la nouvelle grille et des procédures de recours en cas de désaccord ;
  • introduction d’une prime de fin d’année équivalant à la moitié d’un salaire mensuel pour tous les salariés classés dans la grille de salaires à l’exception des salariés commissionnés payable au mois de décembre ;
  • nouveau calcul pour le bonus d’évaluation ;
  • augmentation de la prime d’astreinte à 60€ brut par jour, soit 420€ par semaine à partir du 1er janvier 2023 ;
  • adaptation de l’allocation de repas à 204 € net par mois ;
  • introduction de dispositions réglant les modalités de demande de congé sans solde ;
  • les salariés en CDD ou en apprentissage seront informés 2 mois avant la fin de leur contrat d’une reprise définitive ou non ;
  • maintien de l’horaire mobile actuellement en vigueur jusqu’à ce qu’un accord concernant les modalités en matière d’alimentation du RET soit trouvé chez POST Luxembourg.

En cas d’accord chez Post Luxembourg les partenaires sociaux s’engagent à revoir les dispositions et modalités concernant l’horaire mobile et le RET chez POST Telecom.

Au cas où aucun accord ne peut être trouvé jusqu’au 31 décembre 2022, les modalités du RET actuellement en place chez POST Luxembourg entreront en vigueur au 1er janvier 2023. Les partenaires devront dès lors reprendre les discussions sur l’horaire mobile.

Dans tous les cas de figure le congé historique des salariés sera entièrement repris sur leur compte RET dès son introduction !

Neuer Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Südgemeinden

Positive Modernisierung des Kollektivvertrages abgeschlossen und Abschaffung der Lohnungleichheiten zwischen den Geschlechtern in den unqualifizierten Laufbahnen endlich vollzogen.

Die national repräsentativen Gewerkschaften im Kommunalsektor, der OGBL und der LCGB, haben am 22. September 2022 unter der Federführung des OGBL den neuen Kollektivvertrag (KV) für die rund 2000 Arbeitnehmer/innen der Südgemeinden unterzeichnet.

Der neue KV der Südgemeinden ist die 4. und letzte Etappe eines 6-jährigen Neugestaltungprozesses.

Die 3 Hauptziele wurden erreicht:

  1. eine vollständige Neugestaltung der Gehälterstruktur durch die Einführung linearer Laufbahnen;
  2. die Vollendung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern in den unqualifizierten Laufbahnen durch die Abschaffung der unteren Laufbahn mit überwiegend weiblichen Reinigungskräften und deren Aufwertung in die höhere Laufbahn „A3 – Polyvalente Arbeitnehmer/innen“. Seit 2008 kämpft der OGBL gegen die Lohnungleichheit betreffend die Laufbahn  A2 – Reinigungskräften. Die Hartnäckigkeit des OGBL hat schließlich Früchte getragen und die Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern wurde mit der Aufwertung der Reinigungskräfte endlich verwirklicht.
  3. die Ausarbeitung eines umfassenden koordinierten Textes, der alle bisher ausgehandelten Bestimmungen zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen, eine detaillierte Beschreibung der Übergangsmechanismen in die neue Lohnstruktur und die Aufnahme neuer gesetzlicher Bestimmungen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz enthält.

Darüber hinaus bringt der neue Kollektivvertrag folgende Verbesserungen mit sich:

  • die Zahlung einer jährlichen Prämie für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 1 % des gesamten Jahreseinkommens;
  • die Abschaffung der Laufbahn A2-Reinigungskraft mit positiver Neueinstufung in die Laufbahn A3-Polyvalente Arbeitnehmer/innen;
  • Ersetzung der Vorarbeiterlaufbahnen V1 bis V4 durch neue Laufbahnen „bis“ und „ter“. Die Laufbahnen „bis“ entsprechen der Grundlaufbahn + 25 Indexpunkte. Die Laufbahnen „ter“ entsprechen der Basislaufbahn + 35 Punkte;
  • die Verbesserung von 49 Lohnstufen in der Gehaltstabelle;
  • Einführung der neuen verbesserten Basislaufbahnen A3 bis H3;
  • Beförderungen werden in der neuen Laufbahn künftig horizontal ohne Verlust der Dienstjahre durchgeführt;
  • Erhöhung der Bereitschaftsprämie auf 12 bzw. 15 Lohnpunkte pro Woche;
  • Einführung eines Systems zur Freistellung von der Arbeit für Einsatzstunden während dem Bereitschaftsdienst;
  • Verbesserung des Sozialurlaubs, des Pensionszuschlags und der Berechnung der Anzahl der Hilfshandwerker (H1);

Der OGBL und der LCGB möchten den ausgezeichneten Geist der Zusammenarbeit in der aktuellen Verhandlungskommission hervorheben, die aus den Bürgermeistern der Gemeindeverwaltungen von Esch/Alzette, Düdelingen, Differdingen, Sanem, Käerjeng und dem Schöffen von Petingen sowie den von denselben Gemeinden ernannten Beamten besteht…

Aufzählung der den Kollektivvertrag unterzeichnenden Südgemeinden: Bettemburg, Contern, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch/Alzette, Garnich,, Habscht, Käl/Téiteng, Koerich, Monnerich, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rümelingen, Sassenheim, Schifflingen, Steinfort.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 22. September 2022

Bessere Lohnbedingungen und der langjährige Kampf des OGBL für die Gleichstellung des kommunalen Reinigungspersonals ist endlich erfolgreich!

Am 19. Juli 2022 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL/LCGB unter der Federführung des OGBL ein Abkommensprotokoll über den neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer.Innen der Südgemeinden.

Nebst wesentlichen Verbesserungen der Laufbahnen und die Auszahlung von 3 Jahresprämien von 1%, wurde endlich nach jahrzehntelangem Einsatz des OGBL eine Lohnungerechtigkeit in den Südgemeinden aus der Welt geschafft. Die Laufbahn A2 für das Reinigungspersonal, in welche mehrheitlich Frauen eingestellt sind, wird abgeschafft. Das Reinigungspersonal wird endlich durch die Einstufung in die höhere Laufbahn A3 mit den polyvalenten Arbeiternehmern gleichgestellt. Der endgültige Kollektivvertrag wird nach den Sommerferien unterschrieben.

  • Das Abkommen sieht folgende Verbesserungen vor:
  • Die Auszahlung von einer Jahresprämie in Höhe von 1% berechnet auf den Gesamtjahreslohn für die Jahre 2022, 2023 und 2024;
  • Abschaffung der Laufbahn A2 mit Einstufung in die höhere Laufbahn A3; diese Beförderung erfolgt in die nächsthöchste Lohnstufe +1 zusätzliche Lohnstufe.
  • Einführung einer neuen verbesserten Lohntabelle mit horizontalem Beförderungsmechanismus;
  • Ersetzen der Vorarbeiterlaufbahnen V durch neue Substitutionslaufbahnen „Bis“ und „Ter“, die die Basislaufbahn um +25 Lohnpunkte, respektive +35 Lohnpunkte erhöhen;
  • Die Bereitschaftsprämien werden 2023 auf 12 Lohnpunkte pro Woche und ab 2024 auf 15 Lohnpunkte pro Woche erhöht;
  • Das Personal im Einsatz während der Bereitschaft wird am folgenden Tag für die geleisteten Einsatzstunden von der Arbeit freigestellt.
  • Die Bestimmungen zum Sozialurlaub, Pensionszuschuss und der Berechnung der Hilfsarbeiterquote wird verbessert.
  • Die Informationsfrist bei POT wird auf 72 Stunden herabgesetzt.

>> Bitte klicken Sie auf den Link, um die Details in der unterzeichneten Originalvereinbarung zu lesen (PDF)

Mitgeteilt am 19. Juli 2022

Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL neu aufgestellt

Vor kurzem fand der „Tag des öffentlichen Diensts“, d.i. die oberste statutarische Tagung der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL, im Artikuss in Zolwer statt.

In Folge einer Statutenänderung auf dem letzten Kongress des OGBL wird die Abteilung, die seit 1983 besteht, neu aufgestellt. Zusätzlich zu ihrer Rolle die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen der Berufskammer der Staatsbeamten und öffentlichen Angestellten aufzustellen, sowie jegliche Fragen bezüglich des öffentlichen Statuts zu behandeln, soll die Abteilung nunmehr auch als Plattform zum Austausch und zur Koordinierung zwischen den vier Syndikaten des OGBL im öffentlichen Sektor dienen.

Nach der vorläufigen Integration des FNCTTFEL-Landesverbands in den OGBL sind dies folgende Syndikate: Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband, Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL) und Syndikat Eisenbahnen FNCTTFEL-Landesverband.

Im Sinne einer besseren Koordination sind in Zukunft neben den Vertretern der vier Syndikate auch die Vereinigungen im öffentlichen Dienst mit denen der OGBL einen Kooperationsvertrag hat, im Vorstand der Abteilung Öffentlicher Dienst vertreten.

Die Syndikate und die Vereinigungen umfassen insgesamt fast 20.000 Mitglieder – Arbeitnehmer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, bei den Gemeinden, bei der CFL, in öffentlichen und parastaatlichen Einrichtungen.

Dies zeigt, dass der OGBL nicht nur die maßgebende Gewerkschaft im Privatsektor ist, sondern auch eine wesentliche Kraft im öffentlichen Bereich darstellt – ganz im Sinne der Prinzipien des OGBL bei seiner Gründung, alle schaffenden Menschen ungeachtet ihres Statuts in einer einheitlichen Gewerkschaft zu organisieren.

Neben diesen organisatorischen Änderungen wurde beim Tag des öffentlichen Diensts auch eine Tagesresolution angenommen, die wichtige tagesaktuelle Fragen aufgreift, wie zum Beispiel die Indexmanipulation, aber auch allgemeine Forderungen in Bezug auf den öffentlichen Dienst, darunter die Forderung nach Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor und die Ablehnung der schleichenden Privatisierungspolitik. (Hier finden Sie die Tagesresolution PDF)

Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die OGBL-Abteilung Öffentlicher Dienst seit Februar 2022 mit Carla Jorge Matias eine Mitarbeiterin spezifisch für die Information und Beratung der Mitglieder im Bereich Beamte und Angestellte bei Staat und Gemeinden eingestellt hat und sich somit auch auf dieser Ebene verstärkt hat.

Mitgeteilt von der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL,
am 17. Juni 2022

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