OGBL/Landesverband mit guten Resultaten bei den Sozialwahlen der Vertretungen der GemeindebeamtInnen und -angestellten vertreten

affiche_elections_13_mai2022Am 13. Mai 2022 hat sich der OGBL/Landesverband mit Listen bei den Gemeinden Luxemburg, Esch/Alzette, Düdelingen, Differdange sowie beim Gemeindesyndikat SIGI präsentiert.

Bei der Stadt Luxemburg (4) und Esch (1) konnten die bisherigen Sitze verteidigt werden. In Differdingen hat die unvollständige Liste knapp einen Sitz verfehlt. In Düdelingen konnte ein weiterer Sitz von 3 auf 4 errungen werden. Beim Gemeindesyndikat SIGI ist der OGBL/Landesverband zum ersten Mal mit 2 Sitz vertreten.

Beim Gemeindesyndikat TICE wurde die Wahl auf den 31. Mai verschoben, da ein Formfehler bei der Ausführung der Briefwahl vorgefallen war.

Unterm Strich konnte der OGBL/Landesverband seine Position in den Vertretungen der BeamtInnen und Angestellten bei den Gemeinden ausbauen. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewählten und auf eine gute Zusammenarbeit in den kommenden Jahren!

Zesumme staark, grad elo!

Mitgeteilt vom Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband,
am 16. Mai 2022

OGBL/Landesverband tritt am 13. Mai mit 6 Listen bei den Sozialwahlen der GemeindebeamtInnen und –angestellten an

Affiche_Neutre.inddAm 13. Mai finden die Wahlen für die BeamtInnen- und Angestelltenvertretungen im Gemeindesektor statt. Schon bei vergangenen Wahlen traten OGBL und Landesverband mit gemeinsamen Listen an. Nach der Fusion der beiden Gewerkschaften soll dem auch bei dieser Wahl Rechnung getragen werden. Der OGBL/Landesverband hat neben den traditionellen Listen in den Verwaltungen der Städte Luxemburg, Esch, Düdelingen und dem Gemeindesyndikat TICE dieses Jahr zwei neue Listen aufstellen können in der Gemeinde Differdingen und dem Gemeindesyndikat SIGI. Mit insgesamt 73 KandidatInnen geht der OGBL/Landesverband mit einem starken Team ins Rennen.

Neben den spezifischen Forderungskatalogen in den einzelnen Verwaltungen, vereint die Listen ein nationales Programm mit 4 Zielen: Aufwertung der Laufbahnen, mehr Lebensqualität auf der Arbeit, Arbeitszeitverkürzung und Stärkung der Kaufkraft.

Der OGBL/Landesverband ist die einzige antretende Gewerkschaft die sich gegen die im Tripartite-Abkommen vorgesehene Manipulation des Indexmechanismus einsetzt. Vor allem die sogenannte Mittelklasse, sprich auch die BeamtInnen und Angestellten bei Gemeinden und Staat, wird bei der geplanten Indexmanipulation schlecht abschneiden. Die steigenden Energiekosten und Wohnungspreise sowie die allgemeine Preisteuerung werden in den kommenden Monaten zu immer mehr finanziellen Problemen auch bei den BeamtInnen und Angestellten des öffentlichen Dienstes führen. Der OGBL/Landesverband stellt sich gegen eine Spaltung der arbeitenden Bevölkerung und wird in den kommenden Monaten und Jahren den Indexmechanismus verteidigen.

In diesem Sinne müssen gerade die Anfangsgehälter erhöht werden, um die Kaufkraft der jungen MitarbeiterInnen zu garantieren, damit diese am Wohnungsmarkt bestehen können. Das aktuelle Personal muss aufgestockt werden und der schleichenden Privatisierung ein Ende gesetzt werden.

Der öffentliche Sektor muss, wie in Island vorgeführt, seine Vorbildfunktion ausüben und auf den Weg der Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich gehen. Durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung und einer Evaluierung der Arbeitsbelastung wird die Gesundheit des Personals nachhaltig geschützt. Des Weiteren müssen Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz, das Recht auf Abschalten und Regelungen für Heimarbeit in Kraft treten um die Lebensqualität der BeamtInnen und Angestellten zu verbessern.

Der OGBL/Landesverband vergisst die Wurzeln der Gewerkschaftsarbeit nicht und wird sich in den kommenden Jahren weiterhin für das Personal im Gemeindesektor stark machen.

Am 13. Mai OGBL/Landesverband wählen! Zesumme staark – Grad elo!

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband, am 5. Mai 2022

 


All-Kandidaten

All-Kandidaten

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All-Kandidaten

All-Kandidaten

Neuer Kollektivvertag für die Arbeitnehmer.innen der Gemeinde Wiltz

Am 4. Mai 2022 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL und LCGB den neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer.innen der Gemeinde Wiltz. Die Verhandlungen leitete der OGBL, der 2019 die Sozialwahlen in der Gemeinde Wiltz gewann und somit die Federführung für die Lohnverhandlungen in Wiltz erlangte.

Die Verhandlungen erstreckten sich über 3 Jahre und gestalteten sich zeitweise schwierig. Der OGBL unterstreicht jedoch, dass die Verhandlungen stets sachlich, fair und konstruktiv geführt wurden.

Folgende Verbesserungen wurden ausgehandelt:

  • die Einführung des hohen Punktwerts in 2 Etappen, die eine Gesamtlohnerhöhung von 5,6 % darstellt;
  • eine moderne transparente Lohnstruktur durch die Einführung linearer Laufbahnen;
  • die 100%-Anrechnung sämtlicher Arbeitsjahre ohne Begrenzung;
  • die Gleichstellung des Reinigungspersonals und der Langzeitarbeitlosen (MOTI) durch die Aufwertung deren Laufbahnen in die neue Laufbahn Q1;
  • die Anrechnung von 3 Dienstjahren bei der Aufwertung des Reinigungspersonals und der MOTI-Mitarbeiter;
  • die Festlegung der Bestimmungen bei gleitender Arbeitszeit;
  • die Einführung der Dienstleiter- und Teamleiterprämien in Höhe von 10 beziehungsweise 5 Lohnpunkten;
  • die Einführung eines Sozialurlaubs von 12 Stunden pro Jahr;
  • die Einführung des Arbeitszeitsparkontos CET („Compte épargne-temps“)
  • die bindende Verpflichtung betreffend die Verbesserung der Bestimmungen des Bereitschaftsdienstes.

Mitgeteilt vom OGBLSyndikat Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband
am 4. Mai 2022

Deux poids, deux mesures pour l’assouplissement des mesures Covid-19 dans le secteur des bus !

Dans une lettre du ministère de la Mobilité, datée du 9 mars 2022 et concernant la loi sur l’assouplissement des mesures de protection contre la pandémie, il est demandé aux entreprises concernées d’ouvrir à nouveau la partie avant des bus aux passagers. Depuis lors, la partie avant de nombreux bus est donc à nouveau accessible.

Cela signifie également qu’aux heures de pointe, lorsque le nombre de passagers à bord est particulièrement élevé, les chauffeurs de bus se trouvent à nouveau contraints de porter un masque pendant les trajets. Jusqu’à présent, les chauffeurs de bus pouvaient se tenir à plus de deux mètres de distance des passagers en raison de la fermeture de la zone avant des bus et pouvaient donc déjà conduire sans masque. Cette mesure avait été introduite quelques mois après le déclenchement de la pandémie: l’OGBL avait demandé que les chauffeurs de bus soient mieux séparés du périmètre accueillant les passagers afin de minimiser le risque de contagion.

A présent, on réintroduit donc par la porte de derrière l’obligation du port du masque pour les chauffeurs de bus, au moment même où l’obligation du port du masque est supprimée dans presque tous les secteurs de la société! Rappelons que de nombreux chauffeurs de bus ont des journées de travail supérieures à 12 heures et qu’ils passent souvent 8 heures, voire davantage, sur la route.

Lorsque le port du masque était encore obligatoire pour les chauffeurs de bus au début de la pandémie, beaucoup d’entre eux se plaignaient de la fatigue et de la buée sur leurs lunettes, occasionnées par le port du masque. Aujourd’hui, ces derniers doivent à nouveau porter un masque pendant leurs trajets, dès que des passagers s’asseyent dans la première rangée.

Le syndicat Transport sur Route/ACAL et le syndicat Service Public/Landesverband de l’OGBL demandent donc au gouvernement de réintroduire la fermeture de la zone passagère à l’avant, afin que les conducteurs puissent à nouveau conduire sans masque et en respect des mesures de distanciation!

Les chauffeurs de bus ne sont pas des salariés de seconde classe et ne doivent pas être exemptés des assouplissements décidés par la Chambre des Députés!

Communiqué par le syndicat Transport sur route/ACAL et le syndicat Service Public/Landesverband de l’OGBL,
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e 14 mars 2022

Offener Brief: Promotionskriterien beim Staat diskriminieren Frauen und Eltern

Sehr geehrter Herr Minister Hansen,

Hiermit möchten wir Sie auf eine äußerst diskriminierende Gesetzeslage hinweisen, die vor allem Frauen aber auch junge Väter betrifft.

Wer als AngestellteR oder BeamtIn für den Luxemburger Staat arbeitet und sich dafür entscheidet, Kinder in die Welt zu setzen und/oder Eltern- oder Teilzeit zu nehmen, wird in Bezug auf die Promotionskriterien und Lohnentwicklung benachteiligt und diskriminiert.

So ist der Aufstieg vom „Niveau général“ in das „Niveau supérieur“ in quasi sämtlichen neuen Laufbahnen beim Staat an die Bedingung geknüpft, nach 12 Dienstjahren 72 Stunden Weiterbildung absolviert zu haben, während die Beförderung in den letztmöglichen Dienstgrad an das Absolvieren von 180 Stunden Weiterbildung geknüpft ist. Hierbei wird nicht unterschieden, ob innerhalb dieser 12 Jahre ein oder mehrere Mutterschaftsurlaube genommen wurden oder ob ein Elternteil Eltern- oder Teilzeit beansprucht hat, um sich um Kinder zu kümmern. Aber auch die älteren Laufbahnen beim Staat enthalten ab einem gewissen Dienstalter Promotionskriterien, die an das Absolvieren von mittlerweile 180 Stunden Weiterbildung geknüpft sind – unabhängig davon, ob die Angestellten oder Beamten beruflich wegen Mutterschaftsurlaub für einige Zeit ausfielen oder aufgrund von Kinderbetreuung Teilzeit arbeiteten.

Diese Diskriminierung findet gleich auf mehreren Ebenen statt:

  • Frauen, die aufgrund eines Mutterschaftsurlaubs z.B. knapp 5 Monate rechtlich gesehen gar keine Weiterbildung absolvieren durften, haben aufgrund ihrer Gebärfähigkeit weniger Zeit, um das Soll von 72 bzw. 180 Stunden Weiterbildung zu erfüllen und befördert zu werden. Generell gilt: Je mehr Kinder eine Frau in die Welt setzt, desto weniger Chancen hat sie, die 72 bzw. 180 Stunden Weiterbildung und damit ihre Beförderung innerhalb der hierfür vorgesehenen Zeit zu erreichen.
  • Frauen und Männer, die Eltern- oder Teilzeit in Anspruch nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern, werden auf gleiche Art und Weise diskriminiert, da auch sie weniger Chancen haben, die 72 bzw. 180 Stunden Weiterbildung innerhalb der hierfür vorgesehenen Zeit zu erreichen.
  • Im Fall eines Wechsels des Arbeitsplatzes beim Staat- oder im Fall eines gewünschten Schulwechsels einer Lehrkraft – werden Angestellte und Beamte in Teilzeit benachteiligt. Diese Diskriminierung trifft wiederum vor allem Frauen, aber auch Männer.

Statistisch gesehen werden zurzeit vermehrt Frauen durch diese Gesetzeslage diskriminiert, denn vor allem sie arbeiten im Vergleich zu Männern deutlich mehr in Teilzeit: Aktuell arbeiten etwa 32 % der Frauen und 5 % Männer in Teilzeit. Diese Gesetzeslage trägt aber auch dazu bei, junge Väter davon abzuhalten, Elternzeit zu nehmen oder Teilzeit zu arbeiten. Um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, müssen wir vor allem auch an den Arbeitsbedingungen für Eltern arbeiten. Kinder zu kriegen, darf nicht mehr mit einem Karriereknick einhergehen. Deswegen brauchen wir gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen.

Wir fordern:

  • Ein Proratisieren der Anzahl der Weiterbildungsstunden im Falle eines Mutterschaftsurlaubs sowie im Fall von Elternzeit und an Kindererziehung gebundene Teilzeit.
  • Ein generelles Umdenken in der Arbeitswelt in Bezug auf Führungsposten, damit junge Eltern aufgrund von Eltern- oder Teilzeit nicht von Führungspositionen ausgeschlossen werden. Es sollte zum Beispiel möglich sein, sich Führungspositionen zu teilen, wie es z.B. in vielen dänischen Unternehmen möglich ist.

Es bleibt nach wie vor viel zu tun, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen: Gehen wir es an! In diesem Sinn möchten wir Sie um einen baldigen Termin für eine Unterredung zu diesem Thema bitten.

Hochachtungsvoll,

Jules Barthel, Vize-Präsident des SEW/OGBL (Département Secondaire)
Frédéric Krier, Verantwortlicher der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL
Christian Sikorski, Zentralsekretär des Syndikats Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband
Milena Steinmetzer, Beigeordnete Zentralsekretärin des Syndikats Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband

Luxemburg, den 2. März 2022

Aufwertung der Polizisten mit Diplom — Es reicht jetzt!!!

Die ADESP fragt die Regierung, wie lange sie die rund 600 Polizisten mit Schulabschluss noch im Regen stehen lassen will? Wie lange wird die Regierung an ihrer hartnäckigen Haltung betreffend deren längst fällige Laufbahnaufwertung festhalten?

Es ist fast surreal, dass Polizisten im Jahre 2021 noch in einer Laufbahn eingestuft sind, die die dem schulischen Abschluss einer „11e technique“ oder „3e classique“ entsprechen.

Im Jahr 2015 beauftragte die Regierung ein renommiertes Beratungsunternehmen, eine umfassende Prüfung der Polizeiverwaltung durchzuführen. Das Prüfungsunternehmen befürwortete eine Aufwertung der C1-Laufbahnen hin zu B-1 Laufbahnen, um den steigenden Anforderungen und der zunehmenden Komplexität der Arbeit gerecht zu werden.

Die Harmonisierung der Schulabschlüsse war einer der Hauptgründe für die statutarische Gehälterreform im öffentlichen Dienst im Jahr 2015. Die Schulabschlüsse tausender Beamtinnen und Beamte wurden dabei anerkannt und deren Laufbahnen wurden seit 2015 auf Grundlage der Reform aufgewertet.

Die ADESP fragt sich, warum das bei der Polizei nicht möglich sei?

120 Beamte befassten die Justiz, um gegen diese Ungerechtigkeit zu klagen. Das ist etwas noch nie Dagewesenes im öffentlichen Dienst!

Die Richter entschieden in erster Instanz, dass es sich um eine politische Frage handele.

Am 30. November 2021 wurde im Parlament ein Antrag betreffend die Aufwertung der Polizeilaufbahnen gestellt. Die Regierung ignoriert bis dato diesen Antrag!

Um der kritischen Sicherheitslage im Land gerecht zu werden, wird in der Polizei endlich massiv rekrutiert. Sehr demotivierend ist die Tatsache, dass die neuen Rekruten in die adäquate B1-Karriere eingestuft werden, während ihre Ausbilder in der unteren C1-Karriere eingestuft sind und genau jene Polizeibeamte sind, die seit Jahren vergeblich auf ihre Aufwertung in die B1-Karriere warten!

Die ADESP kann eine solche Unverschämtheit in keiner Weise hinnehmen und fordert eine gerechte Aufwertung der Polizisten mit Schulabschluss!

Die ADESP weist auch auf die bestehende schlechte Moral bei den Beamten aufgrund ihrer derzeit enormen Arbeitsbelastung hin. Die ADESP zeigt absolut kein Verständnis dafür, dass diese Beamte die neuen Praktikanten nun zusätzlich betreuen müssen.

Die Wut und Resignation der Polizisten nimmt von Tag zu Tag zu. Die Regierung muss sich den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gefallen lassen, wenn sie die Exekutive des öffentlichen Sicherheitsmonopols in diesem Geisteszustand belässt.

Die Sicherheit der Bürger kann nur durch eine gerechte und solide Polizei gewährleistet werden!

Die ADESP fordert die Politik auf, endlich zu handeln! Andernfalls wird die Gewerkschaft handeln … spätestens im Wahljahr 2023!!!

Mitgeteilt von der Vertretung des Polizeipersonals mit Sekundarschulabschluss der Großherzoglichen Polizei (ADESP) / Dem OGBL angegliedert, am 10. Dezember 2021