Der OGBL fordert Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor

Am 11. Februar kam eine Delegation des OGBL, angeführt vom Präsidenten André Roeltgen und bestehend aus Vertretern der verschiedenen öffentlichen Bereiche sowie der Gilde der Fluglotsen GLCCA, mit dem neuen Minister des Öffentlichen Diensts, Marc Hansen, zusammen. Ziel der Unterredung war ein erster Austausch über die wesentlichen Fragen die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers fallen.

Der OGBL unterstrich bei dieser Gelegenheit, dass er keineswegs nur im Privatsektor stärkste Kraft ist, sondern auch in vielen öffentlichen Bereichen, etwa bei den Arbeitnehmern beim Staat und den Gemeinden, in den Krankenhäusern, im Pflege- und Sozialbereich, in Hochschule und Forschung. Nichtsdestotrotz bleibt der OGBL weiterhin von den Gehälterverhandlungen beim Öffentlichen Dienst ausgeschlossen.

In gewisser Weise stellt dies eine Einschränkung der Tarifautonomie des OGBL dar, da er für Bereiche verhandelt, die von den Verhandlungsresultaten beim Gehälterabkommen im Öffentlichen Dienst abhängig sind. Diese Problematik wurde besonders akut bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Gesundheits- und Sozialwesen (FHL und SAS), wo 2017 erst in letzter Minute ein Streik vermieden werden konnte.

Aktuell stellt sich hier wieder die Frage der Umsetzung und Berechnung der jüngsten Resultate der Verhandlungen im Öffentlichen Dienst, einerseits der Erhöhung der Essenszulage, die diese Woche von der Abgeordnetenkammer angenommen wurde, andererseits die Abschaffung der 80-80-90-Regelung während der Stagezeit, die vor kurzem auf den Instanzenweg gebracht wurde.

Die zweite Maßnahme, begrüßt der OGBL, der sich immer gegen die 80-80-90-Regelung gewehrt hat, natürlich. Sie hat aber auch Auswirkungen auf den Stage für die angehenden Lehrkräfte in der Grundschule. Auch dieses Thema wurde bei der Unterredung behandelt, wobei das zuständige OGBL-Syndikat, der SEW/OGBL, diesbezüglich noch weitere Unterredungen sowohl mit Minister Hansen als auch mit dem Bildungsminister Claude Meisch haben wird.

Im Zusammenhang mit den Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor trug der OGBL auch seine Forderung nach einem einheitlichen Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer bei Staat und Gemeinden vor, der auf dem bestehenden Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer beim Staat sowie dem Südgemeindenkollektivvertrag aufbauen könnte.

Eine weitere in diesem Rahmen aufgeworfene Frage war die Abwesenheit einer Verbindung zwischen der Lohnentwicklung an der Universität Luxemburg und den öffentlichen Forschungszentren mit dem Öffentlichen Dienst, wie sie vor 2003 noch bestand. Auch wenn der OGBL über die Einführung von Kollektivverträgen die Absichten einzelner Direktionen weitergehende Verschlechterungen der Lohnstrukturen vorzusehen abwehren konnte, so hat dies die Grundtendenz, dass die Laufbahnen in diesem Bereich für Einheimische immer weniger attraktiv werden, nur abgebremst, nicht aufgehoben. Es ist mittlerweile lohntechnisch attraktiver, an einer Sekundarschule zu unterrichten als Forscher oder Lehrkraft an der Universität oder einem CRP zu sein. Deswegen stellt der OGBL die Forderung auch diesen Bereich in Globalverhandlungen für den öffentlichen Sektor zu integrieren, immerhin handelt es sich auch hier um „établissements publics“.

Ein weiteres Thema war die im Regierungsprogramm vorgesehene Aufwertung der Laufbahnen der Fluglotsen, die der OGBL begrüßt. Der OGBL und sein Kooperationspartner GLCCA werden dem Minister hierzu konkrete Vorschläge unterbreiten.

Der OGBL ist unter anderem auch noch auf die von Tendenz zur Externalisierung einzelner Bereiche eingegangen, die vormals in öffentlicher Hand waren, insbesondere im Bereich der Gebäudeinstandhaltungs- und reinigung sowie der Kantinen. Der OGBL verlangt eine Umkehrung dieser Tendenz, die eine indirekte Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen darstellt. Eine weitere behandelte Frage betraf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Arbeitnehmer beim Staat.

Der Minister des Öffentlichen Diensts verfolgte die Anmerkungen des OGBL aufmerksam und versprach die einzelnen Fragen im weiteren Verlauf seines Mandats im Dialog mit allen betroffenen Parteien anzugehen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 14. Februar 2019

L’OGBL revendique que Post Luxembourg renoue avec les standards salariaux des services publics

post_luxAvec la signature, le 5 novembre 2018, d’un avenant à la convention collective de travail (CCT) de Post Luxembourg faisant enfin bénéficier tous les salariés de la hausse linéaire de 1,5% déjà appliquée dans la fonction publique depuis 2018, le dernier élément de la CCT «2.0» du 6 août 2016 a été définitivement transposé.

La transposition de ce dernier point a permis aux syndicats de dénoncer cet accord, afin d’entamer de nouvelles négociations salariales pour les salariés de Post Luxembourg.

Les syndicats contractants ont rencontré la direction de Post Luxembourg le 21 novembre 2018 afin de présenter leur catalogue de revendications. La direction de Post Luxembourg a également présenté son catalogue de revendications, ce qui représente une nouveauté chez Post Luxembourg.

Le catalogue des syndicats comprend 8 revendications, portant avant tout sur une amélioration nette des rémunérations, un encadrement du télétravail, l’application d’un compte épargne-temps et d’un droit à la déconnexion.

Celui du patronat en contient 7, s’axant sur les horaires de travail, les congés extraordinaires, une révision du mécanisme de l’évaluation de la performance et naturellement une révision de la grille de salaire. La direction n’a cependant pas détaillé ses revendications.

L’OGBL tient à rappeler qu’il est urgent de redresser les conditions salariales des salariés de Post Luxembourg. En effet, la première CCT de Post Luxembourg, négociée en 2013 sous la compétence du LCGB majoritaire à ce moment-là, a entériné la déconnexion des conditions salariales et des mécanismes de rémunérations de Post Luxembourg de celles en vigueur dans la fonction publique.

Cette détérioration massive des rémunérations des salariés a représenté une baisse allant jusqu’à -45%. L’OGBL a cependant réussi à sauvegarder non seulement les conditions salariales des salariés de l’Etat employés au sein de Post Luxembourg, mais aussi leur statut de salariés de l’Etat. L’OGBL a également réussi à sécuriser la situation de nombreux salariés intérimaires engagés à cette époque par Post Luxembourg, cette dernière s’étant engagée à embaucher définitivement les intérimaires sous Contrat à durée indéterminée (CDI).

Alors que les explications de la direction de Post Luxembourg, le 21 novembre 2018, quant à leur revendication de réviser la grille actuelle de rémunération sont restées flous, l’OGBL craint que la direction pense à introduire un système de rémunération à la carte et suivant ses désirs.

L’OGBL rappelle que la moitié du personnel chez Post Luxembourg revêt un statut public bénéficiant des conditions de la fonction publique ou des salariés de l’Etat. L’inégalité salariale actuelle entre les différentes catégories du personnel doit être abolie et non aggravée!

Pour l’OGBL, Post Luxembourg garde le caractère d’un service public ceci d’autant plus que l’Etat en est le principal actionnaire.

L’OGBL demande à l’Etat de libérer Post Luxembourg du carcan idéologique du néo-libéralisme ou seul le profit et la maximisation des revenus de quelques-uns comptent et de revenir à une logique de service d’intérêt général et public.

L’OGBL dénonce tout dumping social au sein de Post Luxembourg organisé par l’Etat au sein de l’Etat!

L’OGBL revendique le rétablissement de l’équité salariale et de l’égalité des conditions de travail chez Post Luxembourg!

Les conditions salariales et de travail de tous les salariés de Post Luxembourg doivent enfin renouer avec celles en vigueur dans la fonction publique!

Communiqué par le syndicat Services publics de l’OGBL
le 23 novembre 2018

OGBL und Landesverband befassen das Schlichtungsamt

Nach einer letzten von mehreren Verhandlungsrunden am 27. September 2018, ignorierte die Direktion von Luxtram SA, die vom Personal geforderte legitime Anpassung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen an die guten und sicheren Standards, wie sie im öffentlichen Dienst angewandt werden. Die Direktion schlug den Gewerkschaften nur minimale Erhöhungen bei den Einstiegsgehältern vor.

Allem Anschein nach spielte die Tram-Direktion auf Zeit. Auf Geheiß von oben sollte ganz offensichtlich der Ausbruch des sich anbahnenden Sozialkonfliktes bis nach den Parlamentswahlen vom 14. Oktober 2018 hinausgeschoben werden.

OGBL und FNCTTFEL-Landesverband informierten die Belegschaft von Luxtram SA am 3. Oktober über den letzten Stand der Verhandlungen. Die Belegschaft lehnte einstimmig die neuen Vorschläge der Direktion ab. Sie ließ sich nicht von den Scheinzugeständnissen der Direktion blenden. Die Arbeitszeitbedingungen bleiben nach wie vor unannehmbar. Trotz der vorgeschlagenen Verbesserungen der Einstiegsgehälter bleibt die allgemeine Gehälterstruktur noch immer weit unter den geforderten Anpassungen an die üblichen Lohnbedingungen im öffentlichen Dienst.

Sowohl die Belegschaft als auch die Gewerkschaften kamen zum Schluss, dass die Direktion kein reales Interesse an einer konsequenten Verbesserung der Arbeits- und Gehälterbedingungen zeigt. Die Belegschaft bedauerte, dass die sture Haltung der Direktion den Sozialkonflikt bei Luxtram SA geradezu provoziere. Der Gang zum Schlichtungsamt sei unumgänglich und bedeute die letzte Chance, um einen Sozialkonflikt bei Luxtram SA. zu verhindern.

Die Belegschaft ist sich voll bewusst, dass durch ein Scheitern der dort stattfindenden Verhandlungen ein Streik bei Luxtram SA unumgänglich wird.

Ein letzter Appel werde an die neue Regierung und die Gemeinde Luxemburg gerichtet. Diese können sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen, sollte es zum einem offenen Sozialkonflikt kommen respektive wenn aufgrund der überlangen Schichtdauer und der kurzen täglichen Ruhepausen es zu einem Unfall kommen sollte, was keiner hofft. Immerhin mussten bereits Tramfahrer während ihrer Schicht, wegen Müdigkeit und Unwohlsein abgelöst werden. Dies ist nicht verwunderlich, wenn, wie aus einem Schichtplan hervorging, die Schicht um 9.18 Uhr beginnt und um 21.50 Uhr endet!

Auf den Einwand der Gewerkschaften gelegentlich einer Verhandlungsrunde, die tägliche Ruhepause von 11 Stunden sei nicht ausreichend für Trambedienstete, die einen langen Arbeitsweg zu ihrer Arbeitsstätte in Kauf nehmen müssen, erwiderte der Tramdirektor, diese Bediensteten könnten eine Wohnung in Luxemburg beziehen. Dies dürfte mit den aktuellen Löhnen, die bei der Tramgesellschaft bezahlt werden, bis auf Weiteres unmöglich sein.

OGBL und FNCTTFEL-Landesverband verlangen nichts Unmögliches. Sie fordern eine Angleichung der Arbeits- und Lohnbedingungen bei LUXTRAM an diejenigen, wie sie bei den andern öffentlichen Transportbetrieben in Luxemburg üblich sind. Es kann nämlich keinem einleuchten, weshalb die Trambediensteten schlechtere Lohnbedingungen haben sollen als die Busfahrer der Stadt Luxemburg respektive schlechtere Arbeitsbedingungen als die Lokführer bei der Eisenbahn.

OGBL und FNCTTFEL-Landesverband appellieren jetzt schon an die Trambenutzer Verständnis zu zeigen, sollte sich ein offener Sozialkonflikt bei LUXTRAM als unvermeidbar erweisen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste und dem FNCTTFEL-Landesverband
am 13. November 2018

Vor einer sozialen Entgleisung?

tramAls Gewerkschaften freut es den OGBL und den FNCTTFEL/Landesverband, dass die am 10. Dezember 2017 eingeweihte neue Trambahn, erste Erfolge in transportpolitischer Hinsicht aufzuweisen hat. Damit diese Erfolge Bestand haben und weiter ausgebaut werden können, müssen in sozialpolitischer Hinsicht die Weichen beim Tram richtig gestellt werden. Denn damit ein öffentliches Verkehrsmittel reibungslos funktioniert, muss es über genügend und gut ausgebildete Mitarbeiter mit annehmbaren Lohn- und Arbeitsbedingungen verfügen. Dies ist bei der neuen Trambahn bis jetzt nicht der Fall.

Die Arbeitsbedingungen bei einem Transportbetrieb sind nicht nur in sozialpolitischer Hinsicht von Bedeutung. Sie sind darüber hinaus absolut wichtig, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, dies im Interesse der Belegschaft, der Trambahnbenutzer und sämtlicher Verkehrsteilnehmer.

Zurzeit ist die Gesamtschichtdauer bei Luxtram SA auf 13 Stunden festgelegt. Bei den RGTR-Busbetrieben beträgt diese Gesamtschichtdauer 11 Stunden und bei der Eisenbahn 10 Stunden. Es stellt sich hier die Frage warum das Großherzogliche Reglement, das die Arbeitsbedingungen bei der Eisenbahn regelt, nicht bei der neuen Trambahn angewendet wird?

Schließlich weist ein Trambetrieb viele Ähnlichkeiten mit der Eisenbahn auf. Dies sowohl was die Reglung des Fahrbetriebes, den Unterhalt des Materials und der festen Anlagen als auch das Fahren der Trambahnen betrifft.

Die Tramfahrer müssen gleichzeitig den Anforderungen eines Eisenbahnlokführers und denen eines Busfahrers gerecht werden.

  • Sie fahren über Schienen, auf denen sie nicht ausweichen können und auf denen der Bremsweg länger ist als auf der Straße!
  • Sie müssen Signale beachten!
  • Sie werden bei Überfahren eines Haltesignals nicht automatisch gebremst!
  • Sie müssen auf sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer achten!
  • Sie müssen insbesondere auf die vielen Fußgänger achten, die die Schienen überqueren!

Deshalb ist es im höchsten Maße unverantwortlich, diesen Mitarbeitern eine Gesamtschichtdauer von 13 Stunden zuzumuten

Auch die Lohnbedingungen bei Luxtram SA entsprechen keineswegs den Standards, wie sie hierzulande in den öffentlichen und privaten Transportbetrieben üblich sind. Hier besteht ein erheblicher Nachholbedarf.

Der Staat und die Gemeinde Luxemburg sind als Kapitaleigner bei Luxtram SA gefordert!

Im Rahmen der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen bei Luxtram SA fordern die Gewerkschaften OGBL und FNCTTFEL/Landesverband die konsequente Anpassung an die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst.

Die Generaldirektion der Tramgesellschaft erklärte den Gewerkschaften, kein Verhandlungsmandat betreffend dieser wesentlichen Punkte seitens des Verwaltungsrates zu besitzen.

Deshalb fordern die Gewerkschaften OGBL und FNCTTFEL/Landesverband die Regierung und die politische Führung der Gemeinde Luxemburg dazu auf, ihre Vertreter im Verwaltungsrat von Luxtram SA damit zu beauftragen, der Generaldirektion der Tramgesellschaft die notwendigen Verhandlungsmandate zu erteilen.

Mitgeteilt vom OGBL und dem FNCTTFEL/Landesverband
am 26. März 2018

Verhandlung für einen ersten Kollektivvertrag

luxtramDer OGBL hat Lohnverhandlungen aufgenommen, für die Ausarbeitung eines ersten Arbeitskollektivvertrags für die Arbeitnehmer von Luxtram S.A. Diese Lohnverhandlungen werden in Zusammenarbeit mit den Kollegen vom Landesverband/FNCTTFEL durchgeführt, dies im Rahmen des Abkommens für Zusammenarbeit zwischen OGBL und Landesverband/FNCTTFEL.

Ein erstes Treffen mit der Direktion von Luxtram SA fand am 21. November 2017 statt. Bei diesem Treffen haben die Gewerkschaften ihre Argumente vorgestellt über die Notwendigkeit ein Lohnabkommen für das gesamte Personal von Luxtram SA abzuschließen.

Die Gewerkschaften sehen Luxtram SA als vollwertigen Akteur im Sektor der Öffentlichen Dienstleistungen in Luxemburg. Jedoch bedauern die Gewerkschaften feststellen zu müssen, dass nicht nur die Lohn- und Arbeitsbedingungen weit hinter den sozialen Standards zurückbleiben, wie sie bei öffentlichen Transportdiensten wie TICE und AVL gelten. Dies ist umso erstaunlicher, als dass das Aktionariat von Luxtram SA sich auschließlich aus Staat und Stadt Luxemburg zusammensetzt.

Die Gewerkschaften haben ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die öffentliche Hand unterschiedliche Maße benutzt, innerhalb von Einrichtungen die im Allgemeininteresse arbeiten, und die unter ihre Verantwortung fallen.

Wenn die Gewerkschaften auch die Fertigstellung des neuen Trams in Luxemburg begrüßen, so sind sie jedoch der Meinung, dass der Erfolg dieses neuen Trumpfs im öffentlichen Transport von ausreichendem, gut ausgebildetem Personal und von hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards abhängt. Darüber hinaus sind diese hohen Qualitätsstandards die Norm bei den anderen Akteuren im öffentlichen Transport und stehen im Zusammenhang mit passenden Arbeits- und Lohnbedingungen.

Das erklärte Ziel der Gewerkschaften ist eine Anpassung nach oben der Arbeits- und Lohnbedingungen der Arbeitnehmer von Luxtram SA an die, die in den staatlichen und kommunalen Diensten in Kraft sind.

Im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen, werden die Gewerkschaften unmissverständlich einen Sozialdumping anprangern und eine versteckte Verschlechterung der Sicherheitsnormen, die vom Staat und von der Stadt Luxemburg durchgeführt werden. Eine fehlerhafte rigorose Finanzpolitik, die die Arbeits- und Lohnbedingungen des Personals im Visier hat, die nur verheerende Folgen für die Sicherheit des Personals, der Nutzer und der Bürger haben kann.

7% Lohnverbesserung

IMG_6730Die Gemeindevertreter haben zusammen mit den Gewerkschaften OGBL und LCGB am 4. Oktober 2017 den neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Gemeinde Remich unterzeichnet.

Federführend bei den Lohnverhandlungen in der Gemeinde Remich ist der OGBL.

Der Kollektivvertrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2019.

Inhalt der komplizierten Lohnverhandlungen waren eine Anpassung an den Lohnwert der Beamten und die Einführung von Arbeitsdienstplänen.

Nachstehend die ausgehandelten Verbesserungen:

  • Anpassung des Punktwertes an den der Gemeindebeamten; dies bedeutet eine Lohnerhöhung von 5,5 %;
  • eine zusätzliche Lohnerhöhung von 1,5%;
  • die Auszahlung einer einmaligen Jahresprämie von 1% vom Bruttogehalt, gerechnet auf das Jahr 2016;
  • die Einführung eines Sozialurlaubs von 24 Stunden pro Trimester;
  • die Erhöhung der Familienzulage auf 27 Lohnpunkte; die Familienzulage für Arbeitnehmer wird beim vollständigen Inkrafttreten des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst auf 29 Lohnpunkte angepasst;
  • die Aufwertung der Arbeitnehmerinnen im Reinigungsdienst in die Laufbahn B;
  • die Anrechnung der Vordienstzeiten für sämtliche Arbeitnehmer der Gemeinde;
  • ein einheitlicher Satz von 50% für Überstunden;
  • eine Erhöhung von 75% der Prämie für Nachtarbeit;
  • eine Erhöhung der Prämie für Grabarbeiten auf 100 Euro.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 4. Oktober 2017