Die Bedenken des OGBL bezüglich der Schwäche des neuen Kollektivvertrags bei sind richtig

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Zusammensetzung:
• Beschäftigte Arbeitnehmer: 1.431
• Personalvertretung: OGBL 33.3%
Der OGBL hat eine ganze Reihe von Verbesserungen des Kollektivvertrags der Staatsarbeitnehmer erreicht, insbesondere die Abschaffung der Erschwernis- und Schmutzzulagen, die durch eine Gehaltserhöhung um 6 Punkte für sämtliche Staatsarbeitnehmer ersetzt wurde.
Der OGBL vertrat die Meinung, dass der Kollektivvertrag bei „Post Luxembourg“ überhaupt keine automatische Umsetzung jeglicher Verbesserung des Arbeitskollektivvertrags der Staatsarbeitnehmer auf das Personal mit dem Statut eines Staatsarbeitnehmers bei „Post Luxembourg“ hat.
Aus dem Grund war eine der Hauptforderungen des OGBL bei den letzten Tarifverhandlungen bei „Post Luxembourg“, die Garantie der automatischen Anpassung für die Staatsarbeitnehmer die bei „Post Luxembourg“ arbeiten, der zukünftigen Verbesserungen im Kollektivvertrag der Staatsarbeitnehmer. Der OGBL wird es nicht müde zu unterstreichen, dass diese automatische Anpassung im Kollektivvertrag der Arbeitnehmer bei „Post Luxembourg“ festgehalten werden muss.
Jedoch hat die gewerkschaftliche Koalition von P&T-CGFP/LCGB wegen der Erpressung auf Zeit durch die Direktion von „Post Luxembourg“, die lineare Erhöhung von 70 Euro nicht mehr garantieren zu können, nachgegeben, und hat diese unerlässliche Forderung fallen lassen, so wie sie in unserem Artikel unserer Novemberausgabe erwähnt war. Im Gegensatz zum OGBL glaubt die gewerkschaftliche Koalition von P&T-CGFP/LCGB, die für die Lohnbedingungen bei „Post Luxembourg“ verantwortlich ist, dass diese Anpassung sich entweder automatisch macht, oder im schlimmsten Fall, dass sie später nachverhandelt wird, ohne jedoch von der Direktion von „Post Luxembourg“ die Garantie einer Verpflichtung zur Teilnahme an solchen Neuverhandlungen, gefragt zu haben.
Die Folge dieses Fehlers ist, dass die Staatsarbeitnehmer die bei „Post Luxembourg“ arbeiten, die Leidtragenden sein werden, da sie auf die Aufwertung des Monatslohns um 6 Punkte verzichten müssen. Der OGBL verpflichtet sich jedoch dazu zu versuchen, den umfassenden Automatismus mit den vom OGBL für die Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltungen ausgehandelten Lohnbedingungen wieder herzustellen.

Neuer Kollektivvertrag wurde unterschrieben

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Zusammensetzung:
• Beschäftigte Arbeitnehmer: 33
• Personalvertretung: OGBL 50%

Am 13. Dezember unterschrieben die Gewerkschaften den neuen Kollektivvertrag der Gemeinde Grevenmacher. Es wurden verhandelt:
•    die Umwandlung des Kleidergeldes in einen monatlichen Lohnzusatz von 2 Lohnpunkten;
•    die Erhöhung der Kompensationszulage: 2 Lohnpunkte
•    die Eingliederung der ehemaligen Privatbeamten in den Kollektivvertrag;
•    die Schaffung einer Lohnstruktur für Arbeitnehmer im administrativen Bereich;
•    die Schaffung des Postens des Dienstellenleiters;
•    die Einführung eines Sozialurlaubs von 24 Stunden pro Trimester

Der OGBL wird keinen Sozialabbau dulden!

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Der OGBL fordert die Südgemeinden auf, den aktuellen Vorschlag zum Südgemeindenkollektivvertrag zu unterschreiben.
Nach der, von den Gewerkschaften geforderten, Wiederaufnahme der Kollektivvertragsverhandlungen, kam es am 22. Juni 2016 zu einer weiteren Verhandlungsrunde. Die Abwesenheit der Bürgermeister der Gemeinden Bascharage und Petingen fiel besonders auf.
Deren Abwesenheit ist für die Verhandlung besonders relevant, da beide Bürgermeister vehemente Unterstützer der inakzeptablen Gemeindeforderungen vom 22. Juli 2015 sind. Diese Lohnforderungen beinhalteten einen massiven Lohnabbau in sämtlichen Laufbahnen der Gemeindearbeitnehmer. Beide Bürgermeister missbrauchen die angehende Gehälterreform im öffentlichen Dienst, um einen allgemeinen Lohnabbau bei den Arbeitnehmern durchzusetzen. Beide berufen sich andauernd auf die, in der Reform vorgesehene Verminderung der „indemnités de stage“ und die Abschaffung der Auszahlung der halben Biennale. Beide ignorieren aber gleichzeitig die, in der gleichen Gehälterreform vorgesehenen Lohnverbesserungen, wie z.B. die Abschaffung des „cadre fermé“ und der überfälligen Aufwertungen verschiedener Beamtenlaufbahnen.
Andere Gemeindeverantwortliche mit anderen politischen Vorzeichen lassen sich ebenfalls von der konstanten Vermischung verschiedener Lohnsituationen blenden. Diese scheuen selbst das Groteske nicht. Während der rezenten Verhandlungen verwehrten sie, dem von der eigenen politischen Partei verfassten und mitunterzeichneten Textvorschlag, die Unterstützung. Dieser Textvorschlag wurde auf Basis eines möglichen Konsens zwischen den Sozialpartnern verfasst. Die lustlose Leitung der Verhandlungen seitens des Verhandlunsgpräsidenten tat sein Übriges. Deshalb waren die Gewerkschaften nicht überrascht, dass es den Gemeindeverantwortlichen nicht gelang, sich über den oben erwähnten Textvorschlag, also einen für alle Gemeinden akzeptablen Kompromiss, zu einigen.
Als Reaktion zur enttäuschenden Verhandlungsrunde vom 22. Juni 2016 verabschiedeten sämtliche Delegierten beider national-repräsentativen Gewerkschaften einstimmig folgende Beschlüsse:
– die Gewerkschaften werden den Südgemeinden-Kollektivvertrag mit allen gewerkschaftlichen Mitteln in allen Südgemeinden verteidigen;
– die Gewerkschaften werden es nicht zulassen, dass die Kollektivvertragsverhandlungen, als Spielball politischer Interessen hinsichtlich der anstehenden Kommunalwahlen 2017, missbraucht werden.
Die Gemeinden sollten sich über die Konsequenzen eines Scheitern der Kollektivvertragsverhandlungen im Klaren sein. Ein vorsätzliches Auseinanderdriften der Gehälter zwischen den verschiedenen Berufsgruppen wird den sozialen Frieden in den Betrieben definitiv aufs Spiel setzen. Die Lohnsituation des kommunalen Personals im sozio-edukativen Bereich muss ebenfalls schnellstmöglichst an die, in der Gehälterreform im öffentlichen Dienst vorgesehenen Laufbahnaufwertungen, angepasst werden.

La stratégie d’expansion de Post Luxembourg ne doit pas se faire sur le dos des salariés

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Une délégation des syndicats OGBL, LCGB et du syndicat des P&T a rencontré le ministre de l’Économie, Etienne Schneider, en présence du Président du Conseil d’Administration de Post Luxembourg, Serge Allegrezza, le 6 septembre 2016 afin de discuter les futures perspectives du groupe.
Le ministre de l’Économie a présenté les investissements et collaborations récemment entamés ou annoncés et les a caractérisés comme étant des éléments clés du développement positif et de la consolidation du groupe POST ainsi que de la sauvegarde des emplois de tous les salariés.
L’OGBL constate que les gouvernements luxembourgeois successifs ont tous cédé aux politiques de libéralisation et de privatisation des postes et télécommunications prônées par l’Union européenne depuis 1996. En conséquence l’État luxembourgeois a choisi de transformer l’administration des P&T avec ses quatre secteurs d’activités en l’occurrence, les télécommunications, la distribution de courrier et de colis, les services de compte-chèques postaux, les technologies en informatique, en un réseau de filiales commerciales et de partenariats avec le secteur privé. Ce réseau est organisé autour de Post Luxembourg, un établissement public qui est le cœur du groupe. L’État luxembourgeois est l’actionnaire unique de Post Luxembourg et devient l’actionnaire majoritaire sinon unique dans les différentes filiales du groupe.
L’OGBL dénonce que pour les salariés de Post Group cette soumission aux politiques européennes de libéralisation va de pair avec une dégradation massive de leurs conditions de travail et salariales. La convention collective des ouvriers de l’État a été abolie au sein de Post Luxembourg pour une nouvelle convention collective de travail Post Luxembourg aux conditions salariales massivement démantelées. Au lieu de faire bénéficier tous les salariés du groupe de grilles de salaires cohérentes et harmonisées de manière la plus avantageuse, l’État luxembourgeois généralise l’iniquité salariale au sein de Post Group.
Considérant l’annonce de stratégies d’expansion de Post Group par Monsieur le Ministre et afin de prévenir tout risque de pression salariale supplémentaire due à l’introduction de nouvelles populations salariales au sein du groupe, l’OGBL revendique la négociation d’une convention collective couvrant tous les salariés du groupe afin de prévenir toute adaptation vers le bas des conditions salariales du personnel.
A la question de l’importance du maintien d’un service général d’intérêt public, le Ministre de l’Économie a souligné que le gouvernement est en train de considérer les possibilités et moyens de subvention afin de garantir le maintien d’un service universel aux citoyens à travers tout le pays et non seulement à des endroits considérés rentables. Le service universel doit rester une responsabilité d’un établissement public tel que Post Luxembourg.

 

Communiqué par le syndicat Services publics de l’OGBL,
le 12 septembre 2016

Erneuerung des Kollektivvertrags

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Der OGBL bedauert die Einführung eines Dreiklassenlohnsystems und erinnert an seine Lohnprioritäten bei Post Luxembourg

Der Kollektivvertrag (KV) der Arbeitnehmer von Post Luxembourg wird wahrscheinlich in dieser Woche unterzeichnet. Nach dem Entschluss der luxemburgischen Regierungen, die Postdienste von den öffentlichen Diensten auszugliedern, ist 2013 der KV der Staatsarbeiter durch einen ersten KV bei Post Luxembourg ersetzt worden.

Dieser erste Kollektivvertrag, der unter der Federführung des LCGB verhandelt wurde, bedeutete für die Arbeitnehmer eine massive Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Es ist wichtig zu unterstreichen, dass der OGBL einverstanden war, den ersten Kollektivvertrag zu unterzeichnen, damit wenigstens die Lohnbedingungen der Staatsarbeiter, die als Arbeitnehmer bei Post Luxembourg blieben, aufrechterhalten werden konnten. Die zweite Voraussetzung war die Garantie einer festen Einstellung sämtlicher Leiharbeiter bei Post Luxembourg.

Dreiklassenlöhne bei Post Luxembourg

Während die Hälfte des Personals ein öffentlich-rechtliches Statut besitzt (Beamte und Angestellte beim Staat) und automatisch von den Verbesserungen profitiert, die im öffentlichen Dienst ausgehandelt werden, so fällt die andere Hälfte des Personals (ehemals Arbeiter und Privatbeamte) unter privates Recht. So steht es den Sozialpartnern zu, regelmäßig die Lohn- und Arbeitsbedingungen der privatrechtlichen Arbeitnehmer neu zu verhandeln.

Die Beamtenschaft besteht aus 1.500 Personen. Diese kommt automatisch in den Genuss des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst.

878 Personen werden nach den neuen Bedingungen bezahlt, die mit Post Luxembourg ausgehandelt wurden. 184 Personen werden nach den früheren Lohntabellen bezahlt, die noch in den neuen KV Post Luxembourg integriert werden müssen.

369 Personen werden gegenwärtig nach den Bestimmungen des Staatsarbeiterkollektivvertrages von 2009 bezahlt. Diese sind in einem Anhang zum Postkollekttivvertrag festgeschrieben. Diese Bestimmgen garantieren unter anderen die automatische Koppelung an zukünftige Punktwerterhöhungen im öffentlichen Dienst. Allerdings ist die automatische Anpassung an etwaigen Verbesserungen, die bei den Staatsarbeitnehmern verhandelt werden, nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall handelt es sich um eine halbautomatische Koppelung an die Bestimmungen im öffentlichen Dienst und führt eine dritte Lohnkategorie innerhalb der Post Luxembourg ein.

Ein Kollektivvertrag stellt normalerweise ein starkes Instrument zur Herstellung gerechter Lohn- und Arbeitsbedingungen dar. Der Postkollektivvertrag wird diesem Ziel nicht gerecht, ganz im Gegenteil. Dieser wurde missbraucht, um Lohnkürzungen durchzusetzen. Anstatt einer Harmonsierung der Lohnbedingungen zwischen den verschiedenen Personalgruppen, erfolgte eine weitere Zersplitterung innerhalb der Gehälterstruktur bei der Post Luxembourg.

Die gewerkschaftlichen Forderungen müssen erhalten werden

Der OGBL stimmt dem Vorschlag der Direktion von Post Luxembourg zu. Dieser beinhaltet eine allgemeine Lohnerhöhung von 70 Euro, und sieht vor, das Erfallen der drei ersten Lohnvorstufen um ein Jahr vorzuziehen.

Nichtsdestotrotz erinnert der OGBL daran, dass die hier unten angeführten Verhandlungselemente unabdingbar sind, um eine Lohngerechtigkeit bei Post Luxembourg wieder herzustellen. Der OGBL bedauert außerdem, dass diese entweder aufgegeben wurden, oder auf sehr wenig zufriedenstellende Art und Weise bei den Verhandlungen geklärt wurden:

  • Die Anpassung der Lohnbedingungen der Laufbahnen A bis C an die, die im Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat vorgesehen sind;
  • Die Anpassung der Lohnbedingungen der Laufbahnen D bis F an entsprechende Beamtenlaufbahnen im öffentlichen Dienst: Dies verstärkt ebenfalls die Attraktivität von Post Luxembourg auf dem Arbeitsmarkt;
  • Eine automatische Koppelung an die Lohnbedingungen im öffentlichen Dienst;
  • Die Verallgemeinerung der Ganztagsarbeit;
  • Eine verstärkte Automatisierung der Promotions- und Aufstiegsmechanismen, um so willkürliche Entscheidungen zu vermeiden und somit die Lohngerechtigkeit zu verbessern;
  • Präzise Vorkehrungen, die die interne Mobilität regeln, um die Chancengleichheit für sämtliche Berufskategorien zu gewährleisten;
  • Ein vollständiges Inventar der Arbeitsstellen und Berufe, um sie an eine angepasste und im KV Post Luxembourg vorgesehene Laufbahn anzubinden;
  • Die Einführung einer einheitlichen Lohnstruktur für das gesamte Personal, um eine Lohnkohärenz zu gewährleisten und um das Arbeitsklima bedeutend zu verbessern;
  • Ein berufliches Weiterbildungsprogramm, zugänglich für das gesamte Personal;
  • Eine Harmonisierung des Privatlebens mit der Arbeitszeit über die Verhandlung eines treffenden Arbeitszeitmodells.

Der OGBL erklärt sich bereit, den neuen Kollektivvertrag zu unterzeichnen, damit die Arbeitnehmer wenigstens von den beiden Vorteilen profitieren können, die von der Direktion vorgeschlagen wurden, nämlich eine allgemeine Lohnerhöhung von 70€ und das Vorziehen um ein Jahr der Auszahlungsfristen der drei ersten Lohnstufen.

Der OGBL bedauert jedoch, dass die Gewerkschaften LCGB und der P&T auf die Erpressung des Verwaltungsrates eingegangen sind. Letzterer hat den Zeitfaktor als Druckmittel benutzt, mit der Drohung nach August die zugestandenen Lohnvorteile nicht mehr gewährleisten zu können.

Es sei bemerkt, dass sowohl der LCGB als auch die Gewerkschaft der P&T dem Verwaltungsrat angehören.

Während die gewerkschaftliche Vertretung bei Post Luxembourg paritätisch ist (OGBL 33%, LCGB 33%, Gewerkschaft der P&T 33%), hat sich der LCGB die Verhandlungsverantwortung zu eigen gemacht, indem er mit der Gewerkschaft der P&T eine Koalition gebildet hat.

Der Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat hingegen wird unter der Zuständigkeit des OGBL verhandelt, der 87% dieser Arbeitnehmer vertritt.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 8. August 2016

Erneuerung des Kollektivvertrags der Arbeitnehmer beim Staat : Ein historisches Abkommen

signature_cct_services_publics_0Am 15. Juli 2016 haben die Gewerkschaften OGBL, Wortführer bei den Verhandlungen, sowie der LCGB, Minderheitsgewerkschaft, zusammen mit dem Minister für den Öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform ein Abkommen im Hinblick auf die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer beim Staat unterzeichnet.

Der neue Arbeitnehmerkollektivvertrag verfolgt drei Hauptziele:

  1. Er stärkt die Kaufkraft aller Arbeitnehmer beim Staat deutlich, insbesondere die aus den Kategorien, deren Einkommen am anfälligsten ist und gibt der Binnennachfrage einen Anschub.
  2. Er überträgt auf intelligente Art und Weise die im Rahmen der statutarischen Reform angestellten Überlegungen sowie den Lohn beim Öffentlichen Dienst und der verwaltungstechnischen Vereinfachung über die Einführung eines Systems von linearen Karrieren und einer Umwandlung eines Mehrzulagensystems in einen einheitlichen Lohnzuschuss, je nach Berufssparte. Für die Arbeitnehmer bedeutet eine lineare Karriere einen regelmäßigeren und schnelleren Fortschritt in ihrer Karriere sowie eine bessere Übersicht über die Chancen für ihre Karriere.
  3. Der neue Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat schafft ebenso die Grundlage für eine von der Qualität höhere Herangehensweise der von den Arbeitnehmern beim Staat durchgeführten Arbeit. Die Linearität der Karrieren ermöglicht einen Berufsbeförderungsmechanismus durch die Interdisziplinarität zwischen den verschiedenen Karrieren. Dieses Prinzip eröffnet die Wege zur Einführung von Mechanismen, die die berufliche Weiterbildung fördern sowie die Anerkennung der beruflichen Kenntnisse der Arbeitnehmer beim Staat, die für gültig erklärt werden durch Diplome, die über ein Beförderungssystem anerkannt sind
  4. Er löst tiefe Überlegungen aus, was die Arbeitszeitorganisation binnen der staatlichen Verwaltungen betrifft, mit dem Ziel, nicht nur ein besseres Funktionnieren der Abteilungen zu garantieren, sondern auch den Ausgleich zwischen Arbeitszeit und Privatleben der Arbeitnehmer beim Staat zu verbessern.

Der einzige Beitrag des LCGB, der darin bestand die Zulage für Briefkodierarbeit, die bei POST Luxemburg besteht, weiterhin zu garantieren, wurde ebenfalls zurückbehalten. Wohlwissend, dass die Arbeitnehmer von POST Luxemburg ihren eigenen Kollektivvertrag haben, haben die OGBL-Delegierten natürlich beschlossen, ihre Kollegen vom LCGB in ihren gegenwärtigen Verhandlungen bei POST Luxemburg zu unterstützen.

Der Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat betrifft etwa 2.800 Arbeitnehmer, die in sämtlichen staatlichen Verwaltungen arbeiten und die eine Vielzahl von Berufen ausüben, wie zum Beispiel das Reinigungspersonal, die Handwerker, die Kantinenverwaltung, die Arbeitnehmer bei der Forstverwaltung, die „gardiens de l’armée“ (Wachposten bei der Armee) sowie die Arbeitnehmer aus der Straßenbauverwaltung usw.

Der OGBL ist bei den Arbeitnehmern beim Staat mit 87% vertreten, der LCGB mit 11%.

Hier die ausgehandelten Verbesserungen:

  • Die Überweisung einer einmaligen Jahresprämie von 0,9%
  • Eine Erhöhung des Lohnpunktwerts um 0,31%, um den Abstand zum höchsten Lohnpunktwert zu reduzieren
  • Ein einheitlicher Satz von 50% für Überstunden
  • Ein Zuschlag von 100% bei Rückruf zur Arbeit während des Urlaubs
  • Eine Erhöhung um 75% der Prämie für Nachtarbeit, zwischen 0,5701 und 1 Euro (Index 100)
  • Die Einführung eines Sozialurlaubs von 24 Stunden pro Trimester
  • Das obligatorische Einschalten der paritätischen Kommission bei langwieriger Krankheit
  • Die Integration des Arbeitsplans der „gardiens de l’armée“ in den Kollektivvertrag
  • Eine Beförderung sämtlicher Arbeitnehmer aus der Karriere A in die Karriere B
  • Die Schaffung eines Ersatzteams für die Putzfrauen
  • Eine Verbesserung der Löhne des Personals aus dem Ersatzteam
  • Eine Erhöhung von 10 Lohnpunkten für die Kantinenverantwortlichen und für die Tutoren
  • Die Umwandlung des Kleidergeldes in eine monatliche Zulage von zwei Lohnpunkten
  • Die Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszulagen werden abgeschafft und durch sechs Lohnpunkte monatlich ersetzt
  • Die Einführung der linearen Karrieren für die neuen Arbeitnehmer
  • Die Einführung eines Mechanismus für Weiterbildung und Anerkennung der Berufserfahrung

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 15. Juli 2016

 

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