Die Rechte der Arbeitnehmer bei Unternehmensüber-tragung gewährleisten

Schon seit geraumer Zeit hat der OGBL festgestellt, dass einige Private Sicherheits- und Bewachungsfirmen die gewöhnlichen Prozeduren einer Unternehmensübertragung nicht respektieren. In der Tat lassen einige die betroffenen Arbeitnehmer einen Zusatz zu ihrem Arbeitsvertrag unterzeichnen. Ein Zusatz, der völlig unnötig ist, der jedoch auch total absurde und zweideutige Klauseln beinhalten kann. Aus legaler Sicht gibt es weder Notwendigkeit noch Pflicht einen neuen Vertrag bei einer solchen Übertragung zu unterzeichnen. Umso mehr da der Arbeitnehmer Gefahr läuft, substantielle Änderungen gegenüber seinem ursprünglichen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Es ist wichtig zu unterstreichen, dass die Gesetzgebung über Unternehmensübertragung die automatische Übernahme der Arbeitnehmer vorschreibt, mit genau den gleichen Vertragsbedingungen, das heißt mit den gleichen Rechten und Pflichten. Die Übertragung darf auf keinen Fall zur Einführung von Zusatzklauseln führen, die den Arbeitnehmern zum Nachteil sind!
Dies ist der Grund, warum der OGBL die Einführung eines Standard-Übertragungsvertrags fordert, der bei einer Unternehmensübertragung im ganzen Sektor gültig wäre. Dieser Vertrag würde dann als Anhang an den sektoriellen Kollektivvertrag beigefügt und würde die Prozedur ein für alle Mal regeln, ohne den Arbeitgebern die Gelegenheit zu lassen, von der Unternehmensübertragung zu profitieren, um die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.

Das Reinigungs- und Sicherheitspersonal – erste Opfer der Sparmaßnahmen

universite_panneau Der OGBL hat eben erfahren, dass im Anschluss an die verschiedenen Sparmaßnahmen, die von der Universität Luxemburg umgesetzt wurden (auf Empfehlung der Beratungsgesellschaft McKinsey), unter denen eine Reduzierung der Reinigungshäufigkeit der Säle und Büros und der Öffnungszeiten der Rezeptionen sind, zwei Subunternehmer der Uni Entlassungen und Aufgabenreduzierungen durchgeführt haben. Nach unseren Informationen würden vier Reinigungspersonen und zwei Sicherheitsbeamte entlassen werden, von vier Reinigungspersonen würde die Arbeitszeit unfreiwillig gekürzt, mit einer dementsprechenden Lohnkürzung.
In einer früheren Pressemitteilung, die am 8. Mai veröffentlicht wurde, hatte der OGBL unmissverständlich wissen lassen, dass er keine Entlassung wegen des Sparplans akzeptieren würde: „Entlassungen in einer öffentlichen Einrichtung wie es die Universität ist, sind für uns klar eine rote Linie, die nicht zu überschreiten ist.“
Dies gilt auch für die Subunternehmen der Universität. Man kann sich übrigens die Frage stellen, aus welchem Grund eine öffentliche Einrichtung auf Subunternehmen zurückgreift und Sicherheits- und Reinigungsdienstleistungen an Privatunternehmen ausgelagert hat, die Löhne bezahlen, die niedriger sind als die Lohntabelle der Universität es vorsieht.
In jedem Fall ist es ganz besonders schändlich, dass gerade diese Arbeitnehmer sind, die den verletzlichsten Teil des Personals darstellen, die am heftigsten von den Sparmaßnahmen getroffen sind, deren Notwendigkeit, zumindest in dem vorgesehenen Ausmaß, bei Weitem nicht sicher ist, wenn man die von der Uni vorgegebene Finanzsituation ansieht (Haushalt 2017 im Gleichgewicht, leichter Überschuss im Jahr 2016, hohe Reserven…). Es ist vor allem inakzeptabel, dass das Reinigungs- und Sicherheitspersonal für die Führungsfehler zahlen muss, die zu dieser Situation geführt haben!
Die drei betroffenen OGBL-Syndikate, Erziehung und Wissenschaft, Dienstleistungen und Energie sowie Private Reinigungsdienste, Private Hygiene- und Umweltdienste fordern die Universität Luxemburg, die eine öffentliche Einrichtung ist, dazu auf, ihre soziale Verantwortung zu übernehmen und sich bei ihren Subunternehmen dafür einzusetzen, dass die Entlassungen und die unfreiwilligen Arbeitszeitkürzungen rückgängig gemacht werden, und die betroffenen Personen als Arbeitnehmer in die Universität aufgenommen werden.
Wenn die Universität nichts zu Gunsten der betroffenen Arbeitnehmer unternimmt und ihre Sparpolitik fortführt, die nicht nur die zukünftige Entwicklung der Universität gefährdet, sondern auch Arbeitsplätze und Karrieren/Laufbahnen in unterschiedlichen Sektoren, dann sind gewerkschaftliche Aktionen nicht auszuschließen

Mehr Lohn und Einführung von Essensgutscheinen

luxcontrol_CCT_11_05_2017Nachdem die Verhandlungen für die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Mitarbeiter von Luxcontrol S.A., LC Luxcontrol asbl und ESCEM asbl Ende 2016 begonnen hatten, konnten diese nun erfolgreich abgeschlossen werden. Am 11. Mai 2017 haben der mehrheitliche OGBL und der LCGB ein Abkommen mit der Direktion unterzeichnet, das u.a. folgende Verbesserungen vorsieht:

–          Für 2017: eine Erhöhung der Lohnmasse um 1 %.
–          Für 2018: eine Erhöhung der Lohnmasse um 1,1 %.
–          Für 2019: eine Erhöhung der Lohnmasse um 1,2 %.
–          Die Einführung von Essensgutscheinen (18 Gutscheine im Wert von 8,40 Euro pro Monat).
–          Die Umwandlung von 3 konventionellen Feiertagen in konventionellen Urlaub.

Die Dauer des Vertrags beträgt 3 Jahre (vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019).

Das Unternehmen mit Sitz in Esch/Alzette bietet Dienstleistungen für die Qualität und die Sicherheit von Installationen und Produkten an und beschäftigt rund 180 Mitarbeiter.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Dienstleistungen und Energie
am 15. Mai 2017

Die ACL Services S.A. tritt die Gewerkschaftsrechte mit Füβen!

camion_acl_vignetteDer OGBL ist empört über den Rauswurf der Sekretärin der Personaldelegation der ACL Services S.A. und fordert weiterhin die Annullierung dieser Suspendierung, welche rechtswidrig ist und die Arbeit der Personaldelegation erheblich behindert. Das zuständige Gericht hat übrigens am heutigen Freitag den „Maintien du Salaire“, also die Weiterführung der Bezahlung der Delegierten entschieden, was man zweifelsohne als ersten Erfolg werten kann.

Die Delegierte arbeitet seit Jahren hingebungsvoll für den Betrieb und ist zugleich eine ausgezeichnete Personalvertreterin, die ihr Mandat immer pflichtbewusst und mit viel Engagement ausgeführt hat. Seit dem Streik von Dezember 2014 hat sie allerdings etliche Einschüchterungs- und Druckversuche seitens der Direktion der ACL Services S.A. über sich ergehen lassen müssen. Auf den ständigen Druck folgte dann die Suspendierung.

Seit der Suspendierung wurde mehrfach versucht, die übrigen Personaldelegierten unter Druck zu setzen, weil sie sich solidarisch mit ihrer Sekretärin erklärt hatten.

Ein ACL-Vorgesetzter ging sogar so weit, die Mitarbeiter einzeln aufzufordern gegen ihre Personaldelegierte Stellung zu nehmen, was schlichtweg ein Skandal ist!

Diese Einschüchterungsversuche sind inakzeptabel, schockierend, heimtückisch und unwürdig, vor allem in einem Betrieb, in dem es bis 2014 eine langjährige Tradition des konstruktiven Sozialdialogs gab. Der ACL, ein Club, der von den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert wird darf Gewerkschaftsrechte nicht mit den Füßen treten. Auch ist es unannehmbar, dass dieser Betrieb die Beiträge seiner Mitglieder in hohe Anwaltskosten investiert, die dazu dienen gegen Angestellte und Personalvertreter vorzugehen. Der ACL wurde übrigens erst kürzlich wegen einer ungerechtfertigten Kündigung eines Mitarbeiters zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Der Fakt, dass rund ein Drittel der Belegschaft in den letzten zwei ein halb Jahren den Betrieb verlassen haben spricht ebenfalls Bände was die Stimmung im Unternehmen angeht.

Diese Suspendierung entspricht reiner Machtpolitik der Direktion gegenüber:

  • der Delegationssekretärin
  • der Personaldelegation
  • der Meinungsfreiheit und der freien Ausübung der Gewerkschaftsrechte

Diese Suspendierung ist eine Beleidung gegenüber einer Delegierten, die

  • die Rechte des Personals verteidigt
  • für den Erhalt der Errungenschaften und für eine Verbesserung des Kollektivvertrags kämpft
  • sich dafür einsetzt, dass das geltende Arbeitsrecht und der Kollektivvertrag angewendet werden
  • sich dafür engagiert, dass die Personaldelegation respektiert wird.

Wir sind heute Zeuge einer Reaktion der ACL-Direktion, die

  • gegen den vorbildhaften Einsatz der Delegation während den Kollektivvertragsverhandlungen und der Streikbewegung im Dezember 2014 zurückschlägt.
  • die Unterstützung des Personals für die Forderungen der Gewerkschaften während des Sozialkonfliktes nie verkraftet hat.
  • keine Kritik und keinen Widerspruch verträgt.

Die Suspendierung ist ungerechtfertigt und nicht tolerierbar! Die Delegationssekretärin muss wieder in den Betrieb zurückkehren! Die Einschüchterungsversuche des Personals müssen sofort aufhören!

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Dienstleistungen und Energie
am 28. April 2017

Salaires, transferts et temps de travail

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A l’occasion du nouveau «midi du gardiennage» le 15 mars 2017, les salariés du secteur de la sécurité privée ont pu venir discuter avec les responsables syndicaux et les délégués du personnel de l’OGBL.

Les principaux sujets d’actualité du secteur du gardiennage ont été abordés: les transferts d’entreprises, les problèmes liés à l’organisation du temps de travail et le besoin d’une compensation adéquate en échange de la flexibilité demandée aux salariés.

Les futures négociations pour la convention collective de travail (qui arrive à échéance fin de février 2018) figuraient également au premier plan des discussions.

Dans ce contexte, les représentants de l’OGBL se sont d’ailleurs penchés sur une analyse des salaires en comparaison avec l’évolution moyenne des revenus au Luxembourg, l’augmentation de la productivité et les résultats de négociations récents du secteur de la sécurité privée dans nos pays voisins.

La conclusion à tirer était claire et nette : les salariés du gardiennage méritent une véritable revalorisation de leurs carrières !

Aussi, parce qu’ils exercent un métier exigeant qui a beaucoup évolué au cours des dernières décennies et qui demande des compétences de plus en plus élevées.  A cela s’ajoute des horaires de travail particulièrement irréguliers qui rendent la conciliation entre vie privée et vie professionnelle très difficile.

L’OGBL s’engagera résolument pour des améliorations substantielles au niveau des salaires et des conditions de travail des salariés du gardiennage!

La tentative d’éviction d’un délégué du personnel a échoué

En été 2015, la société Orange Communications Luxembourg S.A. qui opère sur le marché des télécommunications a tenté de mettre à l’écart un délégué suppléant de l’OGBL en prononçant une mise à pied inacceptable et sans fondement. L’OGBL a immédiatement soutenu son délégué et lui a évidemment offert l’assistance juridique.

Malgré une première victoire en justice, l’entreprise a n’a pas reculé, mais elle a au contraire continué la suspension du délégué suppléant. L’OGBL a catégoriquement dénoncé les agissements rocambolesques, choquants et inacceptables d’Orange.

En fin de compte, le soutien et la pression de l’OGBL ont porté leurs fruits.

En janvier de cette année, une nouvelle décision de justice est venue confirmer les deux premiers jugements. Orange Communications a été clairement débouté, car la société a été condamnée à des dommages et intérêts en raison du préjudice moral causé au délégué suppléant de l’OGBL. Le jugement du 19 janvier 2017 était d’ailleurs sans appel et statuait que «la Cour considère que l’employeur voulait, coûte que coûte, se débarrasser d’un salarié qui le dérangeait». Cette conclusion en dit long sur le caractère abusif de la mise à l’écart du délégué.

Or, la société a fini par accepter les décisions judiciaires. Depuis ce jugement, le délégué suppléant de l’OGBL a désormais été pleinement réintégré dans l’entreprise. Il a pu retrouver son poste de travail et reprendre ses activités en tant que commercial pour le compte d’Orange au Luxembourg. La réintégration s’est donc déroulée dans de bonnes conditions et désormais les deux parties dialoguent.

L’expérience d’Orange montre en tout cas à quel point il est important que les délégués du personnel soient protégés par la loi, mais aussi et surtout qu’ils soient soutenus par un syndicat fort, solidaire et déterminé.