OGBL-ACAL fordert Schutzprogramm

Nachdem in der Nacht von Samstag, dem 24. auf Sonntag, dem 25. Mai 2008 erneut ein Taxifahrer auf brutale Weise überfallen und ausgeraubt wurde, fordert der OGBL-ACAL ein Schutzprogramm für Taxifahrer.

Konkret soll das im Transportministerium funktionierende „Comité de pilotage contre les agressions“, das sich mit den Aggressionen im öffentlichen Transport beschäftigt, endlich auch auf den Taxisektor ausgedehnt werden.

Der OGBL forderte dies bereits im Januar 2007, als besagtes Komitee seine Arbeiten aufnahm.
Im Transportministerium zeigte man sich nicht sehr zuvorkommend in Bezug auf die Forderung des OGBL. Zuvor hatte der OGBL-ACAL eine Umfrage bei den Taxifahrern durchgeführt, um zu erfahren, ob dieselben schon Opfer von Aggressionen wurden.
65 Prozent der Taxifahrer antworteten, sie seien in den vorangegangenen 12 Monaten aggressiert worden, 30 Prozent sogar physisch. Raubüberfälle, Prügel, K.O.-Gas mit anschließendem Raub der Tageseinnahmen, Nylonschnur um den Hals, Faustschläge waren nur einige der Antworten, die der OGBL damals seitens der Taxifahrer erhielt. Die meisten Aggressionen fanden nachts statt.

Aufgrund der erneuten Aggression, appelliert der OGBL-ACAL an den Transportminister, seine Haltung bezüglich des „comité de pilotage contre les agressions“ zu überdenken und sich der Ängste und Risiken der Taxifahrer anzunehmen.

Mitgeteilt vom OGBL-ACAL
am 26. Mai 2008

Gemeinsamer Einsatz für mehr Sicherheit im Straßentransport

Eine Delegation des OGBL-Transportsyndikats ACAL, bestehend aus Mett Waldbillig, ACALPräsident, Sandra Funck, Gewerkschaftssekretärin und Hubert Hollerich, Zentralsekretär kam am 20. März 2008 mit dem neuen Direktor der Zoll- und Akzisenverwaltung Alain Bellot zusammen. Die Zollverwaltung war bei dieser Zusammenkunft auch von den Agenten Henri Welter, Guy Loesch und Jose Piscitelli vertreten.
Zur Diskussion standen aktuelle Probleme im gewerblichen Straßengüterverkehr sowie im Bussektor.
Bei rezenten Straßenkontrollen, die die Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei und mit der Technischen Kontrollstation durchführte, stellte sich heraus, dass trotz härterem Vorgehen, die Zahl der Delikte und Vergehen stetig anwächst. Vermehrt seien technische Mängel sowie nicht fachmännisch transportierte gefährliche Stoffe festgestellt worden. Der OGBL sprach in diesem Zusammenhang von „fahrenden Bomben“ auf unseren Autobahnen. Bei den Kontrollen, die gezielt im Bussektor gemacht wurden, waren ebenfalls technische Mängel am Gefährt aber auch mehrfach das Nichteinhalten der Lenk- und Ruhezeiten der Grund für Bußgelder. Nach dem schrecklichen Busunfall in Reims, im Juni 2007, wunderte sich der OGBL über die Gleichgültigkeit bestimmter Unternehmen.

Die Zollverwaltung informierte die OGBL-Delegation über eine neue EU-Richtlinie, laut der 50 Prozent der Kontrollen künftig in den Transportunternehmen durchzuführen sind.

Kein virtueller Arbeitsmarkt!

Als schwierig gestaltet sich der Einsatz gegen so genannte Briefkastenfirmen. Glaubt man den Statistiken des STATEC, so bestehe gegenwärtig ein regelrechter Boom im Lkw-Bereich. Fakt ist aber, dass zahlreiche Firmen in Luxemburg lediglich einen Briefkasten und ein Büro besitzen, das oftmals unbesetzt ist. Die Fahrer werden bei der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet und schon entsteht der Eindruck, es seien Tausende zusätzliche Arbeitsplätze im Transportsektor entstanden. Dabei handelt es sich um Scheinfirmen, die dabei sind, einen virtuellen Arbeitsmarkt in Luxemburg zu schaffen. Geprüft wird nun beidseitig, wie diesem Phänomen Einhalt geboten werden kann. Letztendlich trägt der Luxemburger Staat keinen Nutzen von diesen Firmen.

Bildungskurse

Gegenwärtig besteht keine eigentliche Berufsausbildung für Kraftfahrer. Das Wissen über die Änderungen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung oder über das elektronische Kontrollgerät müssen sich die Fahrer selbst aneignen. Aus diesem Grund werden OGBL und Zollverwaltung auch 2008 erneut Bildungskurse für Kraftfahrer und Disponenten, in Zusammenarbeit mit dem Bildungsinstitut IFES, anbieten.

Mitgeteilt vom OGBL-ACAL
am 20. März 2008

Syndikatsleitung billigt provisorische Einigung für Bus- und Lkwfahrer

Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL kam zu einer Sitzung am Sonntag, den 2. März 2008 zusammen, bei der die Kollektivverträge für Bus- und Lkwfahrer, die obligatorische Ausbildung für Berufskraftfahrer sowie die Organisation der Sozialwahlen im Herbst 2008 im Mittelpunkt standen.

Keine weitere Verzögerung geduldet

Nach langen Diskussionen, wurden die provisorischen Abkommen im Bus-, sowie im Lkwsektor, bei einer Enthaltung und 29 Ja-Stimmen, angenommen. Nachdem die EU-Arbeitszeitrichtlinie für Transportbeschäftigte am 6. Dezember 2007, nach zweieinhalb Jahren Verspätung, endlich vom Luxemburger Parlament verabschiedet wurde, einigten sich Patronat und Gewerkschaften darauf, in beiden Wirtschaftszweigen die Kollektivverträge provisorisch bis zum 30. November 2008 zu verlängern. In zwei interprofessionnellen Vereinbarungen (accords interprofessionnels) werden die Details betreffend die Arbeitszeitorganisation festgehalten. Es ist nunmehr nicht mehr erlaubt, innerhalb einer Referenzperiode von 4 Monaten, die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu überschreiten. In einer isolierten Woche sind maximal 60 Arbeitsstunden erlaubt. Neu ist darüber hinaus die Definition der Bereitschaftszeit. Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL richtet einen dringenden Appell an die Arbeitgeberverbände „Groupement Transport“ (Gütertransport) und FLEAA (Busse), die anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen zügig voranzutreiben.
Unter keinen Umständen ist der OGBL-ACAL bereit, wie vom Arbeitgeberverband gefordert, den Abschluss und die Unterzeichnung des RGTR-Vertrags zwischen FLEAA und Luxemburger Staat abzuwarten, bevor die Verhandlungen für die rund 1400 Busfahrer des Privatsektors beginnen. Die Verhandlungen im Bussektor müssen unverzüglich in Angriff genommen werden, sollte der soziale Frieden nicht nachhaltig gestört werden.

Berufliche Aus- und Weiterbildung wichtig

Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL befasste sich außerdem mit der EU-Richtlinie 2003/59/CE über die obligatorische Berufsausbildung und Weiterbildung. Die letzten Gespräche im Transportministerium fanden im September 2007 statt. Seither scheint das Dossier zum Stillstand gekommen zu sein. Laut Richtlinientext, hätte der gesetzliche Rahmen in jedem EU-Mitgliedsstaat bis September 2006 verabschiedet sein sollen. Die eigentliche Ausbildung der Berufskraftfahrer müsste im September 2008 beginnen. Eine fristgerechte Umsetzung scheint in Luxemburg kaum mehr möglich. Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL appelliert an den Transportminister, die begonnene konstruktive Arbeit im Dialog mit allen betroffenen Parteien wieder aufzunehmen und die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit die Richtlinie, deren Ziel es ist, den Straßentransport sicherer zu machen, in der bestmöglichen Frist umgesetzt werden kann.

Spezieller Verkehrsrechtschutz für Berufsfahrer

Die Syndikatsleitung beschäftigte sich außerdem mit der Organisation der Sozialwahlen im November 2008 und stellte ihren seit März 2008 funktionierenden Verkehrsrechtsschutz für Berufsfahrer vor. Künftig haben Berufsfahrer die Möglichkeit, auch bei strafrechtlichen Problemen, sowohl im In- als auch im Ausland, auf einen Anwalt zurückzugreifen.

Mitgeteilt vom OGBL-ACAL
am 2. März 2008

Regierungspolitik an der Realität vorbei

In der Frage um den Transitverkehr, unterstützte der Ministerrat am 11. Januar 2008 die Schlussfolgerungen der staatlichen Verkehrskommission, die der Meinung ist, Lkws im Transit müssten unter allen Umständen auf der Autobahn bleiben, dürften diese demnach nicht verlassen. Der OGBL-ACAL zeigt sich mit dieser Ansicht nicht einverstanden.

In ihrem Gutachten vom 12. Dezember 2007, erkennt die staatliche Verkehrskommission sehr wohl die Problematik. Die bestehenden Autobahnraststätten können dem steigenden Lkw-Verkehr nicht Rechnung tragen. Die Auffangmöglichkeiten sind erschöpft. Dennoch schlägt die Kommission vor, die Lkw-Fahrer, unter Androhung saftiger Geldstrafen, zu zwingen, die Autobahn nicht zu verlassen.

Die Regierung teilt diese Ansicht, womit sie, in den Augen des OGBL-ACAL, eine realitätsfremde Politik betreibt, die darüber hinaus, grob fahrlässig ist.

Pausen gesetzlich vorgeschrieben

Gewusst ist, dass die Autobahnachse Antwerpen-Luxemburg-Metz-Lyon eine der meistbefahrenen Transitstrecken Europas ist. Dementsprechend müsste dieser Autobahnkorridor ausreichend mit Raststätten versehen sein.

Die europäische Gesetzgebung verlangt, aus Verkehrssicherheitsgründen, dass Lkw- und Busfahrer nach 4 1/2 Stunden Lenkzeit eine Ruhepause von 45 Minuten und nach einer maximal 13-stündigen Tagesschicht eine Ruhezeit von 11 Stunden einlegen müssen.

Mit der Vorgehensweise der Luxemburger Regierung, wird den Lkw-Fahrern die gesetzlich verordnete Pause verwehrt, da sie im Fall einer Überbelegung der Raststätte gezwungen werden sollen, weiterzufahren, und dies trotz aller Probleme, die im Zusammenhang mit der Übermüdung am Lenkrad entstehen können.

Haltung der Regierung ist inakzeptabel!

Vielmehr müsste die Regierung dafür sorgen, allen Berufskraftfahrern die Möglichkeit zu geben, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten auch einhalten zu können. Dies ist nur möglich, wenn die bestehenden Autobahnraststätten ausgebaut und mit der nötigen Infrastruktur (z.B. Sanitäranlagen, Aufenthaltsräume, Restaurants, Schlafräume) ausgestattet sind. Ferner müssten Überlegungen gemacht werden, neue Raststätten, speziell für Lkw-Fahrer, einzurichten. Hier würde sich, beispielsweise, die Tankstellenzone in Rodange, an der Grenze zu Frankreich und Belgien, anbieten.

Die gegenwärtige Haltung der Regierung ist für den OGBL-ACAL unannehmbar, dies umso mehr da alle Konsumenten auf das Just-in-Time angewiesen sind und die Regierung vorhat, in Luxemburg ein großes Logistikzentrum einzurichten. Der OGBL-ACAL hat dementsprechend bei der Regierung interveniert.

Mitgeteilt vom OGBL-ACAL
am 18. Januar 2008