112. Internationale Arbeitskonferenz

Anlässlich der 112. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) trafen sich vom 3. bis 14. Juni 2024 in Genf die Delegationen der Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus 187 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), um wichtige Fragen der Arbeitswelt zu erörtern.

Der Normenausschuss, der dafür zuständig ist, dass die von der ILO angenommenen Normen von den Mitgliedstaaten eingehalten und umgesetzt werden, hat diesmal 24 Einzelfälle untersucht. Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass einige der wichtigsten grundlegenden Konventionen und Empfehlungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, wie die Konvention Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz der Gewerkschaftsrechte und das Abkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, immer häufiger angegriffen werden. Hinzu kommt, dass mehrere Regierungen sich stärker auf die Seite der Arbeitgeberverbände stellen und so die Gespräche zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierungen erschweren. Schließlich sind die Schwächung des Kontrollsystems der ILO und die zunehmende Politisierung der Debatten in der ILO, die es nicht mehr erlauben, Entscheidungen auf der Grundlage objektiver Kriterien und der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit zu treffen, nach Ansicht der Arbeitnehmervertreter zunehmend für die Nichteinhaltung der Arbeitnehmerrechte verantwortlich.

Eine erste Diskussion fand im Normenausschuss zum Schutz vor biologischen Gefahren statt, um neue internationale Normen auszuarbeiten, insbesondere in Form einer Konvention und einer Empfehlung zu biologischen Gefahren am Arbeitsplatz. Auch hier gestalteten sich die Gespräche mit den Arbeitgebervertretern schwierig, da diese sich von Anfang an gegen eine Konvention und eher für eine nicht bindende Empfehlung ausgesprochen hatten. Die Arbeitnehmervertreter in diesem Ausschuss zeigten sich jedoch recht zufrieden mit der guten Zusammenarbeit mit den Regierungen und konnten einige wichtige Ergebnisse erzielen, darunter die Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens der Arbeitnehmer in Bezug auf biologische Gefahren, umweltbezogene Bestimmungen, insbesondere die Notwendigkeit, die Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu berücksichtigen, Maßnahmen zum Schutz des Einkommens der Arbeitnehmer bei Isolation sowie angemessene Ressourcen für Arbeitsinspektoren.

Nachdem die ILO-Mitgliedstaaten in diesem Jahr die dritte Diskussion im Rahmen des Ausschusses für die wiederkehrende Diskussion über die Grundprinzipien und Grundrechte bei der Arbeit begonnen hatten, verabschiedeten sie Schlussfolgerungen, in denen sie bekräftigten, dass die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Freiheiten wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass die Grundprinzipien und Grundrechte am Arbeitsplatz vollständig umgesetzt werden können. Dies beinhaltet natürlich auch ein klares Bekenntnis zum Sozialdialog in Tripartiteform, die Anerkennung von Kollektivverhandlungen und der gewerkschaftlichen Freiheit sowie die Achtung der Grundrechte im Rahmen des grünen, digitalen und demografischen Wandels.

Schließlich betonten die Teilnehmer im Ausschuss für die allgemeine Diskussion über menschenwürdige Arbeit und die Pflegewirtschaft, dass es in diesem Bereich nach wie vor Defizite gebe, insbesondere bei der Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen, die den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Pflege gewährleisten. Verbesserungen auf Ebene der Care Economy kann nur durch einschlägige politische Maßnahmen erreicht werden, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz, Ausbildung, Kompetenzen, Lernen und durch eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen.

Neben der Arbeit der verschiedenen Ausschüsse standen auch das Eröffnungsforum der Globalen Koalition für soziale Gerechtigkeit und die Wahl des neuen ILO-Verwaltungsrats auf der Tagesordnung der 112. IAK.

Der OGBL war bei der 112. Sitzung der IAK durch Véronique Eischen, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des OGBL, Jean-Claude Reding, Vizepräsident der Arbeitnehmerkammer Luxemburg (CSL) und Sonia Neves, Zentralsekretärin der Immigriertenabteilung des OGBL, vertreten. Das gemeinsame Europasekretariat von OGBL und LCGB (SECEC) war durch Katia Neves vertreten.

 

Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (3/2024)