Im Rahmen ihrer Budgetpolitik plant die Regierung eine Reihe von Maßnahmen die den sozio-edukativen Bereich betreffen. Eine dieser Maßnahmen ist die zweisprachige Betreuung in den Kindertagesstätten während der Schulstunden. (N.B. Die Kinderbetreuung außerhalb der Schulstunden wird immer noch über die „Chèques-Service“ finanziert. Daher kann man bei dieser Maßnahme keineswegs von einer gratis Kinderbetreuung sprechen.)
Das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, die größte Vertretung der Arbeitnehmer im sozio-edukativen Bereich mit über 83% der Mandate bei den letzten Sozialwahlen, beklagt, dass es im Vorfeld keinen Sozialdialog mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft über diese Maßnahme gegeben hat. Warum konsultiert man nicht im Vorfeld das Personal, das die von der Regierung beschlossene Maßnahme ausführen wird?
Die Idee einer zweisprachigen Betreuung ist sicherlich ein interessanter Ansatz. Allerdings muss man die Frage nach der Durchführbarkeit eines solchen Betreuungsangebots stellen, wenn man weiß, dass heute ein großer Unterschied zwischen den öffentlichen und den privaten Strukturen besteht, bezüglich des Personalschlüssels und der Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter. Die Arbeitnehmer des Sektors stellen sich des Weiteren die Frage wie diese Maßnahme praktisch umgesetzt werden soll, insbesondere wenn es um das Personal geht, das dafür eingesetzt werden soll, wie die konkrete Durchführung ablaufen soll, welche Konsequenzen diese Maßnahme auf die interne Organisation der Kindertagesstätten haben wird, und wie die Kontrollen über die Umsetzung der zweisprachigen Betreuung stattfinden sollen.
Die Frage nach einer qualitativen Betreuung stellt sich übrigens auch im gesamten Kinderbereich (Kindertagesstätten und „Maisons relais“), weil die Regierung zur gleichen Zeit die Ausbildungsnormen bei der sozio-edukativen Betreuung herabsetzen will (Maßnahme Nr. 121 im „Zukunftspaket“). Das Verhältnis des Personals, das mindestens das Erzieherdiplom hat gegenüber dem Personal, das weniger qualifiziert ist, soll also erneut herabgesetzt werden, nachdem dieses erst vor einem Jahr endlich heraufgesetzt wurde. (Règlement grand-ducal du 14 novembre 2013 concernant l’agrément à accorder aux gestionnaires de services d’éducation et d’accueil d’enfants – Großherzogliches Reglement vom 14. November 2013, bezüglich der Genehmigung für die Leiter von Bildungs- und Betreuungsdienstleistungen von Kindern.)
Seit Jahren weist der OGBL darauf hin, dass eine qualitativ hochwertige Betreuung im sozialen Bereich nur über das richtige Verhältnis von qualifiziertem Personal gegenüber weniger qualifiziertem Personal möglich ist. Wir lehnen kategorisch die Meinung ab, dass eine qualitative Betreuung im Kinderbereich von irgendjemandem durchgeführt werden kann. Des Weiteren fordert das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen die Regierung dazu auf, das pädagogische Konzept, das im Rahmen der zweisprachigen Kinderbetreuung eingeführt werden soll, sowie die Berufsprofile des benötigten Personals vorzustellen.
Für das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen ist es absolut unrealistisch, einerseits das Qualitätsniveau in der Kinderbetreuung zu halten und sogar verbessern zu wollen, und zusätzlich noch eine zweisprachige Betreuung einführen zu wollen, während man andererseits die dafür erforderlichen Qualifikationen herabsetzt. Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen hat um eine Unterredung mit dem Erziehungsminister gebeten, um seine Erläuterungen zu den aufgetretenen Fragen zu hören.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen am 27. Oktober 2014
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