Nach Kenntnisnahme der Antwort von Hochschulministerin Martine Hansen auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Serge Urbany, kommt der OGBL nicht umhin seine Bestürzung darüber auszudrücken, dass in diesem Ministerium weiterhin eine gewisse Verachtung gegenüber dem Gesetz vorherrscht.
So will die Ministerin die neuen Kriterien des Gesetzes von 2013 bezüglich einer ununterbrochenen Sozialversicherungsdauer von mindestens 5 Jahren retroaktiv (!) bei den Familien, die auf Basis des Gesetzes von 2010 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht haben, anwenden, so dass die zurzeit laufende juristische Prozedur noch weiter in die Länge gezogen wird.
Es ist außerdem absolut unannehmbar, dass die Ministerin kategorisch ablehnt das Gesetz von 2010 über die Finanzbeihilfen für Studenten bei Grenzgängern und deren Kindern anzuwenden, welche diese innerhalb der letzten Jahre angefragt haben ohne Klage einzureichen.
Der OGBL wird die betroffenen Familien weiterhin unterstützen sei es bei den Verwaltungsgerichtbarkeiten bei denen Klage eingereicht wurde sei es bei den Zivilgerichtbarkeiten betreffend die Antragsteller denen der CEDIES und das Ministerium für Hochschule zu Unrecht eine Studentenbeihilfe für die Jahre 2010 bis 2013, und unter Verletzung des europäischen Gemeinschaftsrechts, verweigert haben. Anhand von ausgewählten Musterbeispielen werden Geltendmachungsklagen gegen den Staat eingereicht, und der OGBL hält sich ebenfalls bereit bei der Aktenzusammenstellung behilflich zu sein.
Der OGBL unterstreicht abschließend, dass er, genau wie in der Vergangenheit, die Interessen der betroffenen Familien verteidigen wird, ob sie nun Grenzgänger sind oder in Luxemburg wohnhaft. Dies mit dem Ziel eine gerechte und angepasste Reglementierung für alle Studenten sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft zu erkämpfen. In diesem Sinne wird sich der OGBL in die von ihm geforderte und dann auch anlässlich des kürzlich stattgefundenen Treffens mit der Ministerin zugestandene Konsultationsprozedur zum neuen Gesetz einbringen.
Mitgeteilt vom OGBL am 24. Juli 2013
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