Seit der Reform der Krankenversicherung im Jahr 2010, hat sich das Haushaltsgleichgewicht der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) mehr als wieder hergestellt, und das vorwiegend dank der Anstrengungen der Versicherten.
Nach dem Wiederaufbau der minimalen gesetzlichen Reserve, die 2016 auf 10% der laufenden Ausgaben festgelegt war, kommt es zu einem Überschussergebnis für das gleiche Geschäftsjahr von 180 Millionen Euro. Der kumulierte Überschuss beläuft sich 2016 auf 338 Millionen Euro.
In der Quadripartite von 2016 wurden auf Initiative des OGBL neue Leistungen der Krankenkasse festgehalten, um den Beitrag der Versicherten zu dieser mehr als komfortablen Finanzsituation der Gesundheitskasse zu belohnen. Seit dem 1. Januar 2017 können die Versicherten schon von verschiedenen Verbesserungen der Krankenversicherungsleistungen profitieren.
In Betrachtung der von der CNS vorgesehenen Projektionen für die kommenden Jahre, ist es für den OGBL klar, dass diese Verbesserungen bei Weitem nicht aus-reichen. Deshalb hat der OGBL in der letzten Sitzung der Quadripartite, die am 3. Mai 2017 stattgefunden hat, eine Erweiterung der Verbesserungen der Krankenver-sicherungsleistungen gefordert.
Der OGBL hat abermals darauf bestanden, dass unter anderem und prioritär die Rückerstattung der Zahn- und Augenmedizinkosten verbessert wird.
Bei einem Treffen am 25. Juli 2017, wurden den Sozialpartnern verschiedene Verbesserungsvorschläge von Romain Schneider, Minister für soziale Sicherheit, unterbreitet. Während dieser Sitzung haben die Arbeitgebervertreter eine Senkung der Sozialbeiträge gefordert. Doch ist die Senkung der Sozialbeiträge zu diesem Zeitpunkt keine Option.
Am 22. August 2017 hat der OGBL zusammen mit den anderen Gewerkschaften eine Stellungnahme an den Minister geschickt bezüglich der Vorschläge die in oben genannter Sitzung gemacht wurden, indem sie die prioritären Verbesserungen der Leistungen der Kranken-versicherung unterstrichen.
Am 28. September 2017 hat eine OGBL-Delegation sich mit dem Minister für soziale Sicherheit getroffen. Bei dieser Gelegenheit hat der OGBL seine Forderungen und Prioritäten in diesem Bereich vorgebracht. Der Minister zeigte sich verständnisvoll gegenüber den OGBL-Forderungen und hat verschiedene Vorschläge zurück-behalten. Hier eine nicht vollständige Liste der Verbesserungen bzw. der neuen Leistungen der Krankenversicherung, die vom Minister für soziale Sicherheit zurückbehalten wurden: 1) Abschaffung des persönlichen Beitrags bei Arztrechnungen für die Jugendlichen; 2) Eine Kostenrückerstattung durch die Krankenversicherung der Verhütungspille in Höhe von 80% bei über 25-Jährigen. Es wird auch eine Kostenrück-erstattung der Kofferspirale in Erwägung gezogen; 3) Neben den Leistungsverbesserungen in der Zahnmedizin, die schon 2016 beschlossen wurden, wird vorgeschlagen, dass die Frist zur Erneuerung von Zahnprothesen herabgesetzt wird; 4) Eine 100%ige Rückerstattung der Arzneimittel-behandlung gegen Krebs; 5) Eine Herabsetzung der Fristen zur Erneuerung von Brillengestellen sowie eine bessere Kostenrück-erstattung der Brillengläser. Eine Kostenrück-erstattung durch die Krankenversicherung bezüglich der Kataraktchirurgie wird wahrscheinlich auch in Erwägung gezogen; 6) Diskussionsstoff bietet auch eine bessere Kostenrückerstattung der Behandlung des Lipödems.
Was die Rückerstattungssätze in der Zahnmedizin betreffen, hat der OGBL mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Zahnimplantate in den Katalog der von der CNS zurückzuerstattenden Leistungen aufgenommen werden, wohlwissend, dass die Beiträge der Versicherten an diesen Ausgaben unter den höchsten sind. Laut Minister müsste eine Analyse für eine mögliche Kostenrückerstattung für Zahnimplantate durchgeführt werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt.
Darüber hinaus hat der OGBL bei diesem Treffen darauf bestanden, dass es unabdingbar ist, die Teilzeitvorrichtung für therapeutischen Urlaub sowie die Beschränkung des Rechts auf finanzielle Entschädigungen für Krankheit über 52 Wochen hinaus in einer Zeitspanne von 104 Wochen nachzubereiten, und dass eine Lösung kurzfristig vorgestellt werden müsste.
In der Tat muss eine legale Basis, die den therapeu-tischen Teilzeiturlaub regelt, geschaffen werden, und zwar nicht nur im Sozialsicherheitsrecht sondern auch im Arbeitsrecht. Der OGBL hat die Wichtigkeit dieser Maßnahme unterstrichen, als gute Möglichkeit für den Arbeitnehmer zu versuchen seinen Arbeitsplatz wieder einzunehmen, nach einer mehr oder weniger langen Dauer von Arbeitsunfähigkeit, ohne dass automatisch eine Prozedur zur beruflichen Wiedereingliederung gestartet wird.
Diesbezüglich hat der Minister sich dazu verpflichtet vor Ende 2017 einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Zum Abschluss wurde festgehalten, dass spätestens zum 18. Oktober 2017 eine Liste der Sach- und Geldleistungsverbesserungen den Mitgliedern der Quadripartite präsentiert werde.
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