Erneuerung des Kollektivvertrags der Arbeitnehmer der Südgemeinden

Sowohl qualitative, wie auch finanzielle Verbesserungen für die Arbeitnehmer in den Südgemeinden


Betroffenes Personal : 2.000 Arbeitnehmer      –      Personalvertretung : OGBL 87%

Am 16. Januar 2017 haben die Gewerkschaften unter der Federführung des OGBL zusammen mit 18 Gemeindeverwaltungen ein Abkommen im Hinblick auf die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer der Südgemeinden unterzeichnet.

Mitunterzeichner sind die Gemeinden Bettemburg, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch/Alzette, Garnich, Hobscheid, Käerjeng, Kayl, Koerich, Monnerich, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rümelingen, Sassenheim, Schifflingen, Steinfort.

Die Gemeinde Esch/Alzette ist traditionell verantwortlich für die Leitung der Verhandlungen.

Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend ab den 1. Januar 2017 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2018. Er deckt rund 2.000 kommunale Arbeitnehmer ab.

Hier die bereits ausgehandelten Verbesserungen:

  • die Erhöhung des Punkwertes um 2,2 %. Diese erfolgte schon am 1. Januar 2015 ! ;
  • die Überweisung einer einmaligen Jahresprämie von 0,9%;
  • eine Erhöhung der freigestellten Stunden für Arztbesuche auf 20 Stunden pro Jahr;
  • die Einführung eines Sozialurlaubs von 8 Stunden monatlich;
  • punktuelle Anpassungen des Kollektivvertrags an das aktuelle Arbeitsrecht;
  • eine Verbesserung der Bestimmungen betreffend das “reclassement professionnel interne”;
  • eine Stärkung und eine Verbesserung des Sozialdialogs in den Südgemeinden;
  • Bestimmungen über moralische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz;
  • Bestimmungen bei Anfrage auf unbezahlten Urlaub;
  • einen monatlichen Zusatz von 8 Lohnpunkten bei Ersetzen einer höheren Tätigkeit;
  • einen monatlichen Zusatz von 8 Lohnpunkten für den Ersatzpförtner;
  • einen monatlichen Zusatz von 8 Lohnpunkten für den Abteilungsleiter;
  • eine Vereinfachung der Bestimmungen bei Beförderung zum Hilfshandwerker;
  • eine Verlängerung der Laufbahn des Vorarbeiters, der aus der Laufbahn C hervorgegangen ist;
  • die Einführung eines monatlichen Lohnzuschlags für die Aufgabe des “Tuteur” oder “Instructeur”;
  • eine französische Version des Kollektivvertrages.

Die Vertragspartner haben eine paritätische Arbeitsgruppe zwecks einer Neugestaltung sämtlicher Arbeitnehmerlaufbahnen eingesetzt, welche die Verhandlungen bis spätestens zum 30. Juni 2017 abschließen soll und u.a. folgende Hauptziele verfolgt:

  • die Umsetzung verschiedener Bestandteile des neuen Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst, wie z.B. die Auszahlung einer einmaligen Jahresprämie von 1% sowie die Erhöhung der Essenszulage;
  • die Absicherung der Gehälterkohärenz zwischen den verschiedenen Berufskategorien in den Gemeinden durch die Einführung einer geregelten Einstiegsprozedur für neue Arbeitnehmer. Diese neue Einstiegsprozedur lehnt sich an die Bestimmungen der statutarischen Gehälterreform im öffentlichen Dienst an;
  • die Umgestaltung der Gehälterstruktur der kommunalen Arbeitnehmer durch die Einführung von linearen Laufbahnen. Diese schaffen die Voraussetzungen für mehr Lohngleichheit, für die Einführung eines Mechanismus für Weiterbildung und Anerkennung der Berufserfahrung und einer verbesserten Lohnentwicklung.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 18. Januar 2017