Das gemeinsame Europasekretariat des OGBL und des LCGB begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, die am 11. September 2012 angekündigt hat, ihre so genannte „Monti-II-Verordnung“ zurückzuziehen, die das Verhältnis zwischen kollektiven Kampfmaßnahmen – insbesondere Streiks – einerseits und den wirtschaftlichen Marktfreiheiten des Binnenmarktes andererseits klären wollte.
Der Verordnungsvorschlag „Monti II „ setzte wirtschaftliche Marktfreiheiten mit fundamentalen Rechten gleich indem sie behauptete, dass Grundrechte keinen Vorrang vor Marktfreiheiten haben, sondern auf gleicher Ebene stehen .
Nun ist aber ein solches Prinzip nicht annehmbar und würde die Rechte der Arbeitnehmer verletzen und die Handlungsfreiheit ihrer Gewerkschaften einschränken, dann das Recht kollektive Aktionen durchzuführen ist ein Grundrecht, das an erster Stelle stehen muss, noch vor den Marktfreiheiten.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), dem der OGBL und LCGB angeschlossen sind, hat den Verordnungsvorschlag von Anfang an abgelehnt und begrüßt ebenfalls die Entscheidung der Kommission. Sie ruft letztere auf die Zusammenhänge zwischen sozialen Grundrechten und Marktfreiheit ein für alle Mal zu klären. Der EGB schlägt deshalb vor ein Protokoll für sozialen Fortschritt auszuarbeiten und den europäischen Abkommen beizufügen.
Der OGBL und der LCGB unterstützen die Aussagen von Bernadette Ségol, der Generalsekretärin des EGB, die daran festhält, dass es die Pflicht der Kommission ist, die Interessen der europäischen Bürger an die erste Stelle zu setzen, noch vor die rein wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Gemeinschaft: „Die Kommission muss sich bewusst sein, dass die Arbeitnehmer, wenn es keinen sozialen Fortschritt in Europa gibt, das europäische Projekt in Zukunft nicht weiter unterstützen können“.
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