Sodexo mit dem Rücken zur Wand

Gesetzeswidriger Frontalangriff auf Streikrecht

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Die Auseinandersetzung um das Pflegeheim „An de Wisen“ in Bettembourg spitzt sich weiter zu. Die Geschäftsleitung des Hauses steht mit dem Rücken zur Wand und greift auf offensichtlich gesetzeswidrige und verfassungsfeindliche Mittel zurück.

Einem Aufruf des Dachverbands COPAS und ihres Präsidenten Marc Fischbach folgend hat heute morgen eine andere Pflegeeinrichtung Streikbrecher nach Bettembourg geschickt, um das streikende Personal zu ersetzen. Um dem entgegenzuwirken wurden von den Streikenden Kontrollpunkte an allen Eingängen eingerichtert, um von der anderen Einrichtung kommenden Beschäftigten den Zutritt zu verwehren. Daraufhin hat die Geschäftsführung von „An de Wisen“ die Polizei verständigt, die sich nach längeren Diskussionen dazu entschloss, die Blockade aufzulösen und die Streikbrecher ins Haus zu geleiten.

Die jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrende und mit Geldern der öffentlichen Sozialversicherungen finanzierte Aktion der COPAS hat nicht nur einen Polizeieinsatz ausgelöst, sondern stellt auch das in der Verfassung verankerte Streikrecht fundamental in Frage. Juristische Schritte gegen diese Machenschaften und ihre Auftraggeber werden eingeleitet.

Die Geschäftsführung von „An de Wisen“ und die Betreibergesellschaft Sodexo stehen mit dem Rücken zur Wand. Davon zeugt nicht zuletzt die Tatsache, dass auf verfassungswidrige Mittel zurückgegriffen wird, um den Streik zu umgehen.

Neben dem „ausgeliehenen“ Personal anderer Einrichtungen greift die Geschäftsführung des Hauses auch verstärkt auf Schüler und Praktikanten zurück. Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung werden hier missbraucht und müssen unter widrigsten Bedingungen Aufgaben ausführen, die ihnen von Gesetzes wegen untersagt sind.

Der OGBL richtet einen dringlichen Appell an das Unterrichtsministerium und an die Direktion des LTPS, hier ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Schüler umgehend abzuziehen. Es kann und darf nicht sein, dass Schüler als Streikbrecher missbraucht werden, um das in der Verfassung verankerte Streikrecht auszuhöhlen. Auf mehrfache Anfragen des OGBL hat die Direktion der Schule bisher nicht reagiert. Ein offizielles Schreiben mit Kopie an den Unterrichtsminister wurde daraufhin an das LTPS adressiert.

Der OGBL appelliert weiterhin an die „Inspection du Travail et des Mines“, einen Bereitschaftsdienst vor Ort einzurichten, um umgehend auf die vielen Gesetzesbrüche seitens der Geschäftsführung reagieren zu können.

Im Gegensatz zu ihrer Geschäftsführung stehen die Streikenden nicht mit dem Rücken zur Wand: Der erneute Frontalangriff auf das Streikrecht hat ihre Entschlossenheit nur noch weiter verstärkt. Der OGBL wird auch weiterhin Streikbrecher davon abhalten, in das Pflegeheim zu gelangen und Angriffe auf gewerkschaftliche Grundrechte mit allen Mitteln abwehren.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 13. Juni 2018