Erhöhung des Mindestlohns und Einführung eines neuen Steuerkredits bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro

Die Regierung hatte für 2019 eine Nettoerhöhung von monatlich 100 Euro für alle Bezieher des gesetzlichen Mindestlohns (MiLo) angekündigt. Diese Erhöhung wird spätestens mit der Auszahlung des Juli-Lohns effektiv sein, rückwirkend zum 1. Januar 2019. Diese Erhöhung besteht in Wirklichkeit aus drei Elementen, wovon das letzte gerade eben vom Parlament verabschiedet wurde. Eines dieser Elemente betrifft in der Tat nicht nur den MiLo, sondern sämtliche Löhne bis zu 3.000 Euro brutto. Wir erklären…

–  Zuerst ist der Brutto-MiLo schon zum 1. Januar 2019 um 1,1% erhöht worden. Diese Erhöhung entspricht in Wahrheit der regelmäßigen Anpassung des MiLo an die Lohnentwicklung. Es handelt sich um eine Maßnahme, die alle zwei Jahre durchgeführt wird, und die demnach auch ohne neue Initiative seitens der Regierung genommen worden wäre. Diese Maßnahme ist allerdings fester Bestandteil der Nettoerhöhung von 100 Euro des MiLo, wie sie von der Regierung angekündigt wurde.

–  Anschließend ein neuer am MiLo anwendbarer Steuerkredit, der jedoch tatsächlich (absteigend) sämtliche Löhne bis zu einem Bruttobetrag von 3.000 Euro betrifft (vgl. nebenstehende Tabelle und Erklärungen), und zurzeit in den Betrieben umgesetzt wird. Wenn diese Maßnahme im April auch von der Regierung angenommen wurde, so müssen die Arbeitgeber sie spätestens mit der Auszahlung des Juli-Lohns umsetzen. Diese Maßnahme gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019. Dieser neue Steuerkredit (CISSM) ersetzt nicht den bestehenden Steuerkredit (CIS), sondern kommt hinzu.

–  Schließlich wird der Brutto-MiLo nochmals um 0,9% ansteigen. Das Gesetz wurde Ende Juni gestimmt und soll retroaktiv zum 1. Januar 2019 ab Juli umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die einzige wirkliche strukturelle Erhöhung des Brutto-MiLo, die die Regierung vorgenommen hat.


Brutto-MiLo-Beträge ab Juli 2019 (+0,9%):

MiLo für Nichtqualifizierte: 2.089,75 € / MiLo für Qualifizierte: 2.507,70 €


Wer wird vom neuen Steuerkredit profitieren und in welcher Höhe?

Der neue Steuerkredit der gerade eingeführt wurde (genannt „Steuerkredit für den gesetzlichen Mindestlohn“ – CISSM), betrifft in Wirklichkeit sämtliche Personen, die einen monatlichen Bruttolohn von zwischen 1.500 und 3.000 Euro beziehen (für eine Vollzeitbeschäftigung). Die Personen, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, müssen den Bruttolohn ausrechnen, den sie bei einer Vollzeitbeschäftigung bekommen würden, um den CISSM-Betrag zu bestimmen (Siehe untenstehend Beispiel 2).

cissm_de

Um den genauen CISSM-Betrag auszurechnen, den ein Arbeitnehmer beziehen wird, wenn sein Bruttolohn
zwischen 2.500 und 3.000 Euro liegt, muss man folgende Formel anwenden:

CISSM-Betrag = 0,14 x (3.000 – Betrag des Bruttolohns)

Beispiel 1: Vollzeit (100%) entlohnt mit 2.662 Euro

Berechnung: CISSM von 0,14 x (3.000 – 2.662) = 47,32 Euro

Beispiel 2: Teilzeit (60%) entlohnt mit 1.662 euros (was bei Vollzeit einem Bruttolohn von 2.770 Euro entsprechen würde)

Berechnung: CISSM von 0,14 x (3.000 – 2.770) = 32,2 Euro, einer Vollzeit entsprechend / Aber Achtung: Da dieser Arbeitnehmer einer Teilzeitarbeit nachgeht, muss dieser Betrag auf 60% reduziert werden. Er hat also in Wirklichkeit Recht auf CISSM in Höhe von 19,32 Euro (denn: 32,2 x 60 / 100 = 19,32)

Der OGBL rät

Der OGBL rät allen betroffenen Arbeitnehmern ihren Lohnzettel ab dem Monat Juli aufmerksam zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob die Erhöhungen auch wirklich von ihrem Arbeitgeber umgesetzt wurden. Wissend, dass diese rückwirkend zum 1. Januar 2019 gelten, so müssen die Erhöhungen für die Monate Januar bis Juni auch mit dem Juli-Lohn ausgezahlt werden. Der OGBL macht schließlich auf die Tatsache aufmerksam, dass die Erhöhungen auch anwendbar sind für die Arbeitsverhältnisse, die vor dem Eintreten der neuen Gesetzgebung zu Ende gegangen sind (für die gearbeiteten Monate): Leiharbeit, befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag, die während dieser Periode zu Ende gingen.


Der OGBL fordert seit 2015 eine strukturelle Erhöhung um 10% des gesetzlichen Mindestlohns (d.h. von seinem Bruttobetrag) und betrachtet die Bruttoerhöhung von 0,9%, die ab diesem Sommer in Kraft treten wird, als einen ersten Schritt seitens der Regierung in die richtige
Richtung, und demnach auch als einen ersten Erfolg seiner gewerkschaftlichen Aktion. Dieser erste Schritt muss nichtsdestotrotz von Seiten der Regierung von weiteren Initiativen gefolgt werden, um die berechtigten Forderungen des OGBL zu erfüllen.


Aktualisiert am 24. Juli 2019