Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden in den kommenden Tagen voraussichtlich verstärkte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg stattfinden.
Damit grenzüberschreitenden Arbeitnehmer bei Grenzkontrollen die Einreise nach Luxemburg vereinfacht gestattet wird, wurde von der luxemburgischen Regierung eine Bescheinigung erstellt um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nachzuweisen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen Deutschland und Luxemburg im Rahmen der COVID19-Lage und ist bei Bedarf an Grenzübergängen auszuweisen. Auf Nachweis von diesem Formular sind Berufspendler somit von Beschränkungen von Grenzübergängen ausgenommen. Dieses Formular kann über folgenden Link abgerufen werden.
Mitgeteilt am 16. März
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