Kürzlich fand ein Treffen zwischen der nationalen Studentenvereinigung (UNEL) und dem OGBL zu einem Meinungsaustausch über die Problematik der Studienbeihilfen statt. Beide Parteien bedauern, dass die Regierung wiederum in aller Hast eine Abänderung des bezüglichen Gesetzes durchgebracht hat, ohne die Studentenorganisationen und die Gewerkschaften ernsthaft konsultiert sowie das Gutachten der Arbeitnehmerkammer in Betracht gezogen zu haben.
Wenn auch beide Organisationen begrüßen, dass die Regierung die Residenzklausel herausgenommen hat und somit die Kinder von Grenzgängern ab nächstem Schulanfang ebenfalls von den staatlichen Beihilfen für Hochschulstudien profitieren können, sind sie dennoch der Meinung, dass die für selbige zurückbehaltenen Bedingungen unausgegoren sind und zu neuen Diskriminierungen führen werden.
Es handelt sich in der Tat um zwei Bedingungen: 1. dass ein Elternteil des die Studienbeihilfen anfragenden Studenten zum Zeitpunkt der Anfrage ununterbrochen während mindestens 5 Jahren als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Luxemburg gearbeitet hat und 2. dass die luxemburgische Finanzhilfe nicht mit gleichwertigen vom Wohnstaat des Studenten gewährten Finanzhilfen kumuliert werden darf.
Die erste Bedingung könnte wiederum zu Ungerechtigkeiten und folglich zu Gerichtsverfahren führen. So hätten zum Beispiel die Kinder von Grenzgängern, die eine Alters- oder Invalidenrente aus Luxemburg beziehen (und die demzufolge nicht „Arbeitnehmer“ zum Zeitpunkt der Anfrage sind), oder die Kinder von Arbeitnehmern, die eine oder mehrere Unterbrechungen in ihrer luxemburgischen Berufskarriere haben und die so zum Anfragezeitpunkt nicht ununterbrochen 5 Jahre auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt tätig waren, kein Anrecht auf die Hilfen. Die Ausführung der zweiten Bestimmung (Anti-Kumul) wird mit Schwierigkeiten verbunden sein und könnte zu einer Art umgekehrten Diskriminierung der ansässigen Studenten führen, da die Anti-Kumul-Klausel die Familienzulagen, die in verschiedenen Ländern weiter an die Universitätsstudenten gezahlt werden, – in Luxemburg aber nicht –, nicht einschließt.
Was das neue Studienbeihilfesystem anbelangt, das die Regierung zum akademischen Jahr 2014/2015 ausarbeiten will, warnen UNEL und OGBL die Regierung und das Parlament vor einem rein buchhalterischen Ansatz. Beide Organisationen bestehen darauf, dass im genannten Fall ein breitgefächertes Konsultationsverfahren eingeleitet wird, um eine nachhaltige, sozialgerechte Lösung zu finden, die diesmal im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht ist. Beide Organisationen werden in Kontakt bleiben und sich kurzschließen, um gegebenenfalls, gemeinsame Vorschläge auszuarbeiten.
Mitgeteilt von OGBL und UNEL am 11. Juli 2013
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