Solange es Ungerechtigkeiten zwischen den Geschlechtern gibt, bleibt der Internationale Frauentag notwendig. Seit 1911 wird der Internationale Frauentag am 8. März begangen. Die ursprünglichen Forderungen nach besseren Arbeits- und Lohnbedingungen sowie besseren Wohn- und Lebensbedingungen für Frauen sind auch heute leider noch aktuell. Frauen müssen nach wie auf ihr Recht auf Arbeit, gerechte Entlohnung und gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen pochen. Dazu gehören auch Forderungen nach familiengerechten Arbeitszeiten, Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und die gleichberechtigte Teilhabe von Männern an der Familienarbeit.
Der Staat soll endlich seine Verantwortung übernehmen …
Die Frage sei erlaubt, warum eigentlich die Frauen für ihre Rechte eintreten müssen. Spätestens seit der Verfassungsrevision im Sommer 2006, anlässlich welcher festgehalten wurde, dass der Staat dafür Sorge zu tragen hat, dass die Abschaffung von möglichen Schranken die der Gleichheit zwischen Frauen und Männern entgegen stehen, aktiv gefördert wird, liegt der Ball also offiziell beim Staat, also bei der Regierung. Dieser ist es vorbehalten zu handeln damit die Gleichheit der Geschlechter realisiert wird. Es ist also eine öffentliche Verantwortung und nicht die der Frauen allein auf die Missstände aufmerksam zu machen und diese zu beheben.
… beispielsweise beim Entgeltunterschied
Immer noch besteht ein Entlohnungsunterschied zwischen Frauen und Männern – den letzten statistischen Zahlen von 2002 nach – verdienen Frauen im Durchschnitt nur 72% von dem, was ihre männliche Kollegen bekommen. 16 dieser 28% weniger Einkommen sind auf die strukturellen Unterschiede zwischen männlicher und weiblicher Beschäftigung zurückzuführen. Für die restlichen 12%, bei denen die Charakteristiken der individuellen und betrieblichen Beschäftigung identisch sind, gibt es keine Erklärung für die Ursache dieses Unterschiedes. Der OGBL stellt fest, dass es seit dieser Erhebung keine mehr gab und es somit schwer nachvollziehbar ist, ob die im Nationalen Aktionsplan für die Gleichheit (2006 – 2008) vorgesehenen Ziele, zu denen auch die Lohngleichheit gehört, erreicht wurden. Der OGBL denkt, dass dem nicht so ist.
Die Ursachen der erklärbaren Entgeltungleichheit sind unterschiedlicher Art. So sind zum Beispiel Tätigkeiten, die Frauen ausüben, nicht so hoch bewertet. In Bereichen, wo ein hoher Frauenanteil ist, sind die Einkommen geringer als in denen, wo ein hoher Männeranteil besteht. Dies gilt sowohl für den Privatsektor als auch, und das ist besonders bedauernswert, für den öffentlichen Dienst. Es besteht eine Menge Nachholbedarf, die Funktionsbewertung anders zu gestalten und hier muss der Staat eine Vorreiterrolle spielen.
… durch die Schaffung einer fortschrittlichen Gesetzgebung
Lohnunterschiede bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit dürfte es laut der großherzoglichen Verordnung von 1974 eigentlich keine geben. Leider sieht die Verordnung aber keine Maßnahme vor, die es der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer erlaubt zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber das Prinzip der Entlohnungsgleichheit einhält oder nicht. Der Nationale Aktionsplan für die Gleichheit, wir erinnern, dieser galt für 2006 bis 2008, sah zwar vor, dass eine der Maßnahmen zum Erreichen der Gleichheit, die Schaffung eines Basisgesetzes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen sei, mit dem Ziel eine größere Transparenz und einen besseren Zugang zu den Texten zu gewährleisten und ein Gesetz über die Entgeltgleichheit zu schaffen, da bisher ja nur eine Verordnung besteht.
Der OGBL erinnert daran, dass er schon in seiner Kongressresolution von 2004 ein solches Basisgesetz gefordert hat und bisher nicht in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein solches in Ausarbeitung sei. Wo bleibt also dieses Gesetz? Es wäre an der Zeit die Sozialpartner mit ein zu beziehen.
Mitgeteilt vom OGBL am 6. März 2009
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