Die Tagesordnung des OGBL-Nationalvorstands vom 5. Februar 2013 war äußerst reichhaltig und umfasste die unterschiedlichsten Themen. Eingangs stellte OGBL-Präsident, Jean-Claude Reding, fest, dass die in Europa und in Luxemburg angewandte Austeritätspolitik auf immer größere Skepsis stößt. Sogar die als sehr liberal eingestufte OECD mache jetzt Vorbehalte gegen die Wirksamkeit einer solchen Politik laut und weise darauf hin, dass eine Austeritätspolitik allein nicht fähig sei die Wirtschaft wiederzubeleben und die Staatshaushalte zu sanieren.
Im Großherzogtum hat das Statec ergründet, dass der Rückgang der Investitionen und der Binnennachfrage zur Verlangsamung der Wirtschaft beigetragen hat. Und “Rückgang der Binnennachfrage” ist gleichbedeutend mit “Kaufkraftrückgang”, der seinerseits hauptsächlich durch zwei Faktoren bedingt ist: die Austeritätspolitik und die Erhöhung verschiedener Kategorien der von den Verwaltungen festgelegten Preise (Preise für den öffentlichen Transport, Parking, Dienstleistungsschecks, …).
Der Nationalvorstand hat sich auch mit dem Sozialdialog, der Beschäftigungspolitik, der Industriepolitik, der Wohnungspolitik und der Verfassungsrevision auseinandergesetzt.
Was den Sozialdialog anbelangt, mahnt der Nationalvorstand die Regierung an, schnellsten eine Konsultationsmethode im Rahmen der Festlegung der Haushaltsorientierungen, die Luxemburg jedes Frühjahr nach Brüssel senden muss (Europäisches Semester), zu schaffen.
Im Industriesektor beharrt der OGBL darauf, dass endlich das vorgesehene Hochkomitee für Industrie ins Laufen kommt und dies auf Tripartite-Basis, und dass ein nationales Ausbildungs- und Fortbildungszentrum für Industrieberufe ins Leben gerufen wird. Ein solches sektorielles Institut müsste auch einen wichtigen Stellenwert bei der Neufassung des Gesetzes zum Arbeitsplatzerhalt bekommen, um im Vorfeld den von eventuellen kollektiven Entlassungen bedrohten Arbeitnehmern Umbildungsmöglichkeiten zum Wechsel in andere Industriebereiche zu ermöglichen. Übrigens müsste die Politik zum Arbeitsplatzerhalt für den OGBL eine Politik zur Vorbeugung von Massenentlassungen darstellen und nicht wie bis jetzt ein Vorläufer zum Sozialplan sein.
Was die Wohnungspolitik anbelangt, zeigt sich der OGBL erstaunt über die Schaffung einer neuen Stadtentwicklungsgesellschaft, die den “Fonds du logement” und die “Société nationale des habitations à bon marché” ersetzen soll, bei der es sich aber um ein kommerzielles Unternehmen handelt, das zum Ziel haben soll “für seine Aktionäre Gewinne zu erwirtschaften”. Der OGBL ersucht die Regierung und das Parlament eindringlich dafür zu sorgen, dass diese Struktur ein Schlüsselelement bildet, das den Wohnungszugang zu sozialgerechten Preisen ermöglicht.
Was die nationale Verfassungsreform anbelangt, ist der OGBL-Nationalvorstand der Meinung, dass die sozialen Grundrechte, das kollektive Verhandlungsrecht, eine Neuformulierung des Streikrechts, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in den Betrieben darin verankert werden müssen und dass man auch in der Verfassung den Berufskammern den Platz zuerkennen müsste, der ihnen zusteht.
Der Nationalvorstand befasste sich zum Schluss mit einem Bericht über das Mitgliedervolumen des OGBL und die Mitgliederentwicklung sowie mit den Leistungen, die der OGBL seinen Mitgliedern anbietet.
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