Im Sektor Bau- und Ingenieurwesen Der Kollektivvertrag aus dem Bausektor bestimmt die Modalitäten, die es bezüglich des Kollektivurlaubs anzuwenden gibt. Dieser Urlaub zieht sich über 15 Werktage ab dem letzten Freitag im Monat Juli, den Feiertag des 15. August miteinbegriffen.
Dementsprechend beginnt der Kollektivurlaub am Freitag, dem 29. Juli 2016 inkl. und dauert bis zum Sonntag, dem 21. August inkl. (Letzter Arbeitstag am Donnerstag, dem 28. Juli 2016 – Wiederaufnahme der Arbeit am Montag, dem 22. August 2016).
Für die Sanitär-, Heizungs-, Klimaanlagen- und Kühlanlagen-installateure Ein obligatorischer Kollektivurlaub von 14 Werktagen, zu denen sich der Feiertag vom 15. August hinzufügt wird jedes Jahr am 1. Montag des Monats August beginnen. Im Jahr 2016 beginnt der Kollektivurlaub am Montag, dem 1. August inkl. und endet am Sonntag, dem 21. August inkl.
Die Firmen, die Kühlanlagen installieren, und für die der Kollektivurlaub nicht Pflicht ist, müssen laut Gesetz ihren Installateuren einmal im Jahr 15 Werktage am Stück gewähren, und zwar zwischen Anfang Mai und Ende Oktober, und das nach einem internen Rotationssystem.
Für die Gipser und Fassaden-macher Der Kollektivurlaub fängt jedes Jahr am letzten Samstag des Monats Juli an, und das für mindestens eine Dauer von 14 Werktagen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2016, der Kollektivurlaub vom Samstag, dem 30. Juli inkl. bis zum Sonntag, dem 21. August inkl. dauern wird.
Diese Daten beachten nicht den Fall einer möglichen Verlängerung des Kollektivurlaubs, die im Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und der Personalvertretung beschlossen werden muss, oder falls es keine Delegation gibt, zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern. Die Daten bezüglich der Verlängerung des Kollektiv-urlaubs sowie der Arbeitsrückgewinnungskalender müssen so früh wie möglich auf den verschiedenen Baustellen ausgehängt werden, aber spätestens bis zum 1. Juni. Sie müssen gleichzeitig der Gewerbeinspektion, dem OGBL und der CCSS mitgeteilt werden.
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