Aufgrund kursierender, aber verwirrender Informationen bezüglich des Winterkollektivurlaubs, möchte der OGBL an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern, die für alle Arbeitnehmer des Bausektors und Bauingenieurwesens gelten.
So sieht die von den Gewerkschaften und den Patronatsverbänden unterschriebene Abmachung vor, dass der offizielle Kollektivurlaub im Winter 10 Arbeitstage begreift zuzüglich der Feiertage vom 25. und 26. Dezember 2012 und dem 1. Januar 2013.
Der Kollektivurlaub geht also vom Samstag, den 22. Dezember 2012 bis zum Mittwoch, den 9. Januar 2013 inklusive.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion am 19. November 2012
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