Das Syndikat Erziehung und Wissenschaft des OGBL (SEW/OGBL) und die Personalvereinigung der Kompetenzzentren und der Agentur: erzieherisch und psychosozial (APCCA – Association du Personnel des Centres de Compétence et de l’Agence : éducatif et psycho-social) haben kürzlich Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen Nr. 8163 und Nr. 8169 an den Bildungsminister Claude Meisch und die Mitglieder des zuständigen Parlamentsausschusses übermittelt.
Der Gesetzentwurf Nr. 8163 setzt die im November 2021 zwischen dem MENJE und drei Mitgliedsverbänden der CGFP geschlossene Vereinbarung um, die die Aufgaben des erzieherischen und psychosozialen Personals (EPS) regelt, während der Gesetzentwurf Nr. 8169 einem Omnibusgesetz gleicht und Änderungen im Bereich der Betreuung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen vornimmt, sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarschule und auf der Ebene der Kompetenzzentren.
Es sei daran erinnert, dass die APCCA und die SEW/OGBL erst durch die Presse über das Abkommen vom November 2021 informiert wurden, obwohl sie bis zum 1. Oktober 2021 an allen Gesprächen in diesem Zusammenhang teilgenommen und darüber hinaus einen gemeinsamen Forderungskatalog mit der CGFP verteidigt hatten. Da die Einigung des Ministeriums mit der CGFP nicht zufriedenstellend war und der Minister sich weigerte, die Verhandlungen fortzusetzen, brachten die APCCA und der SEW/OGBL die Angelegenheit vor die Schlichtungskommission des öffentlichen Dienstes. Am 28. Juni 2022, lange nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Wochen und ohne dass eine Sitzung stattgefunden hatte, teilte die Vorsitzende der Schlichtungskommission der APCCA und dem SEW/OGBL dennoch mit, dass der Streitfall unzulässig sei.
Die APCCA und das SEW/OGBL fochten diese Entscheidung an und reichten beim Verwaltungsgericht eine Nichtigkeitsklage ein. Eine Entscheidung in diesem Fall steht noch aus. Es ist zumindest komisch, dass die Regierung dennoch einen Gesetzesentwurf über das zentrale Element des Rechtsstreits, nämlich die Organisation der Tätigkeit des PSE-Personals, vorlegt, noch bevor das Verwaltungsgericht über die Gültigkeit des Rechtsstreits entschieden hat!
Die Organisation der Tätigkeit von EPS-Personal
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Nr. 8163 betonen die APCCA und das SEW/OGBL, dass die gewählte Aufgabendefinition sehr weit von der Realität vor Ort entfernt ist. Die festgelegten Kontingente sind im Vergleich zur tatsächlich benötigten Zeit lächerlich niedrig, z. B. in Bezug auf die Verfügbarkeit für die Eltern der Schüler oder für Beratungsstunden. Dadurch wird eine Situation aufrechterhalten, die der Leistung von unbezahlten Überstunden gleichkommt. Für APCCA und SEW/OGBL sollte mindestens eine halbe Stunde Vorbereitungszeit pro Unterrichtsstunde für das Personal im EPS-Bereich vorgesehen werden, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten. Es sei daran erinnert, dass im öffentlichen Sekundarschulwesen eine Aufwandsentlastung für eine Unterrichtsstunde zwei Arbeitsstunden entspricht.
Für die Diagnose- und Beratungseinheiten sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Einschränkung der Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Urlaub vor, was eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und einen Angriff auf die erworbenen Rechte des betroffenen Personals darstellt.
Schaffung zusätzlicher Aufsichtsstrukturen
In Bezug auf den Gesetzentwurf Nr. 8169 kommentieren das SEW/OGBL und die APCCA nicht alle Elemente des Gesetzentwurfs, möchten jedoch die allgemeine Tendenz des Entwurfs kritisieren, neue Überstrukturen zu schaffen, um die bestehenden Strukturen zu begleiten. Sie sind der Ansicht, dass diese Strukturen die Qualität der schulischen Inklusionsarbeit in keiner Weise verbessern. Im Gegenteil: Die Notwendigkeit, alles zu dokumentieren und zu evaluieren, erhöht den Zeitaufwand, den Lehrkräfte sowie erzieherisches und psychosoziales Personal für administrative Aufgaben aufwenden müssen. Dies führt letztlich dazu, dass weniger Zeit für die Betreuung der Kinder zur Verfügung steht.
A-EBS
Beide Gesetzentwürfe sehen die Einführung einer neuen Funktion vor, nämlich des Assistenten für Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen (A-EBS). Diese Assistenten können mit einem DAP oder einem gleichwertigen Abschluss eingestellt werden.
In ihren Stellungnahmen sprechen sich APCCA und SEW/OGBL gegen die Öffnung der Betreuung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen für weniger qualifiziertes Personal aus. Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen brauchen die qualitativ hochwertigste Betreuung, die möglich ist. Dies läuft einmal mehr auf einen Ausverkauf der Kinderbetreuung aus rein haushaltspolitischen Gründen hinaus, anstatt die Gründe für den derzeitigen Personalmangel zu bekämpfen.
Mitgeteilt von der APCCA und der SEW/OGBL, am 20. April 2023
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