Im Rahmen des Fusionsprojekts des Kulturministeriums zwischen der Philharmonie und dem OPL war eine Zweierarbeitsgruppe, bestehend aus einerseits den Vorstandsmitgliedern beider Einheiten und andererseits aus Vertretern des OGBL sowie den Personalvertretern, beauftragt worden einen gemeinsamen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer beider Strukturen auszuarbeiten.
Hervorzuheben ist, dass es einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des OPL gab, aber keinen für die Arbeitnehmer der Philharmonie.
Erst nach einem ganzen Jahr zäher Verhandlungen, die vom Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL des OGBL, der einzigen vertretenen Gewerkschaft geführt wurden, konnte eine Vereinbarung gefunden werden.
Diese Verhandlungen führten zum Abschluss eines neuen gemeinsamen Kollektivvertrags für die Musiker des Orchesters sowie für das administrative und technische Personal des OPL und der Philharmonie.
Der Kollektivvertrag wurde von einer sehr breiten Mehrheit des Personals beider Einheiten angenommen.
Der Kollektivvertrag wird dazu beitragen das Orchester besser auf der nationalen und internationalen Szene als kultureller Botschafter des Großherzogtums Luxemburg zu positionieren. Der Kollektivvertrag wird ein anpassungsfähigeres Funktionieren des Orchesters ermöglichen. Das neue Tätigkeitsfeld der Musiker kann in Zukunft auch das Musizieren in kleiner Besetzung sowie pädagogische Aufgaben umfassen.
Außerdem beinhaltet der neue Kollektivvertrag eine vereinheitlichte Gehaltstabelle für das administrative und technische Personal des OPL und der Philharmonie.
Die Verhandlungen verliefen in einem Klima des gegenseitigen Respekts und wurden von der Absicht getragen eine pragmatische und wirksame Lösung im Interesse aller Arbeitnehmer auszuarbeiten.
Mitgeteilt vom Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL des OGBL am 31. Oktober 2011
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