Kollektivvertrag für den Fliesenlegerberuf unterschrieben

Der OGBL, als mehrheitliche Gewerkschaft, und die Vereinigung der Luxemburger Fliesenlegerbetriebe (Fédération des Entreprises de Carrelages du Grand-Duché du Luxembourg) haben eine Vereinbarung zum Kollektivvertrag für den Fliesenlegerberuf unterschrieben.

Die Zusatzvereinbarung, die am 16. Juni 2013 mit einer Gültigkeit von drei Jahren in Kraft trat, beinhaltet bedeutsame Verbesserungen durch die Einführung von an die Betriebszugehörigkeit gebundenen automatischen Beförderungen. Außerdem, haben die Sozialpartner die Tarife für Akkordarbeit überarbeitet, verbessert und modernisiert, damit sie den technischen Entwicklungen des Fliesenlegerberufs Rechnung tragen.

Des Weiteren sieht die Zusatzvereinbarung eine einmalige Bruttoprämie von 8.100€ für die Baustellenhandlanger (Q1) vor, deren Lohn am Unterschriftsdatum unter dem gesetzlichen qualifizierten Mindestlohn lag (13,0002€/Stunde). Die Prämie wird in drei Raten von je 2.700€ mit den Dezemberlöhnen 2013, 2014 und 2015 ausbezahlt.

Gemeinsame offizielle Mitteilung des OGBL und der „Fédération des Entreprises de Carrelages du Grand-Duché du Luxembourg“
am 15. Juli 2013