Bei der Reform der Krankenversicherung, 2010, war die finanzielle Situation der Gesundheitskasse (CNS) defizitär. Bei der besagten Reform wurden Maßnahmen ergriffen, um den Haushalt der CNS zu sanieren. In diesem Zusammenhang erinnert der OGBL daran, dass es hauptsächlich die Versicherten und die Patienten sind, die zur Sanierung der Finanzsituation der CNS beigetragen haben. Deswegen hat der OGBL bei jeder Sitzung der Quadripartite mit Nachdruck darauf bestanden, dass die Versicherten von Kompensations- und Verbesserungsmaßnahmen profitieren müssen, wenn es um die Kostenübernahme von zahn- und augenärztlicher Behandlungen geht. Ebenso vertritt der OGBL die Meinung, dass die CNS auch die Kosten der Alternativmedizin (Chiropraktik, Osteopathie, Homöopathie sowie andere alternativen Therapien) übernehmen müsste. Bei der Sitzung der Quadripartite der Sozialversicherung am 26. Oktober 2016, wurde festgehalten, dass Anfang 2017 Arbeitsgruppen geschaffen werden, um diesbezügliche Vorschläge zu erarbeiten, die bei der nächsten Quadripartite-Sitzung im Frühjahr 2017 vorgestellt würden. In der Zwischenzeit, damit die Versicherten schnell davon profitieren können, hat der CNS-Direktionsvorstand mehrere Gesundheitspflegeleistungen beschlossen, die nur Statutenanpassungen der CNS benötigen, nicht aber Anpassungen der Sozialversicherungsgesetzgebung. Hier eine unvollständige Aufzählung der Hauptleistungen, die vom CNS-Direktionsvorstand gestimmt wurden, und die ab dem 1. Januar 2017 von der Krankenversicherung übernommen werden. 1) Im Ausland bewilligte Kuren für minderjährige Kinder Bei einer von der CNS im Ausland bewilligten Kur für einen Minderjährigen werden die Aufenthaltskosten einer Begleitperson von der Krankenversicherung übernommen, wenn der Antrag hierfür formell gestellt wurde und bis zur Summe, die von Artikel 79 der Statuten vorgesehen ist (Neuer Artikel 30, Absatz 2 der CNS-Statuten). 2) Augenärztliche Pflege a) Ab dem 1. Januar 2017 wird die Krankenversicherung die Kosten für Kontaktlinsen übernehmen, nicht mehr erst ab einer Dioptrie von über 8, sondern schon ab einer Dioptrie von 6. (Neuer Artikel 122, Absatz 1, Punkt 1 der CNS-Statuten). b) Die CNS reduziert die einzuhaltende Erneuerungsfrist für Kontaktlinsen von 4 auf 3 Jahre, wenn es keine Veränderung der Dioptrie oder präzise ärztliche Indikation gibt. (Neuer Artikel 128 der CNS-Statuten). c) Der Direktionsvorstand der CNS hat beschlossen, dass die Kosten für organische Brillengläser bei sämtlichen Versicherten übernommen werden, und das ohne ordnungsgemäß begründetes ärztliches Attest (Neuer Artikel 116, Absatz 1, Punkt 2 der CNS-Statuten). 3) Vorbeugeprogramm gegen Darmkrebs Im Rahmen des organisierten Früherkennungsprogramms für Darmkrebs, werden die Kosten der durchzuführenden technischen Vorgänge nicht zu Lasten der Versicherten sein, die am besagten Programm teilnehmen. (Neuer Artikel 35, Absatz 4, Punkt 3 der CNS-Statuten). 4) Zahnärztliche Pflege a) In der Tat wird die Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2017 die Kosten für lokale Anästhesie übernehmen, auch im Rahmen einer Zahnfüllung, was zurzeit nicht der Fall ist (Neuer Artikel 40, Paragraph 1 der CNS-Statuten). b) Die CNS hat es vorgesehen, die Kosten für Zahnsteinentfernung alle 6 Monate zu übernehmen anstatt wie bisher nur einmal im Jahr (Neuer Artikel 40, neuer Paragraph 4 der CNS-Statuten). Achtung: Eine Kostenbeteiligung von 12% wird immer zu Lasten des Versicherten bleiben. 5) Chirurgische Behandlung des Lipödems Ab 1. Januar 2017 wird die Krankenversicherung die Kosten für die chirurgische Behandlung des Lipödems, Stufe 4, übernehmen, unter Vorbehalt der Erfüllung der statutarischen Bedingungen der CNS. (Anhang C der CNS-Statuten). 6) Behandlung mit Antibiotika Den Apotheken wird gestattet, den Versicherten die Antibiotika in ausreichender Menge auszuhändigen, um eine Behandlung von maximal einem Monat zu garantieren (Neuer Artikel 108, neuer Abschlussabsatz der CNS-Statuten). Dies bringt es mit sich, dass der Versicherte nicht mehr ein zweites Mal zur Apotheke zurückkehren muss, um die von seinem Arzt verschriebene Behandlung zu Ende zu führen. 7) Änderungen bezüglich der physiotherapeutischen Massage Eine neue Konvention zwischen der CNS und der „Association luxembourgeoise des kinésithérapeutes (ALK)“ sowie eine Revision der beschriebenen Behandlungen wurde kürzlich finalisiert. Die Qualitätsnormen bezüglich der Infrastruktur wurden in dem neuen Abkommen festgelegt, sowohl was den Wartesaal, die Minimalfläche der Behandlungsräume, als auch der obligatorische Aushang von verschiedenen Informationen usw. betrifft. Was die Leistungen betrifft, so wurde Folgendes festgehalten: es ist verboten mehrere Patienten gleichzeitig zu behandeln, die Definition des Inhaltes der Patientenakte, die Minimaldauer einer Behandlung von 20 Minuten, usw.… Darüber hinaus wurden die Verallgemeinerung der Entmaterialisierung der Dokumente sowie deren Übermittlungsfluss festgelegt. Achtung: die Zahlungsweise – „Tiers payant“ – ist nur dann möglich, wenn der Antrag vom Physiotherapeuten selbst eingereicht wird. Wenn aber der Versicherte den Antrag für die Kostenübernahme stellt, muss er die Kosten vorschießen, und kann sie nachher zurückerstattet bekommen. Die Übernahme von 70% der Behandlungskosten – für geläufige Pathologien – der physiotherapeutischen Massage bleibt unverändert. Jedoch sehen die CNS-Statuten im neuen Artikel 55 eine hundertprozentige (100%ige) Kostenübernahme vor, in begrenzt festgelegten Situationen – schwere Pathologien, post-operativen Behandlungen, Behandlungen von Kindern unter 18, Bilanz –. Der Versicherte ist verpflichtet sich eine standardisierte ärztliche Verordnung von seinem behandelnden Arzt zu besorgen, bevor er die Behandlung bei dem von ihm ausgewählten Physiotherapeuten beginnen kann. 8) Transport mit Ambulanz oder Taxi Der Direktionsvorstand hat die statutarischen Vorkehrungen überprüft. Es wurde beschlossen die Lektüre der CNS-Statuten zu vereinfachen. Des Weiteren sind die verschiedenen Kostenübernahmeraten angehoben worden. • Taxi: Kilometerpauschale erhöht auf 1,60 Euro mit einem Festbetrag von 6,40 Euro pro Fahrt. • Ambulanz: Pauschale von 38 Euro und Kilometerpreis von 1,25 Euro. 9) Prothesen – Einführung von Therapieschuhen für Diabetikerfüße Die neuen statutarischen Bestimmungen der CNS werden es vorsehen, seitens der Krankenversicherung die Kosten für Ausstattung für Diabetikerfüße zu übernehmen, wie z.B. orthopädische Sohlen oder Therapie- bzw. Orthopädieschuhe für den Diabetikerfuß. Eine neue CNS-Webseite (www.cns.lu) wird ab dem 22. Dezember 2016 online gestellt. Die Webseite wurde dahingehend überarbeitet, dass für die Versicherten die Suche nach Informationen über das System der Kranken- und Mutterschaftsversicherung erleichtert wird.
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