Antrag auf Kindergeld per Internet : Der OGBL wirft Fragen auf

Die Familienkasse (Caisse nationale des Prestations familiales – CNPF) hat neulich mitgeteilt, dass ab jetzt die Anträge auf Kindergeld für Neugeborene über einen Internet-Service im Rahmen des von der Regierung angekündigten einheitlichen Online-Ansprechpartners (guichet unique virtuel) gestellt werden können.
Der OGBL wollte wissen, ob es sich zu diesem Zeitpunkt für den Einzelnen lohnt, auf dieses elektronische Service zurückzugreifen. Damit ein via Internet eingereichter Antrag auf Familienzulagen die gleiche Rechtsverbindlichkeit besitzt wie ein handschriftlich unterzeichneter Papierantrag, muss der elektronische Antrag anhand einer Luxtrust-Chipkarte elektronisch unterzeichnet werden. Diese Karte ist vergleichbar mit einer Kreditkarte deren Chip anstatt der Zahlfunktion eine Identifizierfunktion sowie eine Signier-Funktion enthält. Um es vereinfacht darzustellen, dient die Karte einerseits als Personalausweis und andererseits als Schreibstift. Um eine solche Karte benutzen zu können, muss man auf seinem Computer ein Kartenlesegerät anschließen. Und damit ein solches Lesegerät funktioniert muss zuerst die „Middleware-LuxTrust“-Software installiert werden.

Kostenpunkt und Nachteile

Die Luxtrust-Chipkarte kostet 57,50 Euro und ist drei Jahre gültig. Der Kartenleser, den man sich z.B. bei der Post besorgen kann, kostet 20 Euro. Zusammen: 77,50 Euro. Auf der Luxtrust-Internetseite heißt es, die Karten würden nur auf PC laufen (Windows 2000, XP oder Vista). Das heißt, dass Mac-Benutzer sich zuerst einen PC anschaffen müssten, um von diesem Angebot profitieren zu können. Es ist merkwürdig, dass der Staat sich hier indirekt an einem Technologievorzug und somit an einer Form von unlauterem Wettbewerb beteiligt. Des Weiteren ist zu bemerken, dass es wohl nicht jedem gegeben sein wird, dieses System selbst ans Laufen zu bringen. Einige werden wahrscheinlich auf einen Informatiker zurückgreifen und diese Kosten zusätzlich bezahlen müssen.

Der OGBL empfiehlt, weiterhin die Anträge in Papierform einzureichen

Angesichts dieser Feststellungen, empfiehlt der OGBL den Versicherten weiterhin die herkömmlichen Antragbögen für Neugeborene zu benutzen. Sie können natürlich, falls sie Intenetzugang haben, auf der CNPF-Seite (www.cnpf.lu) das Formular ausfüllen, es anschließend ausdrucken, unterzeichnen und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die Familienkasse senden.

Falls die Regierung den Bürgern in Zukunft eine größere Anzahl von Anwendungen beispielsweise in den Bereichen Sozialversicherung und Steuern anbieten sollte, und sobald Luxtrust die technischen Kompatibilitäts-Probleme ihres Angebots gelöst hat, wird sich der OGBL wieder zu diesem Themenkomplex äußern. Abschließend möchte der OGBL darauf aufmerksam machen, dass der Staat in Zukunft durch die Einführung eines einheitlichen Online-Ansprechpartners (guichet unique virtuel) Ersparnisse machen wird. Für den OGBL müssten diese Ersparnisse den Benutzern zugute kommen und zwar dadurch, dass der Staat die notwendigen elektronischen Tools wesentlich günstiger zur Verfügung stellt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 9. Juni 2008