Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland regelt, welcher der beiden Staaten das Besteuerungsrecht hat. Für Deutsche Grenzgänger in Luxemburg gilt: Wer seine berufliche Tätigkeit in Deutschland oder in einem anderen Drittstaat ausübt, ist verpflichtet, diese Arbeitszeiten in Deutschland zu versteuern.
Das Gesetz wird nun strikt auf alle Grenzgänger angewendet. Die rückwirkende Besteuerung trifft besonders Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Banken und Beratungsgesellschaften, sowie aus dem Bau- und Transportsektor. Der OGBL macht seine Mitglieder, vor allem aus dem Transportsektor, bereits seit langem auf diese Problematik aufmerksam.
Die Umsetzung des Gesetzes bringt in der Praxis viele Probleme mit sich, weil wichtige Detailfragen ungeklärt sind, und von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt werden. Insbesondere ist die steuerliche Behandlung von Urlaubs-, Krankheits- und Ausbildungszeiten der Grenzgänger in Deutschland bislang nicht einheitlich geklärt. Viele Arbeitgeber weisen den Auslandsanteil auf den Lohnzetteln nicht aus und es wird kein Freistellungsantrag gestellt, sodass der Grenzgänger bis zu der Rückerstattung seiner in Luxemburg gezahlten Steuern häufig doppelt besteuert wird.
Mit enormen Steuernachzahlungen konfrontiert
In einem Gespräch mit dem Leiter des Finanzamtes in Trier hat der OGBL auf diese Fragen hingewiesen und unterstrichen, dass vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Leidtragenden dieser Politik sind. Sie werden rückwirkend besteuert und sehen sich mit zum Teil enormen Steuernachzahlungen konfrontiert.
Bei dem Gespräch wurde auch das Dilemma der Finanzämter deutlich: Sie sind von den steuerpolitischen Entscheidungen in Berlin abhängig. Und Berlin ist weit weg. Dort wird aber derzeit das neue Doppelbesteuerungsabkommen vorbereitet. Hierbei stehen lediglich Detailfragen auf der Agenda. Der OGBL hat sich deshalb bereits am 7. Februar 2011 unter anderem an die zuständigen Minister Luc Frieden und Wolfgang Schäuble gewandt und um einen Termin gebeten.
Um seiner Forderung zur Aussetzung der rückwirkenden Besteuerung Nachdruck zu verleihen, ruft der OGBL seine Mitglieder auf, auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de eine Frage zu diesem Thema an den Bundestagsabgeordneten seines jeweiligen Wahlkreises zu stellen. Darüber hinaus hat sich der OGBL schriftlich an alle Bundestagsabgeordneten der Grenzregion gewandt und um ihre Unterstützung für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geworben.
Der OGBL fordert ein praxisorientertes, vereinfachtes Verfahren der Steuerfestsetzung für Grenzgänger und verurteilt aufs Schärfste die ausserdem angedachte Besteuerung von Krankheits- und Urlaubszeiten der Grenzgänger. Dieses Verfahren würde auch Luxemburger treffen, die im Grenzgebiet wohnen.
In den Verhandlungen um ein neues Doppelbesteuerungsabkommen ist die deutsche und die luxemburgische Politik gefordert, die Probleme der Grenzgänger ernst zu nehmen und hier endlich Klarheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmer für die Versäumnisse der Politik und der Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden!
Mitgeteilt vom OGBL am 4. März 2011
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