Sonntägliche Ladenöffnung in der Stadt Luxemburg

Sonntägliche Ladenöffnung in der Stadt Luxemburg : Arbeitsbedingungen werden einigen wenigen Geschäftsinteressen geopfert

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Eine Delegation des OGBL-Syndikats Handel wurde am 17. März 2015 von Francine Closener, Staatssekretärin für Wirtschaft, empfangen, und zwar im Rahmen ihres kürzlich gefassten Beschlusses, über die Sondergenehmigung für die Geschäftsleute und Handwerker, die in der Oberstadt und im Bahnhofsviertel ansässig sind, dass diese im Jahr 2015 jeden Sonntag und jeden Feiertag bis 19 Uhr öffnen dürfen.

Das OGBL-Syndikat Handel hat der Staatssekretärin gegenüber seine Unzufriedenheit sehr klar zum Ausdruck gebracht. Es bemängelt in erster Linie die negativen Auswirkungen, die dieser Entschluss auf die Arbeitsbedingungen des betroffenen Personals haben wird. Außer einer ungerechten Verlängerung der Arbeitswoche dieser Arbeitnehmer, die einen zusätzlichen Teil ihrer Freizeit beschneiden wird, bringt die sonntägliche Öffnung eine Reihe von zusätzlichen Unannehmlichkeiten (weniger öffentlicher Transport als unter der Woche, Aufnahmestrukturen für Kinder sind geschlossen, usw.). Der OGBL ist der Meinung, dass die Arbeits- und – Existenzbedingungen – der Arbeitnehmer bloß einigen wenigen Geschäftsinteressen geopfert werden.

17032015_commerce_Closener_3In diesem Zusammenhang hat der OGBL es auch nicht verpasst zu bemerken, dass es absurd sei zu glauben, dass die erweiterten sonntäglichen Öffnungszeiten der Geschäfte in der Stadt Luxemburg, den Umsatz dieser selben steigern würde. In der Tat wird die Kaufkraft der Haushalte identisch bleiben, und so wird es bestenfalls zu einer Verschiebung der Einkäufe kommen, die sowieso während der sechs anderen Wochentage getätigt worden wären. Demnach würde dies nicht den geringsten Mehrwert für die Geschäftsleute erbringen.

Der OGBL hat ebenfalls mit Nachdruck gefordert, dass die Staatssekretärin jetzt nicht der Versuchung unterliegen möge, diese Art von Sondergenehmigung auch noch auf andere Gemeinden im Land auszuweiten, auf Druck von Geschäftsverbänden, die sich plötzlich nach diesem Präzedenzfall bermerkbar machen.

Für den OGBL bietet die jetzige – 2012 überarbeitete – Gesetzgebung, den Geschäftsleuten genügend Möglichkeiten bezüglich der Ladenöffnungszeiten. Freiräume, die von den Geschäftsleuten nicht nur nicht ganz ausgeschöpft werden und noch darüber hinaus viel weiter gehen als in den Nachbarländern. Deshalb kann das Argument des Mangels an „Wettbewerbsfähigkeit“ hier auch nicht gelten.

17032015_commerce_Closener_2Die Staatssekretärin hat ihren Willen bekräftigt, demnächst im Detail die aktuellen Vorkehrungen bezüglich der Ladensöffnungszeiten auszuwerten, um gegebenenfalls die bestehende Gesetzgebung umzuändern. Zuerst möchte das Wirtschaftsministerium in Kürze eine Studie in Auftrag geben, die sowohl auf soziologischer und organisatorischer Ebene als auch in puncto Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, die zurzeit von einer Sonderregelung in Bezug auf die vorgeschriebenen Schließungszeiten betroffen sind, durchgeführt wird. Die Staatssekretärin hat in diesem Kontext dem OGBL angeboten, sich an der Ausarbeitung dieser Studie zu beteiligen.

Das OGBL-Syndikat Handel, als Vertreter der Arbeitnehmer des Sektors und demnach auch als größter Kenner der Situation und der Arbeitsbedingungen des Personals aus dem Handel, hat sich natürlich dazu bereiterklärt, an dieser Studie mitzuarbeiten. Es hat nichtsdestotrotz die Herangehensweise der Regierung kritisiert, die darin besteht, zuerst neue Initiativen zu ergreifen, und dann erst zur Auswertung der Situation überzugehen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 23. März 2015