Nach der Ankündigung, dass die Beschäftigten von Cargolux ab dem 14. September in den Streik treten werden, hat die Geschäftsleitung von Cargolux ihre Sicht des Arbeitskonfliktes dargelegt. Entgegen den Behauptungen der Direktion sind die gewerkschaftlichen Forderungen weder unrealistisch noch überzogen.
Für den OGBL und den LCGB sind die verschiedenen Forderungen untrennbar miteinander verbunden. Nur eine umfassende Einigung über alle strittigen Punkte kann den Streik beenden, der morgen früh beginnen wird. Angesichts der Stellungnahme der Cargolux-Direktion von heute Morgen möchten die Gewerkschaften noch einmal im Detail auf die strittigen Punkte eingehen.
Die von den Gewerkschaften geforderte Lohnerhöhung von 6% kann keinesfalls mit der Prämie für die Beteiligung am Unternehmensprofit in Verbindung gebracht werden. Zum einen hängt diese Prämie vom Nettoergebnis ab, das das Unternehmen gemeinsam mit seinen Mitarbeitern in einem Jahr erzielt hat. Andererseits sind die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gezahlten Gewinnbeteiligungen das Ergebnis einer außergewöhnlichen Situation und von Rekordergebnissen infolge der Pandemie und stellen keinen dauerhaften Besitzstand dar. Außerdem waren die in den Jahren 2006, 2010 und 2018 gezahlten Gewinnbeteiligungen deutlich niedriger als die in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit der Pandemie gezahlten Beträge. Aufgrund der geplanten Investitionen in die Cargolux-Refinanzierung ist die Zahlung einer solchen Prämie in den kommenden Jahren deutlich unwahrscheinlicher und stellt daher im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung keine nachhaltige Verbesserung der Löhne und Gehälter dar.
Bezüglich der gewerkschaftlichen Forderung nach einer Lohnerhöhung von 6% sollte man sich die Lohnerhöhungen der letzten 20 Jahre vor Augen führen. Die Piloten erhielten von 2002 bis 2018 keine Lohnerhöhung, das Bodenpersonal lediglich im Jahr 2006 eine Erhöhung von 1%. Erst seit 2019 gibt es wieder lineare Lohnerhöhungen: 1 % im Durchschnitt über 4 Jahre für die Piloten und 1,5 % im Durchschnitt über 4 Jahre für das Bodenpersonal. Angesichts der Inflation und der sehr moderaten Lohnerhöhungen in den letzten 20 Jahren ist eine Lohnerhöhung von 6 % nicht übertrieben, vor allem angesichts der hervorragenden Ergebnisse, die das Unternehmen in den letzten Jahren erzielt hat. Eine Lohnerhöhung von 6 % ist auch nicht unrealistisch, da sie genau dem Verhandlungsergebnis für 2019 entspricht, als die finanzielle Situation des Unternehmens weniger günstig war. Bisher hat die Unternehmensleitung schriftlich nur eine Erhöhung von 4 % über vier Jahre angeboten. Entgegen den Behauptungen des Generaldirektors wurde eine Erhöhung um 5 % über 5 Jahre nie offiziell angeboten, und die Gewerkschaften lehnen diesen Versuch, Verhandlungen in der Öffentlichkeit zu führen, ab.
Bezüglich der gewerkschaftlichen Forderung nach einer Inflationsgarantie möchten die Gewerkschaften betonen, dass der Index ein integraler Bestandteil der Verhandlungspolitik der Kollektivverträge ist, ohne den die derzeitige Verhandlungspolitik der Kollektivverträge nicht möglich wäre. Außerdem wurden ähnliche Mechanismen wie der luxemburgische Index inzwischen auch bei anderen europäischen Fluggesellschaften ausgehandelt. Angesichts der wiederholten Angriffe der Arbeitgeberverbände auf den Index könnte die dynamische Lohnstruktur bei Cargolux nicht mehr aufrechterhalten werden, wenn es keinen Index gäbe oder dieser gedeckelt würde. Eine solche Deckelung würde die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer nicht mehr gewährleisten und zu einer Umwälzung der Lohnstruktur und der Tarifverhandlungen führen. Um die Gleichbehandlung aller Beschäftigten zu gewährleisten, fordern die Gewerkschaften eine Inflationsschutzgarantie für den Fall, dass der Index gesetzlich gedeckelt oder ein degressives Indexsystem gesetzlich eingeführt wird. In diesem Fall würde Cargolux bei jeder Auslösung einer Indexstufe eine Anpassung von 2,5 % des Bruttolohns aller Beschäftigten garantieren. Konkret würde das Unternehmen den Teil der Indexanpassung von 2,5 % ausgleichen, der nicht mehr durch das Gesetz abgedeckt ist. Diese Garantie gilt nicht im Falle einer gesetzlichen Anpassung, die auf die Abschaffung oder Verschiebung einer Indexstufe oder auf eine allgemeine und einheitliche Senkung des Prozentsatzes der Indexstufe abzielt.
Bezüglich der Verhandlungen über eine neue Lohntabelle für das Bodenpersonal möchten die Gewerkschaften daran erinnern, dass die Geschäftsleitung im letzten Kollektivvertrag eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat. Es kann also keine Rede davon sein, von bereits eingegangenen Verpflichtungen zurückzutreten! Die lineare Lohnerhöhung von 1,5% für die Jahre 2019 bis 2022 kann also nicht als Vorwand dienen, um die Vereinbarung über eine neue Lohntabelle für das Bodenpersonal zu brechen.
Abschließend möchten der OGBL und der LCGB betonen, dass alle ihre Forderungen darauf abzielen, die Attraktivität der Arbeitsplätze bei Cargolux zu gewährleisten. Dies erweist sich in der Tat als notwendig angesichts des künftigen Einstellungsbedarfs aufgrund der zahlreichen Pensionierungen, des Mangels an technischem Personal und Piloten im Luftfahrtsektor sowie der bereits gewährten erheblichen Lohnverbesserungen bei den konkurrierenden Fluggesellschaften.
Um den Fortbestand von Cargolux zu sichern, muss die Investition in das Refleeting des Unternehmens daher mit einer Investition in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einhergehen. Attraktive Arbeitsplätze für eine attraktive Cargolux, das ist der einzige und alleinige Grund für den morgen früh beginnenden Streik der Beschäftigten!
Mitgeteilt von OGBL und LCGB, den 13. September 2023
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