Eine OGBL-Delegation wurde kürzlich von der Innenministerin empfangen. Im Mittelpunkt der Unterredung stand die von der Regierung angekündigte Reform der Grundsteuer. Die Innenministerin schickte voraus, dass die Reform der Grundsteuer ein Element der beabsichtigten allgemeinen Steuerreform sein wird und dass die Vorbereitungsarbeiten noch nicht abgeschlossen seien.
Sie teilte ihren Standpunkt mit, dass die Grundsteuer eine kommunale Steuereinnahme bleiben soll. Dabei müsste der längst fällige neue Bewertungsrahmen für die steuerliche Erfassung des Grund- und Bodenbesitzes eine soziale Komponente für die eigene Wohnung beinhalten.
Der OGBL seinerseits bekräftigte seine Forderung, dass die Regierung dringlichst steuerliche Maßnahmen gegen die Boden- und Immobilienspekulation vornehmen muss. Wenn die Regierung dies nicht tut, ist der Kampf gegen die Preisentwicklung im Immobilienbereich und die dadurch verursachten weiteren Kaufkraftverluste zum Nachteil der Bevölkerung aussichtslos.
Aus diesem Grund müsste die Grundsteuer zusätzlich zu einer Anti-Spekulationssteuer ausgebaut werden. Der OGBL erneuerte in diesem Zusammenhang seinen Vorschlag einer Nullsteuer für die eigene Wohnung und einer progressiv sich erhöhenden Grundsteuer beim multiplen Besitz an Boden. Die höheren Steuereinnahmen für die Gemeinden sollten dem kommunalen sozialen Wohnungsbau und dem kommunalen Erwerb von Boden bzw. Wohnungen zugutekommen.
Sowohl die Innenministerin als auch der OGBL unterstrichen die Notwendigkeit einer effizienteren Besteuerung der Baulücken und der leerstehenden Wohnungen. An einer nationalen Steuermaßnahme wird man nicht vorbeikommen.
Zum Schluss der Unterredung wurde ein weiteres Treffen vereinbart, dass u.a. die kommunale Gesetzgebung und Reformvorhaben im Wohnbereich behandeln soll.
Mitgeteilt vom OGBL am 19. Dezember 2019
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