Das Kassationsgericht des Großherzogtums Luxemburg hat am 4. Juli 2013 ein Urteil gesprochen, das verfügt, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer Anrecht auf die integrale Beibehaltung seines Lohns und der anderen in seinem Arbeitsvertrag festgehaltenen Begünstigungen, einschließlich der Aufschläge und Zuschläge für Nacht-, Sontags- und Feiertagsarbeit, hat.
Doch leider sind wir in einigen Betrieben weiterhin tagtäglich mit der Tatsache konfrontiert, dass diese sich nicht an die Beschlüsse obigen Urteils halten. Da nun aber all diese Unternehmen Mitglied der Luxemburger Unternehmensvereinigung UEL (Union luxembourgeoise des entreprises) sind, hat der OGBL einen Brief an die Patronatsorganisation geschrieben und die Verantwortlichen dazu aufgerufen, schnellsten bei jenen Firmen zu intervenieren, die sich weigern dem Urteil Rechnung zu tragen, umso mehr ein solches Verhalten zusätzlich ein schlechtes Licht auf die gesamte Luxemburger Unternehmerschaft wirft.
Der OGBL fordert die UEL auf dem Gesetz gemäß Position zu beziehen, damit es in diesem Streitfall endlich zu einem Durchbruch kommt und die Luxemburger Unternehmen künftig ihren Arbeitnehmern die geschuldete Vergütung bezahlen. Der OGBL mahnt die Patronatsorganisation an, alles daran zu setzen, um diese Angelegenheit in absehbarer Zeit zu einem guten Abschluss zu bringen.
Für zahlreiche krankgemeldete Arbeitnehmer zieht die Haltung einiger Betriebe schwerwiegende finanzielle Probleme nach sich, da sie oft substanzielle Lohnverluste hinnehmen müsen. Deshalb ist die Position dieser Unternehmen zutiefts unsozial, ungerechtfertigt und gesetzeswidrig, das das Gesetz die integrale Beibehaltung des Lohns vorsieht, auch wenn keine effektiven Leistungen vom kranken Arbeitnehmer erbracht wurden.
Der OGBL bittet alle von diesem Problem betroffenen Arbeitnehmer sich sofort an ihre OGBL-Delegierten in ihrem Betrieb, die von der stärksten Gewerkschaft Luxemburgs unterstützt werden, zu wenden, die ihnen dann konkret bei den zu unternehmenden Schritten helfen werden und die weiterhin für das Anrecht auf integrale Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kämpfen werden.
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