Am 17. März 2015 hat der OGBL eine Informationssitzung organisiert für die Arbeitnehmer des Unternehmens E-BAT CONSTRUCTIONS S.À R.L., mit Sitz in Bereldingen, dessen Konkurs am Freitag, dem 13. März 2015 angemeldet wurde.
Hierbei handelt es sich um einen weiteren Konkurs im Bau- und Bauhandwerkssektor, Sektor der von mehreren Konkursen in den vergangenen Wochen heimgesucht wurde, wie zum Beispiel dem Konkurs von PMC CONSTRUCTIONS S.À R.L., vor etwa zwei Wochen, der seinerseits 34 Leute in die Arbeitslosigkeit entlassen hat.
Das OGBL-Bausyndikat hat den betroffenen Arbeitnehmern erklärt, welche Schritte sie unternehmen müssen, und wird die Forderungsanmeldungen formulieren. Es wird die Arbeitnehmer bei sämtlichen Schritten begleiten, die dazu dienen, ihre Schuldforderungen einzuklagen sowie diesem brutalen Einkommensverlust zu begegnen.
Fast sämtliche Arbeitnehmer von E-BAT CONSTRUCTIONS haben die vergangenen vier Monate keinen Lohn bekommen und die Prämie zum Jahresende wurde ihnen auch nicht ausbezahlt.
Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Arbeitnehmer als „superprivilegierte“ Gläubiger behandelt werden müssen, denn ihre Schuldforderungen sind einer Zahlungsgarantie durch den Fonds pour l’Emploi unterstellt, im Gegenwert von sechs Mal dem sozialen Referenzmindestlohn.
Wenn man jedoch die vier Monate Lohnrückstand zusammenzählt mit der Prämie zum Jahresende die noch ansteht, mit dem Geld von der Kündigungsfrist, die die Arbeitnehmer nur zu 50% bekommen sowie mit der Kündigungsentschädigung, auf die sie bei einer Entlassung Anspruch haben, so wäre das oberste Limit der vom Fonds de l’Emploi ausbezahlten Entschädigung bei weitem überschritten. Die Arbeitnehmer, die Opfer des Konkurses ihrer Firma sind, haben also kaum Anlass dazu, sich zu freuen!
Die Konkurse sind für die Arbeitnehmer in Luxemburg sehr schwer verdaulich, umso mehr die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften oft vor vollendete Tatsachen gestellt werden, und das nach Wochen von gegensätzlichen Informationen, die mit falschen Hoffnungen verbunden sind.
Der OGBL wird es also nicht müde werden, sich für eine dringende Reform des Konkursgesetzes einzusetzen. Der OGBL ist der Meinung, dass die Obergrenze der Garantie bezüglich der „superprivilegierten“ Schuldforderungen unbedingt angehoben werden muss. Ein schnelleres Verfahren zum Einkassieren der Lohnzahlungsrückstände muss ebenfalls eingerichtet werden.
Außerdem besteht der OGBL darauf, dass die Herangehensweise an die Firmen in Schwierigkeiten – die also Gefahr laufen, Konkurs anmelden zu müssen – radikal geändert werden muss, mit Hilfe eines Mechanismus, dessen Ziel es ist, rechtzeitig die wahre wirtschaftliche und soziale Situation der Firmen auszumachen sowie den Arbeitsplatzschutz zu verbessern. Dies alles, um Situationen vorzubeugen, die Lohnzahlungsrückstände auslösen sowie den sofortigen Bruch der Verbindung der Arbeitnehmer mit dem Arbeitsmarkt sowie mit ihren Einnahmequellen.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau am 18. März 2015
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