Der OGBL hat das Gehälterabkommen für den Öffentlichen Dienst über die Medien zur Kenntnis genommen.
Wie bereits seit Jahrzehnten bleibt der OGBL von diesen Verhandlungen weiterhin ausgeschlossen, obwohl er in vielen vom Gehälterabkommen direkt oder indirekt abhängigen Sektoren (CFL, Staats- und Gemeindearbeiter, Gesundheit und Sozialwesen…) die Mehrheitsgewerkschaft ist. Er hat jedoch im Monat Oktober dem Minister Wilmes seinen Forderungskatalog für diese Verhandlungen unterbreitet.
Der OGBL kann begrüßen, dass sich im unterzeichneten Abkommen einige seiner langjährigen Forderungen erfüllt wurden, insbesondere auf Ebene des Lehrpersonals:
Überhaupt sieht das Gehälterabkommen, zum „ersten Mal seit Jahrzehnten“, wie bei der Pressekonferenz unterstrichen wurde, auch Maßnahmen für die Angestellten beim Staat vor. Dies ist positiv zu werten, man kann aber bedauern, dass nicht weitergehende Schritte gegen das bestehende Zweiklassensystem vorgesehen sind.
Der OGBL hält aber weiterhin an seiner Forderung, HOHER PUNKTWERT FÜR ALLE BEDIENSTETEN BEI STAAT UND GEMEINDEN, fest. Dies ist eine elementare Frage der Gerechtigkeit, zumal die Begründung zweier unterschiedlich hoher Punktwerte seit der Rentenreform von 1999 eigentlich ihre Daseinsberechtigung verloren hat. Ein einheitlicher Punktwert würde zudem bedeuten, dass auch bei den Arbeitnehmern die bestehende Ungleichbehandlung zwischen den Nord- und den Südgemeinden beseitigt würde.
Der OGBL kann auch begrüßen, dass es zu einer Punktwerterhöhung von 2,5% in zwei Etappen kommt, auch wenn in den Medien zuvor wesentlich höhere Zahlen zirkulierten. Auch hier ist jedoch zu bedauern, dass unsere Idee einer Erhöhung von 5% auf den ersten 200 Punkten offenbar keine Option war. Dies hätte nicht wesentlich mehr Ausgaben für den Staatshaushalt bedeutet, hätte aber bei den niedrigen Karrieren deutlich substanziellere Erhöhungen mit sich gebracht (mehr als das doppelte in den C- und D-Karrieren).
Viele weiteren Punkte fehlen leider im neuen Gehälterabkommen, etwa die Frage nach demokratisch gewählten Personaldelegationen auch beim Staat, eine Prämie (analog zur „prime de doctorat“) für Beamte und Angestellte, die über ein höheres Diplom verfügen, als erfordert, oder auch die Erhöhung der Prämie für den „travail de candidature“ im Sekundarunterricht. Des Weiteren fehlt ein klares Bekenntnis zu einer Aufwertung für die Beamten und Angestellten mit BTS-Diplom oder Meisterbrief.
Es ist auch daran zu erinnern, dass viele Punkte früherer Gehälterabkommen noch immer offenstehen und dringend umgesetzt werden müssen!
Es ist zu hoffen, dass dieses Mal alle Punkte des Abkommens zügig umgesetzt werden, dies nicht nur beim Staat selber, sondern auch auf Ebene der Gemeindebeamten und -Angestellten wie auch bei den CFL.
Schließlich muss der OGBL feststellen, dass die Regierung mit ihrer Politik des Ausschlusses des OGBL aus den Verhandlungen im öffentlichen Dienst nicht nur weiterfährt, sondern diese sogar noch verschärft.
So nahm Minister Wilmes zu keinem Zeitpunkt vor der Unterschrift Kontakt mit dem OGBL auf. Dies ist ein klarer Bruch mit der Vergangenheit (vor 2020), als im Vorfeld noch eine Informationsrunde mit den anderen Gewerkschaften stattfand. Auch der vorherige Minister für den öffentlichen Dienst, Marc Hansen, hatte wenigstens den Anstand, den OGBL vor der Pressekonferenz vom 9. Dezember 2022 über das Abkommen zu informieren, was der jetzige Minister, Serge Wilmes offensichtlich für unnötig erachtete.
Sehr bedenklich ist auch der Passus des Gehälterabkommens, dass Verhandlungen zu sektoriellen Fragen mit den Unterorganisationen der CGFP geführt werden sollen. Für den OGBL darf dies auf keinen Fall bedeuten, dass seine Unterorganisationen und assoziierten Vereinigungen, etwa im kommunalen öffentlichen Dienst, im Erziehungswesen, bei der Polizei, dem edukativen und psychosozialen Personal, bei der Flughafenverwaltung usw. von diesen Verhandlungen ausgeschlossen bleiben sollen. Sollte dies beabsichtigt sein, ist mit unserer kategorischen Gegenwehr zu rechnen.
Überhaupt muss erneut daran erinnert werden, dass zehntausende Beschäftigte vom Gehälterabkommen abhängen, ohne bei diesen Verhandlungen vertreten zu werden: Gemeindebeamte und -angestellte, Arbeitnehmer bei Staat und Gemeinden, Agenten der CFL, Arbeitnehmer im Gesundheits- und Sozialwesen. In nahezu all diesen Sektoren ist der OGBL die Mehrheitsgewerkschaft! Zusätzlich zu einer stetig wachsenden Anzahl Staatsbeamten und -angestellten, die sich im OGBL organisieren, ist die Tatsache, dass diese Sektoren nicht bei den Verhandlungen vertreten sind, eigentlich ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer dieser Sektoren und der wesentlichen Arbeit, die sie tagtäglich leisten.
Der OGBL bleibt also ohne Wenn und aber bei seiner Forderung nach Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor, bei denen er selbstverständlich vertreten sein muss.
Mitgeteilt von der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL, am 30. Januar 2025.
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