Endlich konnte ein Ausweg für die von einer beruflichen Wiedereingliederung betroffenen Beschäftigten gefunden werden

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Arbeitsminister Dan Kersch hat am 27. Februar 2019 eine OGBL-Delegation für einen Austausch über die Gesetzesvorlage betreffend die berufliche Wiedereingliedrung empfangen.

In diesem Zusammenhang soll daran erinnert werden, dass die Personen, die sich in einer beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme befinden, aktuell immer noch nicht in den Genuss von tarifverträglichen Verbesserungen kommen, die ihre Gewerkschaft errungen hat nachdem sie in eine solche Maßnahme gelangten. So zum Beispiel können die wiedereingegliederten Arbeitnehmer in den Gesundheits- und Sozialsektoren nicht von der im Jahre 2017 im Rahmen der Erneuerung der Kollektivverträge FHL (Krankenhauswesen) und SAS (Sozial- und Pflegesektor) errungenen Lohnentwicklung profitieren.

Tatsächlich haben die von den Arbeitgebern ausgezahlten Lohnerhöhungen keine positiven Auswirkungen für die Betroffenen, da die Lohnaufwertung automatisch von den Zulagen des Arbeitsamtes (ADEM) abgezogen wird. Was für die wiedereingegliederten Beschäftigten ein Status quo bedeutet.

Der OGBL ist die einzige Gewerkschaft, die auf das Problem hingewiesen und konkrete Aktionen unternommen hat, um diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen. So sprach das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen bereits im Oktober 2017 beim damaligen Arbeitsminister Nicolas Schmit vor, um ihn auf diese Diskriminierung der wiedereingegliederten Personen hinzuweisen.

Nachdem 330 offizielle Briefe von betroffenen Personen eingereicht wurden und der OGBL mehrere Pressemitteilungen zu dieser Problematik veröffentlicht hatte, kam Bewegung in die Sache und der Minister ließ im Jahr 2018 eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, um das Problem zu lösen. Leider wurde dieser Entwurf bis heute nicht im Parlament zur Abstimmung gebracht.

Der derzeitige Arbeitsminister, Dan Kersch, will sich nun der Sache annehmen und dafür sorgen, dass dieser Gesetzentwurf prioritär vorangetrieben wird. Die Diskriminierung der wiedereingegliederten Arbeitnehmer müsste demnach bald eine Ende nehmen.

Der OGBL möchte das Engagement des Ministers, eine schnelle Lösung für die betroffenen Beschäftigten herbeizuführen, ausdrücklich begrüßen. Sie soll dazu führen, dass die Wiedereingegliederten nicht mehr um einen wichtigen Teil der ihnen geschuldeten Entlohnung gebracht werden können.

Mitgeteilt vom OGBL
am 28. Februar 2019