Auf Anfrage des OGBL hat die Gesundheitsministerin kürzlich eine Delegation des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen im Rahmen des Gesetzesprojekts bezüglich der beruflichen Qualifizierungen empfangen.
Mehrmals hatte das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen das Gesetzesprojekt kritisiert, das ursprünglich vorsah, unter anderem die Abänderung einiger Vorkehrungen vom umgeänderten Gesetz des 26. März 1992 bezüglich der Wiederaufwertung einiger Gesundheitsberufe vorzunehmen. Diese Änderungen hätten für die Angestellten aus dem Gesundheitssektor die Abschaffung von fünf Urlaubstagen bedeutet, die das Gesetz zur Weiterbildung garantiert.
Die Weiterbildung gehört zu den absoluten Prioritäten für die Angestellten aus dem Gesundheitssektor, von denen der OGBL erster Vertreter ist. Das Ziel der Weiterbildung ist es eine hohe Pflegequalität zu erreichen in einem hoch spezialisierten und sich ständig entwickelnden Bereich, bedingt durch die Fortschritte der Medizin und der therapeutischen Handlungen.
Der OGBL hat in diesem Kontext daran erinnert, dass das Weiterbildungszentrum DeWidong, das im Jahr 2002 von den Sozialpartnern im Kollektivvertrag des Gesundheitssektors, gegründet wurde, seit 14 Jahren erste Referenz im Weiterbildungsbereich ist, dank des Mibestimmungsprinzips, auf das es sich stützt.
Die Ministerin hat den OGBL darüber informiert, dass eine Beratung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Ministerium für Hochschulwesen und Forschung stattfand. Diese Beratung führte zu einer Veränderung des oben genannten Gesetzesprojekts, die am 19. September 2016 von der parlamentarischen Kommission gutgeheißen wurde. Um genauer zu sein: der delegierte Minister für Hochschulwesen und Forschung, Marc Hansen, hat der Abgeordnetenkammer am 15. September 2016 einige Änderungsvorschläge zukommen lassen, die die Abänderung einiger Bestimmungen von Artikel 73 des betroffenen Gesetzes zum Ziel hat, von denen insbesondere die Bestimmungen, die ursprünglich Änderungen im Bereich der Weiterbildung, betroffen waren.
Auf die einstweiligen Injunktionen von Seiten der Berufstätigen aus dem Gesundheitswesen und ihrer Gewerkschaft OGBL hin, wird schließlich vorgeschlagen, das Recht auf Weiterbildung zu erhalten.
Das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen begrüßt, dass eine solche Verschlechterung für die Angestellten des Sektors sowie der Pflegequalität verhindert werden konnte.
Ebenso, betreffend die Hinfälligkeit der Berufsausübung, haben alle Fragen zufriedenstellende Antworten gefunden. In der Tat wird das Gesetz über die Gesundheitsberufe durch zwei zusätzliche Punkte erweitert: das Recht zur Berufsausübung soll hinfällig werden, wenn ein Angestellter seit mehr als zwei Jahren inaktiv ist. Hierbei handelt es sich um die Einführung eines Parallelismus im Vergleich zu Ärzten und Apothekern.
Die Ministerin hat darüber hinaus bestätigt, dass dieser Verfall nicht effektiv sein wird, wenn eine Verbindung mit der Arbeit bestehenbleibt, wie zum Beispiel ein Elternurlaub oder wenn die Arbeitnehmer aus dem Gesundheitssektor innerhalb ihres Betriebes für andere Missionen eingesetzt werden, die nicht aus dem Pflegebereich sind, insbesondere die Personaldelegierten, jedoch auch die Angestellten die an das PRN, an die Pflegequalitätsüberprüfung oder in den Bereich der elektronischen Patientenakte usw. ausgeliehen werden.
Jegliche Diskriminierung zwischen den Angestellten bleibt demnach ausgeschlossen.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen am 13. Oktober 2016
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