Bei Gelegenheit eines Treffens von der Gesundheitsministerin Lydia Mutsch mit den Vertretern des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen war das Hauptthema, das angeschnitten wurde, die Mutualisierung der Krankenhauslabors allgemein, und das Outsourcen der ambulanten Aktivitäten der Krankenhauslabors der Robert-Schuman-Krankenhäuser im Besonderen.
Der OGBL hat daran erinnert, dass der Gesundheitssektor ein nicht kommerzieller öffentlicher Dienst ist, der von öffentlichen Geldern finanziert wird. Dieses Prinzip müsste unbedingt erhalten bleiben und in Zukunft von sämtlichen Marktteilnehmern verteidigt werden, auch von der Luxemburger Regierung.
In der Debatte über eine Mutualisierung der Krankenhauslabors setzt sich das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen zusammen mit dem betroffenen Personal für die Aufrechterhaltung der aktuellen Aktivität der Labors innerhalb der Krankenhäuser und der Krankenhauskollektivverträge (CCT FHL) ein. Die Gesundheitsministerin erinnerte daran, dass laut dem oben erwähnten Kollektivvertrag, im Falle einer Übernahme einer Dienstleistungsaktivität von einer Einrichtung, die Mitglied der FHL ist, durch eine Einrichtung, die nicht Mitglied der FHL ist, Einzel- oder Massenentlassungen, die sich auf eine/mehrere Person/en oder Angestellten beziehen innerhalb von zehn Jahren ab der Übernahme nicht erlaubt sind. Darüber hinaus ist der Angestellte in allen seinen Vertrags- und Konventionsrechten geschützt.
Die Ministerin machte darauf aufmerksam, dass man aus legaler Sicht zwischen ambulanten Aktivitäten (Blutabnahmen bei nicht-stationären Patienten) und Aktivitäten in den Krankenhäusern (an Krankenhauspatienten), die in Krankenhauslabors durchgeführt werden, unterscheiden muss. Die Gesundheitsministerin informierte diesbezüglich die OGBL-Vertreter, dass zurzeit seitens der Regierung der politische Wille nicht besteht, die Aktivitäten, die in den Krankenhäusern durchgeführt werden, auszulagern.
Nichtsdestotrotz fordern die Vertreter des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen, dass die ambulanten Aktivitäten in den Krankenhauslabors bestehen bleiben.
Laut OGBL ist die isolierte Handlung der Direktion der Robert-Schuman-Krankenhäuser, die ambulante Aktivität der Krankenhauslabors, an die Privatgesellschaft „Laboratoires réunis“ zu verkaufen, nicht nur ein Angriff auf den öffentlichen und nicht-kommerziellen Gesundheitssektor, aber auch auf die Integrität des Arbeitskollektivvertrags.
Lydia Mutsch erinnerte daran, dass sie, zu diesem Zeitpunkt, keine rechtiche Möglichkeit besitzt, in diesem spezifischen Fall einzugreifen.
Jedoch teilt die Ministerin die Einstellung des OGBL, und zwar dass es sich hierbei um eine bedauerliche Tendenz handelt, die es in einem Sektor gibt, der eigentlich ein öffentlicher Dienst ist, der sich für das Allgemeininteresse einsetzt. Wenn aus rein wirtschaftlichen Gründen dieser Schritt auch verständlich ist, so ist es jedoch für die Ministerin wichtig, dass der Patient sich im Mittelpunkt der Besorgnis befindet.
Der OGBL widersetzt sich kategorisch gegen jeglichen Versuch Aktivitäten auszulagern, die direkt mit dem Wohlempfinden des Patienten und mit den Arbeitsbedingungen der Angestellten aus diesem Sektor zu tun haben.
Die Angestellten, zusammen mit ihrer Gewerkschaft, werden die Erhaltung der wesentlichen Werte des Gesundheitssektors sowie ihren Arbeitskollektivvertrag verteidigen, und das mit all ihren gewerkschaftlichen Mitteln.
Die Ministerin hat weiterhin unterstrichen, dass die externe Qualitätskontrolle der Analysen in den Labors, die vom Qualitätskontrollbüro, sowohl in den Krankenhauslabors wie in den privaten Labors durchgeführt werden, von hoher Qualität sind, und dass sie dafür sorgen wird, dass diese Qualität, im Interesse der Gesundheit der Bürger, erhalten werden muss.
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