Pensionsreform

Unterredung zwischen dem OGBL und dem Minister für soziale Sicherheit

Am Freitag, den 18. Mai 2012 fand eine über zweistündige Unterredung zwischen dem Minister für Soziale Sicherheit, Mars di Bartolomeo, und einer Delegation des geschäftsführenden Vorstands des OGBL bestehend aus dem Präsidenten, Jean-Claude Reding, dem Generalsekretär, André Roeltgen, dem für den Bereich Soziale Sicherheit zuständigen Vorstandsmitglied, Carlos Pereira und dem Pressereferenten, Mil Lorang zum Thema Pensionsreform statt.

Der OGBL unterstrich bei diesem Treffen noch einmal seine grundsätzlichen Kritiken an der einseitig auf Ausgaben orientierten Ausrichtung der Reform, die eine Verschlechterung der Rentenberechnungsformel, Einschnitte bei der Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung (Ajustement) und die Abschaffung der Jahresendzulage vorsieht. Der OGBL betonte in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz politischen Gestaltunsgsspielraum schaffen müsste indem es zusätzliche Finanzierungsquellen vorsehe, damit Alternativen zu Leistungskürzungen möglich bleiben. Der Minister war dem Vorschlag des OGBL nicht abgeneigt, betonte aber, dass neue zusätzliche Finanzierungsquellen nicht dazu benutzt werden dürften, um das bestehende Beitragssystem auszuhöhlen und sprach sich für eine präzise gesetzliche Umrahmung zur Nutzung eines zusätzlichen finanziellen Standbeins der allgemeinen Rentenversicherung aus.

Substantielle Erhöhung der Grundrente gefordert

Der OGBL wies darauf hin, dass die geplante Änderung der Rentenberechnungsformel besonders die Arbeitnehmer mit schweren Arbeitsbedingungen – die es ihnen realistischerweise kaum erlauben noch länger zu arbeiten als heute, um ihr Rentenniveau halten zu können – treffen würde. Um diese Entwicklung zu verhindern, schlug der OGBL eine substantielle Erhöhung der Grundrente vor. Der Minister zeigte Verständnis für diesen Vorschlag, da er eine Lösung für die besondere Situation dieser Arbeitnehmer im Rahmen der geplanten Reform darstellen könnte.

Der OGBL nahm Kenntnis von der Entwicklung der Vorschläge für eine Ausweitung des Zugangs zu einer Zusatzrentenversicherung auch für die Arbeitnehmer, die bislang nicht in den Genuss einer betrieblichen Zusatzrente kommen. Augenblicklich kommen diese Zusatzversicherungen oftmals hauptsächlich den leitenden Mitarbeitern zu Gute. Zwei Drittel bis drei Viertel der Arbeitnehmer haben keinen Zugang zu einer solchen Zusatzversicherung. Der OGBL erklärte sich bereit auf der Basis der ministeriellen Vorschläge bei der Schaffung eines solchen erweiterten Zugangs mitzuarbeiten.

Härtefälle schützen

Ein zweites wichtiges Thema der Unterredung waren die Härtefälle, die durch die Reform in ihrer vorliegenden Form entstehen würden. Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer, die mindestens 20 Jahre Nachtschichten nachweisen können und die Möglichkeit des vorgezogenen Ruhestandes mit 57 Jahren nutzen wollen sowie die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig werden. Der Minister erklärte, dass der Gesetzesvorschlag so umgeändert beziehungsweise das Reklassementsgesetz so verbessert werde soll, dass diese Härtefälle vermieden werden. Die Reform der Invaliditätsgesetzgebung soll parallel zur Reform der Pensionsversicherung behandelt werden. Genauso müssten die arbeitsrechtlichen Fragen in Bezug auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer geklärt werden. Ein Gesetzentwurf soll kurzfristig vorgelegt werden. Diese Maßnahmen müssten beinhalten, dass die Betriebe verpflichtet werden die Bedürfnisse der älteren Arbeitnehmer zu berücksichtigen, sowie Bedingungen zu schaffen, dass ältere Arbeitnehmer weiter arbeiten können und nicht aus dem Arbeitsleben hinausgedrängt werden. In dem Zusammenhang fordert der OGBL auch einen besseren gesetzlichen Schutz älterer Arbeitnehmer bei wirtschaftlich bedingten Entlassungen.

Der Minister sprach sich auch dafür aus ein Recht auf Teilzeitarbeit bei gleichzeitiger Möglichkeit eine Teilrente zu beziehen ins Leben zu rufen. Der OGBL fordert diese ab dem Alter von 57 Jahren.

In Bezug auf die Situation der jungen Menschen, die heute auf Grund längerer Ausbildungs- und Studienzeiten später ins Arbeitsleben eintreten, erneuerte der OGBL seine Forderung, dass Berufspraktika, die in der Ausbildung vorgeschrieben sind und entschädigt werden müssen genau wie die Lehrlingsentschädigungen rentenversicherungspflichtig sein müssten. Dasselbe gilt für die sogenannten Studentenverträge während der Schulferien. Der Minister war mit diesen Vorschlägen einverstanden. In Bezug auf den Vorschlag Studienzeiten rückwirkend bis zu einem gewissen Betrag versichern zu können, meldete er allerdings Bedenken an. Dem Vorschlag gegenüber, die Anrechnung von Studienzeiten für die Anwartschaftszeit, die notwendig ist, um mit 60 Jahren, die vorgezogene Altersrente beziehen zu können, zu flexibilisieren, zeigt er sich jedoch offen.

Streichung des Rentenajustemts 2013 nicht hinnehmbar

Der OGBL unterstrich bei dieser Unterredung ebenfalls seine Ablehnung und seinen Widerstand gegen die geplante Aussetzung des Rentenajustements, das 2013 geschuldet ist. Die Streichung dieser Rentenanpassung führt zu einem dauerhaften Verlust für die Rentner aber auch für die zukünftigen Rentner. Diese Maßnahme hat außerdem kaum Einfluss auf ein etwaiges Defizit im Haushalt des Staates, sondern wird bloß die überschüssige Finanzsituation der Pensionskasse noch weiter verbessern. Dabei sieht die einschlägige Gesetzgebung eigentlich grundsätzlich das Ajustement vor, außer die Finanzlage der Pensionsversicherung würde dies nicht erlauben. Der OGBL wird auf die geplante Streichung des Rentenajustements zurückkommen, eine Streichung die viel mehr bedeutet als eine zeitliche Verschiebung und somit die Diskussion über die geplante Rentenreform stark belastet.

Mitgeteilt vom OGBL
am 21. Mai 2012