Im Rahmen einer Reihe von vorgesehenen Treffen mit den verschiedenen politischen Parteien, die in der Abgeordnetenkammer vertreten sind, hat sich der geschäftsführende Vorstand des OGBL am 21, Juni mit einer LSAP-Delegation getroffen, zusammengesetzt aus den Ministern Dan Kersch, Nicolas Schmit und Romain Schneider, dem Parteipräsidenten Claude Haagen, dem Präsidenten der parlametarischen Fraktion Alex Bodry und den Abgeordneten Frank Arndt und Taina Bofferding.
In seiner Einleitung kam der OGBL-Präsident zuerst auf die kürzlich erreichten Abkommen bezüglich der FHL- und SAS-Arbeitskollektivverträge zu sprechen. Er hat in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des Engagements der Regierung unterstrichen, das sie im Rahmen des Abkommens vom 28. November 2014 zwischen der Exekutive und den Gewerkschaften eingegangen ist. Bei diesem Abkommen geht es unter anderem darum, die Anwendung des Artikel 28 der Kollektivverträge zu gewährleisten. Ein Engagement, das in seiner Gesamtheit respektiert wurde, und das neben der Mobilisation des Personals dazu beigetragen hat, dass die beiden Abkommen abgeschlossen werden konnten.
Beim Treffen ging es anschließend um das Reformprojekt der Pflegeversicherung. Der OGBL hat abermals unterstrichen, dass er diese Reform in ihrer Gesamtheit gegenüber der bestehenden Versicherung bewerten wird, und dass er nicht die geringste Verschlechterung, weder qualitativ noch quantitativ, tollerieren werde. Der OGBL kam insbesondere auf drei Punkte zu sprechen, die zurzeit in dem vorgelegten Text noch ein Problem darstellen. Erstens befürchtet der OGBL, dass die Reform eine Verschlechterung der Leistungen nach sich zieht, insbesondere die Leistungen bezüglich der Hilfe für die Arbeiten im Haushalt. Zweitens besteht der OGBL darauf, dass der Statut des informellen Helfers (Person die der pflegebedürftigen Person zu Hause hilft und sie pflegt) endlich klar gesetzlich festgehalten ist, um Schwarzarbeit zu verhindern, die heute noch zu einfach ist. Der OGBL schlägt in diesem Zusammenhang vor, einerseits das Zurückgreifen auf einen informellen Helfer, der aus dem Umkreis der pflegebedürftigen Person kommt, auf ein Familienmitglied einzuschränken, dessen Verwandschaftsgrad nicht über den 2. Grad hinausgeht, und andrerseits den Statut des angestellten informellen Helfers, zu formalisieren durch einen Arbeitsvertrag, der den Vorschriften des SAS-Kollektivvertrags entspricht. Der angestellte informelle Helfer muss demnach auch über das dazu erforderliche Fachwissen verfügen. Drittens wehrt sich der OGBL dagegen, dass die Bewertungs- und Orientierungsabteilung, die unter anderem die Hilfe und die Pflege festlegt, die der pflegebedürftigen Person zustehen, auschließlich dem Ministerium für soziale Sicherheit untergeordnet ist. Betrachtet man die ausschlaggebende Rolle, die Letztere spielt, so besteht der OGBL darauf, dass sie der demokratischen Kontrolle all derer unterstellt wird, die die Pflegeversicherung finanzieren. Die LSAP hat einige Vorschläge gemacht, um Lösungen zu den Problemen zu finden, die der OGBL aufgeworfen hat, ohne sich jedoch endgültig auf sämtliche Punkte festzulegen. Der OGBL wird die Entwicklung dieser Sache aus der Nähe verfolgen.
Was die Absicherung der beruflichen Karrieren betrifft, so hat der OGBL auf einige Schwächen der jetzigen Gesetzgebung hingewiesen, die in einer gewissen Anzahl von Punkten nicht mehr angepasst ist. In diesem Zusammenhang fordert der OGBL eine Verstärkung des Entlassungsschutzes und eine Reform der Gesetze bezüglich der Arbeitserhaltungs- und der Sozialpläne, die zu oft von den Arbeitgebern umgangen werden. Ein Bedürfnis, das von den LSAP-Vertretern, die sich einer Vertiefung der Gespräche über diese Themen bereiterklären, geteilt wird.
Der Arbeitsminister hat wissen lassen, dass er vorhat, eine breite Diskussion über die berufliche Weiterbildung in die Wege zu leiten. Eine Ankündigung, die vom OGBL begrüßt wird, umso mehr als diese überhaupt nicht mehr, weder den heutigen Erfordernissen, noch denen die sich im Rahmen der Digitalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft ankündigen, entsprechen.
Der OGBL hat anschließend seinen heftigen Widerstand gegenüber der Gesetzesreform zum Datenschutz, die es vorsieht, die vorangehende Erlaubnis abzuschaffen, die bisher obligatorisch war für jeden Arbeitgeber, der Überwachungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer in seinem Betrieb einführen will. Eine Maßnahme, die in dieser Form, nicht annehmbar wäre. Der Arbeitsminister hat in diesem Zusammenhang angekündigt, dass die Regierung sehr bald Vorschläge machen würde, die die Privatsphäre der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz weiterhin garantieren würden. Ein Treffen zwischen OGBL und den zuständigen Ministern sollte bald stattfinden.
Was die Zukunft der Rentensysteme betrifft, so hat der OGBL zuerst an seine Kritiken an der Reform von 2012 erinnert. Er hat unterstrichen, dass er an einem öffentlichen und solidarischen System festhält, das sich wirklich bewährt hat und das in den kommenden Jahren nicht erneut in Frage gestellt werden darf. Der OGBL hat ebenfalls mit Nachdruck daran erinnert, dass das Rentensystem zurzeit überhaupt nicht in Gefahr ist, und dass die finanziellen Reserven über die es verfügt, es ermöglichen, der Zukunft des Systems mit Gelassenheit anzugehen. Außerdem hat der OGBL angegeben, dass bei zukünftigen Finanzierungsschwierigkeiten, er sich für eine progressive Erhöhung der Beiträge einsetzt. Die Beiträge sind in der Tat extrem niedrig im Vergleich zu andern Ländern (sie wurden in Luxemburg seit den 70er-Jahren nicht mehr angehoben). Der OGBL widersetzt sich dagegen formell gegen zukünftige Leistungsverschlechterungen (wie das der Fall im Rahmen der Reform von 2012 der Fall war: -14% für die zukünftigen Generationen) oder gegen eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters. Die LSAP-Delegation hat bestätigt, dass die letzten Projektierungen aussagen, dass es überhaupt keinen Bedarf gibt, das Rentensystem kurz- oder mittelfristig zu reformieren. Langfristig, wenn es notwendig wird, ist der Weg über Beitragserhöhungen vorzuziehen.
Was die Löhne betrifft, so hat der OGBL zuerst einmal den Beitrag der LSAP begrüsst, damit der Indexierungsmechanismus der Löhne und Renten wieder seit 2014 normal klappt. Die LSAP hat versichert, dass sie auch in Zukunft als Verteidiger dieses für die Arbeitnehmer und Rentner fundamentalen Kompensationsmechanismus gegenüber der ständigen Preiszunahme stehen würde. Der OGBL hat außerdem an die Forderungen erinnert, die er im Rahmen seiner Lohnkampagne stellt, und insbesondere die strukturelle Aufwertung um 10% des sozialen Mindestlohns.
Schließlich, bezüglich der Wohnungsproblematik, die in Luxemburg von großer Bedeutung bleibt, kündigt die LSAP an, Bewegung in die Reihen bringen zu wollen, indem eine breite Diskussion darüber auf nationaler Ebene begonnen wird. Laut LSAP müssen alle möglichen Lösungen in Erwägung gezogen werden. Eine Herangehensweise, die vom OGBL geteilt wird.
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