Vor kurzem hat das SEW/OGBL vor dem Verfassungsgericht einen bedeutenden Sieg errungen. Ein Mitglied unserer Gewerkschaft reichte eine Klage gegen den Staat ein, nachdem dieser ihr die Bezahlung ihres Mutterschaftsurlaubs verweigerte, mit der Begründung, dass ein solcher nach einem „Congé sans traitement“ nur dann bezahlt werden könnte, wenn es sich um das zweite oder dritte Kind der Beamtin oder Staatsangestellten handeln würde. Gesetze wie diese zeigen, dass es noch viel zu tun gibt in puncto Gleichberechtigung im Öffentlichen Dienst und dass der Staat seiner Vorbildfunktion in Bezug auf die Gleichberechtigung nicht immer gerecht wird.
Nach dreijährigem Rechtsstreit hat nun das Verfassungsgericht endlich zugunsten des SEW/OGBL entschieden. Die besagte Regelung wurde für nicht gerechtfertigt und verfassungswidrig erklärt und wird abgeschafft werden. Zukünftig soll nun auch der erste Mutterschaftsurlaub nach einem „Congé sans traitement“ innerhalb einer Zweijahresfrist bezahlt werden.
Diese Entscheidung ist ein großer Sieg für die Gleichstellung und den Schutz der Rechte der Arbeitnehmerinnen im Öffentlichen Dienst.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL), am 22. März 2024
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