Im Monat Dezember wurde in den Verhandlungen zur Erneuerung des Angestelltenkollektivvertrags im Garagensektor zwischen den vertragsschließenden Gewerkschaften OGB-L und LCGB einerseits, und der Association des Distributeurs Automobiles Luxembourgeois (ADAL) andererseits, ein Abkommen gefunden.
Dieses Abkommen wurde für eine Dauer von 2 Jahren unterschrieben, das heißt es läuft vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2009 und bringt den Angestellten, die in den ADAL-Betrieben im Garagensektor beschäftigt sind folgende Verbesserungen und Erhöhungen:
• Gehälter Ab dem 1. Januar 2008 werden die Gehälter aller von diesem Vertrag betroffenen Arbeitnehmer/innen um 30 € / Monat angehoben Ab dem 1. Januar 2009 werden die Gehälter aller von diesem Vertrag betroffenen Arbeitnehmer/innen um 30 € / Monat angehoben.
• Sozialurlaub Ab dem 1. Januar 2007 hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf 12 (zwölf) Stunden Sozialurlaub pro Jahr, entsprechend den festgesetzten Modalitäten.
• Lohntabelle Einführung einer Gehälterstruktur (Lohntabelle) für die Angestellten, die auf drei Gruppen basiert.
Die Vertragsparteien verpflichten sich während der Dauer des Vertrags Bestimmungen zu erarbeiten, die im Kollektivvertrag festgeschrieben werden. Zu diesem Zweck setzen die Parteien bei Abschluss der Verhandlungen eine paritätisch besetzte Kommission ein.
Neu und Gebrauchtwagenverkäufer/innen unterliegen ab 2008 den Bestimmungen des Kollektivvertrages der Angestellten. Schon seit Jahren fordern der OGB-L und der LCGB, dass die Autoverkäufer unter den Kollektivvertrag der Angestellten fallen, was nun ab Januar 2008 der Fall sein wird. Für die Autoverkäufer, die auf Provisionsbasis entlohnt werden, wurden extra Bestimmungen ausgearbeitet.
• Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz Ein Text zur Bekämpfung der Diskriminierung und der Belästigung am Arbeitsplatz, welcher integraler Bestandteil des Kollektivvertrags ist, wurde ausgearbeitet.
Mitgeteilt vom Syndikat Metallverarbeitende Betriebe und Garagen des OGBL am 11. Januar 2008
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