Am 10. Juni 2011 wurde erstmalig ein Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer von BSH électroménagers S.A. zwischen der Gewerkschaft OGBL und der Betriebsführung von BSH unterzeichnet.
Zu den wesentlichen Punkten des Abschlusses gehören:
Erhöhung der Lohnmasse: 1. Januar 2012 à 1% 1. Januar 2013 à 0,75% 1. Januar 2014 à 0,75%
Allen Arbeitnehmern wird jeweils mit dem Novembergehalt ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt.
Jeder Arbeitnehmer erhält Spesen in Form von 18 sogenannten „chèques repas“ im Wert von jeweils 8,40 Euro
Anlässlich seines 25. Dienstjubiläums erhält jeder Arbeitnehmer eine Treueprämie in Höhe eines (1) Bruttomonatseinkommens, die steuerfrei ausbezahlt wird.
– Der Zuschlag für Überstunden beträgt 50% pro Überstunde – Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 25% auf dem Stundengehalt vergütet – Arbeitnehmer, die zu Sonntagsarbeiten herangezogen werden, erhalten einen Zuschlag von 100% – Für Feiertagsarbeit erhalten die Arbeitnehmer einen Zuschlag von 200%
– Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Juli 2011 bei BSH tätig sind, beträgt der jährliche Erholungsurlaub 30 Tage – Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Juli 2011 eingestellt werden, beträgt der jährliche Erholungsurlaub 28 Tage, ab dem 10. Dienstjahr 29 Tage und ab dem 15. Dienstjahr 30 Tage Erholungsurlaub
– Jeder Arbeitnehmer erhält
ab dem 20. Dienstjahr 1 zusätzlichen Urlaubstag ab dem 25. Dienstjahr 2 zusätzliche Urlaubstage ab dem 30. Dienstjahr 3 zusätzliche Urlaubstage ab dem 35. Dienstjahr 4 zusätzliche Urlaubstage ab dem 40. Dienstjahr 5 zusätzliche Urlaubstage
– Allerseelen – der Nachmittag des 24.12. (Réveillon) – der Nachmittag des 31.12. (Silvester)
Alle Arbeitnehmer haben in folgenden Fällen Anrecht auf 16 Stunden Sozialurlaub pro Jahr:
Unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Wohnungsbrand oder Überschwemmung der Wohnung Gerichtliche Vorladungen
Der Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern eine Zusatzversicherung.
Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL am 15. Juni 2011
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