Schon seit geraumer Zeit hat der OGBL festgestellt, dass einige Private Sicherheits- und Bewachungsfirmen die gewöhnlichen Prozeduren einer Unternehmensübertragung nicht respektieren. In der Tat lassen einige die betroffenen Arbeitnehmer einen Zusatz zu ihrem Arbeitsvertrag unterzeichnen. Ein Zusatz, der völlig unnötig ist, der jedoch auch total absurde und zweideutige Klauseln beinhalten kann. Aus legaler Sicht gibt es weder Notwendigkeit noch Pflicht einen neuen Vertrag bei einer solchen Übertragung zu unterzeichnen. Umso mehr da der Arbeitnehmer Gefahr läuft, substantielle Änderungen gegenüber seinem ursprünglichen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Es ist wichtig zu unterstreichen, dass die Gesetzgebung über Unternehmensübertragung die automatische Übernahme der Arbeitnehmer vorschreibt, mit genau den gleichen Vertragsbedingungen, das heißt mit den gleichen Rechten und Pflichten. Die Übertragung darf auf keinen Fall zur Einführung von Zusatzklauseln führen, die den Arbeitnehmern zum Nachteil sind! Dies ist der Grund, warum der OGBL die Einführung eines Standard-Übertragungsvertrags fordert, der bei einer Unternehmensübertragung im ganzen Sektor gültig wäre. Dieser Vertrag würde dann als Anhang an den sektoriellen Kollektivvertrag beigefügt und würde die Prozedur ein für alle Mal regeln, ohne den Arbeitgebern die Gelegenheit zu lassen, von der Unternehmensübertragung zu profitieren, um die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.
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