Unterredung zwischen Minister Biltgen und dem OGBL

Gehälterreform im öffentlichen Dienst betrifft den gesamten öffentlichen Dienstleistungsbereich

Gehälterreform im öffentlichen Dienst betrifft den gesamten öffentlichen Dienstleistungsbereich

Am 23. Februar trafen sich die Syndikate Gesundheit und Sozialwesen, Öffentliche Dienste sowie Erziehung und Wissenschaft des OGBL zu einem Meinungsaustausch über die geplante Gehälterreform mit dem zuständigen Minister Biltgen.

Gesetzesvorentwurf in Ausarbeitung

Der Minister bestätigte dem OGBL, dass die Verhandlungen mit der CGFP zu keinem Resultat geführt haben und er somit in naher Zukunft einen Gesetzesvorentwurf (avant-projet de loi) präsentieren werde, der dann mit allen Interessenten diskutiert würde. Der Minister erklärte, dass er hierbei auf Transparenz und Dialog setzen wolle.

Die OGBL-Vertreter unterstrichen wiederum, dass eine Kürzung der Anfangsgehälter und die Einführung von Bewertungssystemen im Öffentlichen Dienst von ihnen strikt abgelehnt werden, da sie mit Sicherheit keinen Beitrag zu einer Verbesserung der Dienstleistungen leisten würden.

Die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienstleistungsbereich sind, beachtet man die Studiendauer, die Diplome, die Verantwortung und die verlangte Autonomie, keineswegs zu hoch. Zudem bleibt die Arbeit einiger Berufsgruppen weiterhin unterbewertet. Eine Kürzung der Anfangsgehälter und somit der gesamten Laufbahnen setzt auf jeden Fall ein falsches Signal.

Die Einführung eines Bewertungssystems ist in vielen Bereichen, bspw. im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, unsinnig, da die dort geforderte und geleistete Arbeitsqualität und -quantität einfach nicht bewertet werden können, da diese nicht in Maßeinheiten erfassbar sind. Bewertungssysteme sind niemals objektiv sondern immer subjektiv, da Menschen Menschen bewerten und somit Empathie, Sympathie und sogar Vetternwirtschaft eine erhebliche Rolle spielen. Zudem sind die Gefahren der Diskriminierung nicht zu unterschätzen, da die bekannten Bewertungssysteme nicht auf die Geschlechterdimension eingehen.

 

 

Statut der öffentlich Bediensteten beibehalten?

Der Minister erklärte, dass die angestrebte Reform als ein Ganzes anzusehen sei. Es gehe um die Frage des Beibehaltens und der Anpassung des öffentlichen Statuts. Die Idee sei es, nicht nur aufgrund von Diplomen und Dienstjahren in eine Laufbahn eingestuft zu werden, vielmehr müssten andere Elemente, wie zum Beispiel das lebenslange Lernen sowie kollektive und individuelle Zielsetzungen, berücksichtigt werden. Das System müsste transparent und nachvollziehbar sein.

Gehaltskürzungen und Bewertungssysteme sind nicht qualitätsfördernd!

Die Vertreter der OGBL-Syndikate betonten, dass weder Gehaltskürzungen noch das Einführen von Bewertungssystemen der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen förderlich seien. Anstatt die Arbeits- und Lohnbedingungen der Beschäftigten zu verschlechtern, wäre es angebracht ein Arbeitsumfeld und -klima zu schaffen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten, die eine bestmögliche Qualität gewährleisten.

Mitgeteilt von den Syndikaten „Gesundheit und Sozialwesen“, „Öffentliche Dienste“ und „Erziehung und Wissenschaft“ des OGBL
am 24. Februar 2011