Der OGBL-Nationalvorstand hat sich, in seiner Sitzung vom 27. Juni 2017, mit der Zukunft des Rentensystems beschäftigt. Der OGBL hat in der Tat beschlossen, einer zukünftigen Diskussion vorzugreifen. Eine schon, durch die vergangene Reform von 2012, vorher programmierte Diskussion, die in der kommenden Legislaturperiode stattfinden wird. Der OGBL kündigt in diesem Zusammenhang jetzt schon an, dass er sich sehr genau ansehen wird, was die verschiedenen Parteien hierzu in ihrem Wahlprogramm, im Hinblick auf die Parlamentswahl 2018, schreiben werden.
Was die jetzige Finanzsituation des Rentensystems betrifft, so kann man ruhig sagen, dass mit Reserven die fast fünf Mal das Volumen der laufenden Ausgaben betragen, es zurzeit keine Ursache gibt, sich kurz- oder mittelfristig Sorgen über die Lebensfähigkeit des Systems zu machen. Der OGBL erläutert mit Nachdruck, dass er langfristigen Projektionsstudien, die Szenarien voraussagen, die über maximal 10 oder 15 Jahre hinausgehen, keinen Glauben schenkt. Für den OGBL wäre es in der Tat unverantworlich Studien ernst zu nehmen, die sich über eine solche Zeitspanne hinauswagen, und daraufhin politische Entscheidungen zu treffen, da die Geschichte oft genug gezeigt hat, dass diese Art von Studien nie in der Lage war, reale Entwicklungen vorherzusagen, die von anderen Variablen abhängen, die auf solch lange Zeit unmöglich vorherzusagen sind (Entwicklungen des wirtschaftlichen Wachstums, der Produktivität, der Arbeit, usw.). Der OGBL unterstreicht anschließend, dass er sich dem öffentlich-solidarischen Rentensystem sehr stark verbunden fühlt. Alternativen, wie sie private oder kommerzielle Versicherungen wären, sind weit davon entfernt, für die Bevölkerung die gleichen Vorteile zu bieten. In der Tat garantiert das Rentensystem, wie wir es heute kennen, dass:
Für den OGBL versteht es sich von selbst, dass verschiedene sehr gut identifizierte Akteure (Arbeitgeber, Privatversicherungen, neoliberale Thinktanks) ein besonderes Interesse daran haben, dieses öffentliche und solidarische System zu entarten, wenn nicht sogar zu zerstören. In der Tat würde ein alternatives System, begründet auf privaten und kommerziellen Versicherungen, wie sie es täglich befürworten, wenn sie das Wort in den Medien ergreifen, ihnen ermöglichen, noch mehr Gewinne als heute zu erzielen. Man muss jedoch klar sehen, dass das zum Nachteil der Mehrheit und des sozialen Zusammenhalts wäre. Unter dem Einfluss der Europäischen Kommission hat Luxemburg schon 2012 eine negative Reform des Rentensystems erfahren – gegen die der OGBL sich gewehrt hat und die er weiterhin kritisiert – die eine progressive und anhaltende Verschlechterung der Leistungen mit sich bringt. Die jungen Generationen sehen heute schon ihre zukünftige Rente um 14% gekürzt. Wie kann man bloß in diesem Kontext von Solidarität zwischen den Generationen sprechen? Genau das Gegenteil ist der Fall. Und der OGBL wird es nicht dulden, dass dies sich wiederholt. Wenn die Lebensfähigkeit des Systems eines Tages in Gefahr sein sollte, so unterstreicht der OGBL mit Nachdruck, dass er sich sowohl gegen jegliche weitere Verschlechterung der Leistungen wehren wird, als auch gegen eine mögliche Verschiebung nach hinten des gesetzlichen Rentenalters. Für den OGBL kann es gegebenenfalls nur einen Weg geben: Eine Erhöhung des Beitragssatzes, der sich seit mehr als 50 Jahren nicht mehr weiterentwickelt hat und der, verglichen mit andern Ländern, ziemlich niedrig bleibt. Der OGBL würde sich auch nicht gegen eine politische Initiative wehren, die dazu führen würde, dass schon ab der kommenden Legislaturperiode die Beitragssätze progressiv erhöht werden, um so in Zukunft eine brutale Anhebung zu vermeiden. Dies hätte zum Vorteil, auch in Zukunft die Anwendung des Anpassungsmechanismus der Renten zu gewährleisten, der ansonsten je nach Niveau der Reserven suspendiert werden könnte, wie die Reform von 2012 es festlegt. Immer noch im Fall von zukünftigen Finanzierungsproblemen, schlägt der OGBL eine Aufhebung der Obergrenze der Beiträge vor (der heute auf fünf Mal den sozialen Mindestlohn festgelegt ist), gekoppelt an ein degressives Leistungsprinzip, indem so ein zusätzliches Verteilungsprinzip eingeführt wird.
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