Das Fehlen von Kollektivverträgen trägt zum großen Teil dazu bei, dass in vielen Bereichen unseres Sektors die Löhne ungenügend und die Arbeitsbedingungen schlecht sind. Die Sechs-Tage-Woche, die Flexibilität der Arbeitszeit, die Sonntagsarbeit und die Erweiterung der Öffnungszeiten gehören zu den Haupteinschränkungen für die Arbeitnehmer im Handel.
Resolution
Die Mehrheit der Arbeitnehmer im Handelssektor in Luxemburg bekommt einen Lohn, der knapp über dem sozialen Mindestlohn liegt. Dazu sind auch ihre Arbeitsbedingungen alles andere als beneidenswert.
Die Kollektivverhandlungen sind sicherlich die Lösung, um für unsere Kollegen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen sowie bessere Löhne zu erreichen. Deshalb bekräftigt das OGBL-Syndikat Handel seinen Kampf für:
1. Die allgemeine Erhöhung von Löhnen und Gehältern. Es ist unannehmbar, dass nach jeder Erhöhung des Mindestlohnes, die Lohntabellen des Handelssektors neu definiert werden müssen, da die meisten Löhne und Gehälter so niedrig sind, dass sie nach jeder Anhebung des Mindestlohns „absorbiert“ werden.
2. Die ordnungsgemäße Einführung von Karrieren. Die Lohnstufen der Karrieren müssen endlich nach oben angepasst werden, da zurzeit nur sehr geringe Gehaltserhöhungen bewilligt werden.
3. Kompetenzverbesserungen und berufliche Entwicklungsperspektiven, über Weiterbildung für alle Arbeitnehmer im Handel. Der Vielseitigkeit muss ihr wahrer Sinn gegeben werden, indem anerkannt wird, dass alle Aufgaben in einem Geschäft zum Dienst am Kunden und zu den kommerziellen Tätigkeiten gehören (z.B.: Wiederauffüllung der Regale, die Kasse, der Verkauf u.s.w.).
4. Die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit und die Erhöhung der Zahl der Urlaubstage. Diese Art von Maßnahme würde es ermöglichen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Personal deutlich zu entlasten. Dies hätte notgedrungen positive Auswirkungen auf die Produktivität.
5. Das Verhindern neuer Formen der Flexibilität der Arbeitsstunden auf Kosten der Arbeitnehmer. Ganz im Gegenteil fordern wir Formen der Arbeitszeitorganisation die es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihr Berufsleben mit Familien- und Privatleben besser in Einklang zu bringen. Wie wär’s denn, wenn die Handelsunternehmen sich zusammen für die Schaffung von Kindertagesstätten einsetzen würden, als Dienstleistung für die Arbeitnehmer und ihre Familien. Dies wäre ein Gewinn für alle.
6. Die Einführung von sektor- und/oder branchenspezifischen Kollektivverträgen die der allgemeinen Verpflichtung unterliegen. Dies würde es ermöglichen gegen das Lohndumping vorzugehen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern indem man auch die Gleichbehandlung sämtlicher Arbeitnehmer des gleichen Sektors einführt, wie zum Beispiel im Großvertrieb, in Heimwerkermärkten, im Textilhandel, im Friseurgewerbe usw.
7. Das Verhindern der Ausdehnung der Öffnungszeiten und der außergewöhnlichen Genehmigungen für die Öffnung der Geschäfte. Unsere Gewerkschaft lehnt kategorisch die Ausdehnung der sonntäglichen Öffnungszeiten ab sowie die Liberalisierung der Öffnungszeiten der gewerblichen Einrichtungen an den anderen Wochentagen, und das umso mehr, wenn es keine Gegenleistung gibt. Das Handelssyndikat ist der Meinung, dass der jetzige legale Rahmen die Arbeitnehmer und ihre Familien schon genug bestraft. Darüber hinaus glauben wir, dass die Last-Minute-Veränderungsepisode des Gesetzesprojektes das das Gesetz vom 21. Juli 2012 hervorgebracht hat, zumindest eine Ungeschicklichkeit der politischen Führung gegenüber den Arbeitnehmern im Handelssektor war. Damit es zu einem offenen Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Sozialpartnern bezüglich der Geschäftszeiten kommen kann, dürfen solche Verhaltensweisen nicht mehr vorkommen.
8. Das Beibehalten des sozialen Mindestlohns und der Indexierung der Gehälter als eine unantastbare Errungenschaft. Diese beiden legalen Mechanismen zur Aufwertung der Löhne sind von großer Bedeutung für die Arbeitnehmer unseres Sektors, umso mehr ein Großteil unserer Kollegen nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommt. Zieht man die ständige Teuerung der Lebenshaltungskosten in Betracht, so sind die Indexierung und die Erhöhung des Mindestlohns die beiden Hauptgaranten der sozialen Gerechtigkeit.
9. Die dringende Reform der Gesetzgebung über die Mitbestimmung und die Personaldelegationen in den Unternehmen.
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